Mit dem Inkrafttreten des am 22. Oktober 2024 unterzeichneten deutsch-ukrainischen Abkommens über Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Innovation und Hochschulbildung tritt das Abkommen vom 22. Juli 1986 zwischen der Regierung der Bundesrepublik und der Regierung der UdSSR über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine außer Kraft, dessen weitere Anwendung im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine in dieser Gemeinsamen Erklärung vereinbart wurde.
Ukraine - Gemeinsame Erklärung Wissenschaftlich-Technische Beziehungen
Datum des Inkrafttretens:
10.06.1993
| Unterzeichnungsdatum:
10.06.1993
Unterzeichnende ausländische Partnerorganisation: Staatskomitee für Wissenschaft und Technologie
Unterzeichnende deutsche Organisation: Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT)
Quelle:
BMBF
Redaktion:
von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH
Länder / Organisationen:
Ukraine
Themen:
Kategorien:
Regierungs- und Ressortabkommen zur WTZ