Dieser Vertrag knüpft an den Élysée-Vertrag von 1963 an, der 18 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges einen bedeutenden Beitrag zur historischen Versöhnung zwischen Deutschland und Frankreich geleistet hat und seine volle Geltung behält.
Der Vertrag von Aachen ist ein Bekenntnis zu einem starken, zukunftsfähigen und souveränen Europa. Er stellt die deutsch-französische Freundschaft auf eine neue Ebene – eine Freundschaft zum Wohle Europas.
Der Vertrag enthält unter anderem die Vereinbarung, dass beide Staaten ihre Bildungssysteme durch die Schaffung deutsch-französischer Exzellenzinstrumente für Forschung, Ausbildung und Berufsbildung sowie integrierter deutsch-französischer dualer Studiengänge enger zusammenführen. Ferner werden sich beide Staaten dafür einsetzen, dass ihre Bildungs- und Forschungssysteme sowie deren Finanzierungsstrukturen miteinander vernetzt werden. Sie entwickeln die Deutsch-Französische Hochschule weiter und regen deutsche und französische Hochschulen an, sich an Netzwerken Europäischer Hochschulen zu beteiligen.
In der begleitenden „Deutsch-Französischen Agenda“ sind prioritäre Vorhaben in der Umsetzung des Vertrags von Aachen genannt. Dazu zählt unter anderem auch die Einrichtung eines deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerks („virtuelles Zentrum“)für Künstliche Intelligenz auf Basis der bestehenden Strukturen beider Länder.
Im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung nahmen Merkel und Macron an einem Bürgerdialog zum Thema "Deutschland und Frankreich für Europa" teil und tauschten sich mit Bürgerinnen und Bürgern aus beiden Ländern aus.
Link zum Vertrag/Dokument:
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration
Link zum Dokument Agenda:
Deutsch-Französische Agenda - Prioritäre Vorhaben in Umsetzung des Vertrags von Aachen