StartseiteDokumenteAbkommen und ErklärungenWeißrussland (Belarus): Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit

Weißrussland (Belarus): Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit

Datum des Inkrafttretens: 03.03.1994 | Unterzeichnungsdatum: 03.03.1994 Datum des Inkrafttretens: 03.03.1994 (vorläufige Anwendung) Unterzeichnende ausländische Partnerorganisation: Regierung der Republik Belarus Unterzeichnende deutsche Organisation: Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Das in Bonn am 3. März 1994 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Belarus über kulturelle Zusammenarbeit wird nach seinem Artikel 18 Abs. 2 nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts seit dem 3. März 1994 vorläufig angewendet.

Mit der vorläufigen Anwendung dieses Abkommens wird das Abkommen vom 19. Mai 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über kulturelle Zusammenarbeit (BGBl. 1973 II S. 1684) im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus nicht mehr angewendet.

Quelle: BGBL 2000 Teil II Nr. 6 Seite 194 ff Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Weißrussland Themen: Kategorien: Kulturabkommen

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