Die völkerrechtlichen Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen UdSSR werden im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Russischen Föderation und den anderen Nachfolgestaaten weiter angewandt (vgl. insbes. Bekanntmachung vom 14.08.1992 betr. Russische Föderation - BGBl. 1992 II S.1015). Mit der Russischen Föderation wurde 2009 ein neues WTZ-Abkommen geschlossen.
UdSSR, ehemalige: Abkommen Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
Datum des Inkrafttretens:
07.07.1987
| Unterzeichnungsdatum:
22.07.1986
Unterzeichnende ausländische Partnerorganisation: Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
Unterzeichnende deutsche Organisation: Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Quelle:
BGBl 1988 Teil II Nr. 15 Seite 394ff
Redaktion:
von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH
Länder / Organisationen:
Russland
Weißrussland
Usbekistan
Ukraine
Moldau
Themen:
Kategorien:
Regierungs- und Ressortabkommen zur WTZ