StartseiteDokumenteAbkommen und ErklärungenUdSSR, ehemalige: Abkommen Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

UdSSR, ehemalige: Abkommen Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

Datum des Inkrafttretens: 07.07.1987 | Unterzeichnungsdatum: 22.07.1986 Unterzeichnende ausländische Partnerorganisation: Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Unterzeichnende deutsche Organisation: Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Die völkerrechtlichen Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen UdSSR werden im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Russischen Föderation und den anderen Nachfolgestaaten weiter angewandt (vgl. insbes. Bekanntmachung vom 14.08.1992 betr. Russische Föderation - BGBl. 1992 II S.1015). Mit der Russischen Föderation wurde 2009 ein neues WTZ-Abkommen geschlossen.

Mit dem Inkrafttreten des am 22. Oktober 2024 unterzeichneten deutsch-ukrainischen Abkommens über Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Innovation und Hochschulbildung tritt das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik und der Regierung der UdSSR über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine außer Kraft.

Quelle: BGBl 1988 Teil II Nr. 15 Seite 394ff Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Russland Weißrussland Usbekistan Ukraine Moldau Themen: Kategorien: Regierungs- und Ressortabkommen zur WTZ

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