Mit dem Inkrafttreten des deutsch-ukrainischen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit trat das deutsch-sowjetische Abkommen vom 19. Mai 1973 über kulturelle Zusammenarbeit (BGBl. 1973 II S. 1684) im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine außer Kraft.
Mit dem Inkrafttreten des am 22. Oktober 2024 unterzeichneten deutsch-ukrainischen Abkommens über Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Innovation und Hochschulbildung tritt das Abkommen vom 22. Juli 1986 zwischen der Regierung der Bundesrepublik und der Regierung der UdSSR über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine außer Kraft,