Die völkerrechtlichen Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen UdSSR werden im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Russischen Föderation und den anderen Nachfolgestaaten weiter angewandt (vgl. insbes. Bekanntmachung vom 14.08.1992 betr. Russische Föderation - BGBl. 1992 II S.1015). Mit der Russischen Föderation wurde 2009 ein neues WTZ-Abkommen geschlossen.
Mit dem Inkrafttreten des am 22. Oktober 2024 unterzeichneten deutsch-ukrainischen Abkommens über Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Innovation und Hochschulbildung tritt das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik und der Regierung der UdSSR über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine außer Kraft.