Das Abkommen trat am 1. Juli 2010 in Kraft (siehe BGBl 2010 Teil II Nr. 29 Seite 1181)
Das Abkommen ist eine Novellierung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) von 1987 mit der UdSSR.
Das Abkommen trat am 1. Juli 2010 in Kraft (siehe BGBl 2010 Teil II Nr. 29 Seite 1181)
Das Abkommen ist eine Novellierung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) von 1987 mit der UdSSR.