Aktuell gilt die Schweiz beim Horizont-Paket 2021-2027 als nicht assoziiertes Drittland. Damit ist Akteuren aus Forschung und Innovation in der Schweiz die Teilnahme an ungefähr zwei Dritteln des Programms möglich. Sie erhalten jedoch keine Finanzierung seitens der Europäischen Kommission. Bei den beschlossenen Übergangsmaßnahmen 2023 werden in Analogie zu den Jahren 2021 und 2022 zugängliche und nicht zugängliche Programmteile unterschieden.
Zugängliche Programmteile sind in erster Linie Verbundprojekte, bei welchen Schweizer Projektpartner direkt durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation finanziert werden. Nicht zugänglich sind Einzelförderungsinstrumente wie die Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrates, des Europäischen Innovationsrates und die Einzelprojekte der Marie Skłodowska-Curie Aktionen. Ebenfalls nicht zugänglich sind Verbundprojekte in den von der Europäischen Union als strategisch erachteten Bereichen Quantum, Raumfahrt und Hochleistungsrechnen. Der Bundesrat sieht für diese Instrumente Übergangsmaßnahmen vor, die durch den Schweizerischen Nationalfonds, die Europäische Weltraumorganisation und weitere Institutionen umgesetzt werden.
Für die Finanzierung mit 625 Millionen Franken werden Mittel eingesetzt, die das Parlament Ende 2020 für die Teilnahme der Schweiz am Horizon-Paket bewilligt hatte. Die Schweiz war am Vorgängerprogramm, Horizont 2020, assoziiert. Der Bundesrat strebt raschestmöglich den gleichen Status für Horizont Europe und den damit verbundenen Programmen und Initiativen an.
Zum Nachlesen
- Der Bundesrat (24.05.2023): Horizon-Paket: Der Bundesrat finanziert weitere Übergangsmassnahmen für die Ausschreibungen 2023