StartseiteDokumenteAbkommen und ErklärungenArmenien: Fortgeltung der deutsch-sowjetischen Verträge

Armenien: Fortgeltung der deutsch-sowjetischen Verträge

Datum des Inkrafttretens: 23.11.1992 | Unterzeichnungsdatum: 23.11.1992 Unterzeichnende ausländische Partnerorganisation: Republik Armenien Unterzeichnende deutsche Organisation: Bundesrepublik Deutschland

Mit der vorläufigen Anwendung des deutsch-armenischen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit wird das deutsch-sowjetische Abkommen vom 19. Mai 1973 über kulturelle Zusammenarbeit (BGBl. 1973 II S. 1684) im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien nicht mehr angewendet.

Quelle: BGBl 1993 Teil II Nr. 5 Seite 169 Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Armenien Themen: Kategorien: Weitere Regierungs- und Ressortabkommen

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