"Um Innovation zu ermöglichen, braucht es neben der fachlichen Expertise auch modernste Ausstattung. Daher investieren wir 50 Millionen Euro, um besonders die Forschungsinfrastruktur an den Universitäten zu stärken", so Wissenschafts- und Forschungsminister Reinhold Mitterlehner anlässlich der aktuellen Ausschreibung für die Hochschulraumstrukturmittel (HRSM) für die Universitäten.
Schwerpunkt der aktuellen Ausschreibung ist die Verbesserung der universitären F&E-Infrastruktur-Ausstattung, darüber hinaus sollen auch exzellenzfördernde und strukturentwickelnde Kooperationsvorhaben in der Forschung und insbesondere auch im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste unterstützt werden. Damit wird, wie im gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan vorgesehen, ein Beitrag zu einem in Lehre und Forschung abgestimmten Hochschul- und Forschungsraum geleistet.
Im Rahmen der HRSM steht für die Leistungsvereinbarungsperiode 2016-2018 ein Gesamtbetrag von 97,5 Millionen Euro zur Anschubfinanzierung von universitären Kooperationsvorhaben zur Verfügung.
Konkret wird mit der aktuellen Vergabe insbesondere die koordinierte Erneuerung, Erweiterung bzw. Neuanschaffung von (Groß)–Forschungsinfrastruktur im Bereich der Grundlagenforschung angestrebt. Dies kann sowohl in Form von nachhaltigen Kooperationen zwischen den Universitäten als auch zwischen Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus dem übrigen tertiären Bereich und der Wirtschaft erfolgen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung förderbare F&E-Infrastrukturprojekte sind Projekte der kooperativen Anschaffung, Wiederbeschaffung, Erneuerung oder Erweiterung von F&E-Infrastruktur. Darunter fallen auch Ressourcen zur Entwicklung und Erschließung der Künste, wie Sammlungen, Archive oder strukturierte wissenschaftliche Informationen, Infrastrukturen der Informations- und Kommunikationstechnologie, Messnetze, etc. sowie das für die Implementierung erforderliche Entwicklungs- und Bedienungspersonal. Die F&E-Infrastruktur kann an einem Standort oder auch verteilt an mehreren Standorten errichtet werden.
"Wir wollen den Universitäten aber auch die Möglichkeit geben, unkonventionelle Projekte zu realisieren und interdisziplinäre Forschungsarbeiten weiter zu entwickeln. Durch den starken Fokus auf Kooperation nutzen wir die vorhandenen Ressourcen noch effizienter, ermöglichen neue innovative Ansätze und erleichtern die Annäherung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft", so Mitterlehner.
Da es sich bei den im Rahmen der HRSM-Kooperationsausschreibung vergebenen Mitteln um eine Anschubfinanzierung handelt, sind die Projekte so zu kalkulieren, dass die Mittel für den Vollbetrieb ausreichen, und die Projektpartnerinnen und Projektpartner haben dafür Sorge zu tragen, dass die finanzielle Nachhaltigkeit der Kooperation über die Leistungsvereinbarungsperiode 2016-2018 hinaus gewährleistet ist. Die Universitäten haben bis 20. September Zeit, ihre Anträge einzureichen, die Entscheidung über die Vergabe ist im Dezember geplant.