Alle von UK Research and Innovation (UKRI) geförderten Promovierenden werden einen Anspruch auf die vollständige Zuwendung haben - sowohl auf das Stipendium zur Deckung der Lebenshaltungskosten als auch auf die Gebühren, die von Begünstigten aus dem Inland erhoben werden. Die UKRI-Finanzierung wird allerdings nicht die von den Universitäten zusätzlich erhobenen internationalen Gebühren abdecken, aber eine flexible Ausgestaltung der Programme soll es ermöglichen, zusätzliche Finanzierungsquellen für die internationalen Studiengebühren zu erschließen.
Weitere Einzelheiten werden später in diesem Jahr bekannt gegeben und den Universitäten und Forschungsorganisationen mitgeteilt, so dass die Änderung für das akademische Jahr August 2021 in Kraft treten kann.
Um die Förderung einheimischer Promovierender mit der Rekrutierung von Talenten aus dem Ausland in Einklang zu bringen, begrenzt UKRI im Regelfall den Anteil der internationalen Studienenden, die jedes Jahr durch individuelle Doktorandenausbildungsprogramme ausgewählt werden, auf 30 Prozent der Gesamtzahl.
Zum Nachlesen
- UKRI (20.08.2020): UKRI-funded postgraduate programmes to open to international students