Das in Eriwan am 21. Dezember 1995 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Armenien über kulturelle Zusammenarbeit wurde nach dem am selben Tage unterzeichneten Protokoll nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts seit dem 21. Dezember 1995 vorläufig angewendet.
Armenien: Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit
Datum des Inkrafttretens:
21.12.1995
| Unterzeichnungsdatum:
21.12.1995
Datum des Inkrafttretens: 21.12.1995 (vorläufige Anwendung)
Unterzeichnende ausländische Partnerorganisation: Republik Armenien
Unterzeichnende deutsche Organisation: Bundesrepublik Deutschland
Quelle:
BGBl 2000 Teil II Nr.6 Seite 181ff
Redaktion:
von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH
Länder / Organisationen:
Armenien
Themen:
Kategorien:
Kulturabkommen