StartseiteAktuellesNachrichtenÄnderung des österreichischen Nationalstiftungsgesetzes: Mittelausschüttung für Forschung auf 420 Millionen Euro bis 2020 erhöht

Änderung des österreichischen Nationalstiftungsgesetzes: Mittelausschüttung für Forschung auf 420 Millionen Euro bis 2020 erhöht

Berichterstattung weltweit

Durch die Anfang Juni beschlossene Änderung des Gesetzes für die "Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung" soll von 2018 bis 2020 die Ausschüttung auf jährlich 140 Millionen Euro steigen. Die Nationalstiftung vergibt Mittel an vom Bund getragene Fördereinrichtungen insbesondere für neue Formate der Forschungs- und Innovationsförderung.

„Wir dotieren die Nationalstiftung so hoch wie noch nie zuvor. Bis 2020 investieren wir in Summe 420 Millionen Euro in unsere exzellente Forschungslandschaft. Diese Mittel leisten einen wichtigen Beitrag, um weiter in die Gruppe der Innovation Leader vorzustoßen“, sagte Wissenschaftsminister Harald Mahrer anlässlich der Änderung des FTE Nationalstiftungsgesetzes, die Anfang Juni im Ministerrat beschlossen wurde. Pro Jahr werden rund 140 Millionen über die Nationalstiftung ausgeschüttet. Dieser Betrag setzt sich aus Mitteln der Nationalbank, dem Österreichfonds und den Zinsen des erp-Fonds zusammen.

„Mit der Erhöhung der Dotierung der Nationalstiftung wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur Anhebung der Forschungsausgaben in Österreich geleistet. Damit ist ein weiterer Punkt in der Regierungsarbeit wie vereinbart umgesetzt“, sagte Finanzminister Hans Jörg Schelling.

Durch die Nationalstiftung werden vor allem neue Formate der Forschungs- und Innovationsförderung finanziert. „Innovation und Kreativität sind der Schlüssel für unsere Wettbewerbsfähigkeit, daher müssen wir gezielt die besten Köpfe fördern und neue Wege in der Forschungsförderung gehen. Damit setzen wir einen entscheidenden Impuls, um die kompetitive Forschung voranzutreiben“, so Mahrer. Anträge dafür können von dem Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG), dem Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws), der Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), der Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) sowie der Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG) eingereicht werden.

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Quelle: Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft - Österreich Redaktion: Länder / Organisationen: Österreich Themen: Förderung Strategie und Rahmenbedingungen

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