Mit I3 werden Partnerschaften zwischen Forschung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und öffentlicher Verwaltung unterstützt mit dem Ziel, gemeinsame Investitionsbereiche zu ermitteln und genauer zu definieren. Außerdem werden Synergien mit Maßnahmen im Rahmen von Horizont Europa und dem Binnenmarktprogramm gefördert. Die von der Europäischen Kommission veröffentlichte erste Aufforderung zur Einreichung von Projekten im Wert von insgesamt 145 Mio. EUR deckt die Jahre 2021 und 2022 ab.
Die Aufforderungen zur Einreichung von Projekten im Rahmen von I3 sind in zwei Aktionsbereiche gegliedert:
- Aktionsbereich 1 – Finanzielle Unterstützung und Beratung bei Investitionen in interregionale Innovationsprojekte:
Für bereits etablierte Partnerschaften, um diese dabei zu unterstützen, die Markteinführung und Ausweitung innovativer Lösungen in gemeinsamen prioritären Bereichen der intelligenten Spezialisierung zu beschleunigen und ein Portfolio an Investitionsprojekten zu entwickeln. Im Rahmen dieses Aktionsbereichs wird die Zusammenarbeit zwischen stärker entwickelten und weniger entwickelten Regionen gefördert. Im Mittelpunkt stehen kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups, denen es häufig an Ressourcen fehlt, um ihre Ideen, Konzepte und Innovationen zu erproben. - Aktionsbereich 2 – Finanzielle Unterstützung und Beratung bei der Entwicklung von Wertschöpfungsketten in weniger entwickelten Regionen:
Für neu entstehende Partnerschaften, um diese dabei zu unterstützen, die Markteinführung und Ausweitung innovativer Lösungen in gemeinsamen prioritären Bereichen der intelligenten Spezialisierung zu beschleunigen und ein Portfolio an Investitionsprojekten zu entwickeln. In diesem Aktionsbereich sollen insbesondere Innovationsökosysteme in weniger entwickelten Regionen beim Aufbau von Kapazitäten unterstützt werden, damit sie sich an globalen Wertschöpfungsketten beteiligen können. Zugleich soll die Fähigkeit zur Teilnahme an Partnerschaften mit anderen Regionen verbessert werden.
Zur Einbeziehung der Interessenträger wurde eine Expertengruppe eingerichtet, die die Kommission bei der Aufstelllung eines langfristigen Arbeitsprogramms und bei der Ausarbeitung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen unterstützt. Das erste Arbeitsprogramm für die Jahre 2021 und 2022, welches von der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU (EISMEA) umgesetzt wird, gilt bereits.
Zum Nachlesen:
- Europäische Kommission (24.11.2021): Kommission leitet Umsetzung des mit 570 Mio. EUR ausgestatteten Instruments für Interregionale Innovationsinvestitionen ein
- Europäische Kommission: Interregional Innovation Investments (I3)
- Europäische Kommission, Funding & tender opportunities: Interregional Innovation Investments (I3)