U.a. wurden folgende deutsch-sowjetische Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan fortgeführt (siehe Anlage 1 der Bekanntmachung)
- Abkommen Weltraumforschung
- Abkommen Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
- Abkommen Gesundheitswesen und medizinische Wissenschaft
- Abkommen Agrarforschung
Ebenfalls fortgeführt wurde das deutsch-sowjetische Abkommen vom 19. Mai 1973 über kulturelle Zusammenarbeit (BGBl 1973 II Seite 1684) ; dieses trat im deutsch-tadschikischen Verhältnis mit dem Inkrafttreten des deutsch-tadschikischen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit am 18. Juni 2003 außer Kraft.
U.a. im deutsch-tadschikischen Verhältnis aufgehoben wurde das Abkommen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie (siehe Anlage 2 der Bekanntmachung).