Dieser Vertrag ergänzt den Vertrag vom 22. Januar 1963 (Élysée-Vertrag) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit im Sinne des Absatzes 4 der Schlussbestimmungen jenes Vertrags.
Die Deutsch-Französische Agenda bestimmt prioritäre Vorhaben in Umsetzung des Vertrags von Aachen. Die Vorhaben umfassen u.a.:
- die Schaffung von integrierten Deutsch-Französischen Kulturinstituten,
- die Schaffung einer deutsch-französischen digitalen Plattform für audiovisuelle Inhalte und Informationsangebote,
- den Ausbau von Mobilitätsprogrammen,
- die Einrichtung eines deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerks für Künstliche Intelligenz,
- die Zusammenarbeit im Raumfahrtsektor und
- den Einsatz für ethische Leitlinien für neue Technologien und gemeinsame Werte in den Bereichen Digitalisierung und Digitale Gesellschaft.