In dem Gesetz sollen anhand klar definierter Kriterien jene Einrichtungen festgelegt werden, die eine Relevanz für die Forschung in ganz Österreich haben. Diese Einrichtungen erhalten dann in einem „FTI-Pakt“ (Forschung, Technologie, Innovation) für drei bis vier Jahre strategische Zielvorgaben und die entsprechende Finanzierung.
„Wir bekennen wir uns offensiv zur Spitzenforschung in Österreich und unterstreichen die Transformation des Landes zu einem Forschungsland“, so Bildungsminister Heinz Faßmann.
Als mögliche Einrichtungen nannte Faßmann den Wissenschaftsfonds FWF, die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft (LBG) sowie die Christian-Doppler-Gesellschaft (CDG). Ebenfalls “eher dabei” sein werde die Akademie der Wissenschaften (ÖAW) wegen ihrer Doppelrolle als Forschungsträger und Fördergeber.
Die Regierung plant ferner eine einheitliche Forschungsfinanzierungs-Datenbank, in der die Zahlungsflüsse von Bund und Ländern dokumentiert werden, die Zusammenlegung forschungsrelevanter Beratungsgremien sowie eine Exzellenzinitiative für die Grundlagenforschung. Das Gesetz soll auch die Zuständigkeiten der Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen optimieren und Programme konsolidieren. Das konkrete Forschungsfinanzierungsgesetz soll in dem für das Frühjahr 2019 geplanten FTI-Gipfel dem Ministerrat vorgelegt werden.
Außerdem soll die 2020 auslaufende Forschungsstrategie durch eine bis 2030 laufende neue Strategie ergänzt werden.
Zum Nachlesen
- kurier.at (21.08.2018 ): Ministerrat ebnet Weg für Forschungsfinanzierungsgesetz