StartseiteDokumenteAbkommen und ErklärungenTadschikistan: Fortgeltung und Erlöschen von deutsch-sowjetischen Übereinkünften

Tadschikistan: Fortgeltung und Erlöschen von deutsch-sowjetischen Übereinkünften

Datum des Inkrafttretens: 15.12.1994 | Unterzeichnungsdatum: 15.12.1994 Unterzeichnende ausländische Partnerorganisation: Regierung der Republik Tadschikistan Unterzeichnende deutsche Organisation: Regierung der Bundesrepublik Deutschland

U.a. wurden folgende deutsch-sowjetische Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan fortgeführt (siehe Anlage 1 der Bekanntmachung)

  • Abkommen Weltraumforschung
  • Abkommen Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
  • Abkommen Gesundheitswesen und medizinische Wissenschaft
  • Abkommen Agrarforschung

Ebenfalls fortgeführt wurde das deutsch-sowjetische Abkommen vom 19. Mai 1973 über kulturelle Zusammenarbeit (BGBl 1973 II Seite 1684) ; dieses trat im deutsch-tadschikischen Verhältnis mit dem Inkrafttreten des deutsch-tadschikischen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit am 18. Juni 2003 außer Kraft.

U.a. im deutsch-tadschikischen Verhältnis aufgehoben wurde das Abkommen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie (siehe Anlage 2 der Bekanntmachung).

Quelle: BGBl 1995 Teil II Nr. 10 Seite 255f Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Tadschikistan Themen: Kategorien: Weitere Regierungs- und Ressortabkommen

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