Bekanntmachung vom 5.07.2011
Die Umsetzung kreativer Ideen in Innovationen ist eine Voraussetzung, um im globalen wirtschaftlichen Wettbewerb bestehen zu können. Werkstoffforschung und Nanotechnologie eröffnen die Chance, in zahlreichen Anwendungsgebieten der Hochtechnologie die wirtschaftliche Spitzenposition Deutschlands zu sichern und auszubauen. Für den nachhaltigen Aufschwung in diesem Bereich kommt dem wissenschaftlichen Nachwuchs und der Förderung exzellenter Wissenschaftler/innen eine besondere Bedeutung zu. Es gilt, dem hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland gute Startbedingungen zu ermöglichen, auch um Abwanderungen zu verhindern und Rückkehrer zu ermutigen.
Die BMBF-Förderaktivität "NanoMatFutur" setzt damit die Ziele der Hightech-Strategie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der qualifizierten Fachkräfte, konkret um.
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Mit "NanoMatFutur" wird einem jüngeren, in der Forschung bereits erfahrenen wissenschaftlichen Personenkreis die Möglichkeit gegeben, in Deutschland eine eigene, unabhängige Nachwuchsgruppe aufzubauen und neue interdisziplinäre Forschungsansätze in den Nano- oder Werkstofftechnologien zu bearbeiten. Typischerweise sind diese Forschungsarbeiten im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung mit Bezug zur industriellen Umsetzung angesiedelt. In diesem Konzept qualifizieren sich Nachwuchsforscher für die akademische Laufbahn und übernehmen gleichzeitig die Ausbildung von Ingenieuren und Naturwissenschaftlern. Durch Ausloten des Anwendungs- und Technologiepotenzials ihrer Ideen und durch die Vorbereitung industrieller Anwendungen können sie sich für Leitungsaufgaben in Wirtschaft und Forschung empfehlen, auch im Hinblick auf eine eigene Unternehmensgründung.
Die innovativen Forschungsarbeiten, die von interdisziplinären Lösungsansätzen und Methoden aus Chemie, Physik, Biologie und Ingenieurwissenschaften sowie angrenzenden Disziplinen geprägt sind, setzen neue Impulse für die Nano- und Werkstofftechnologien. Im Ergebnis sollen hieraus mittel- bis langfristig innovative industrielle Anwendungen resultieren.
Anlässlich des Internationalen Jahres der Chemie 2011 werden zum ersten Aufruf (s.u. 7.21) Forschungsvorhaben aus dem Bereich der Chemie besonders begrüßt.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die sich auf nanotechnologische und/oder werkstoffwissenschaftliche Fragestellungen richten und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbstständigkeit der Nachwuchsforscher geeignet sind. Vorrangig sollen solche Forschungsthemen bearbeitet werden, die eine Zusammenarbeit über die Grenzen der klassischen naturwissenschaftlichen Disziplinen hinweg zwingend erforderlich machen. Die Ingenieurwissenschaften sollen dabei einbezogen werden.
Die Forschungsthemen sollten insbesondere die Bedarfsfelder
- Klima/Energie,
- Mobilität,
- Gesundheit oder
- Information und Kommunikation
adressieren.
Erwartet wird eine nachhaltige Nutzung der wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlich anwendbaren Ergebnisse. Neben Publikation und Patentierung von Erkenntnissen und Projektergebnissen umfasst dies auch geeignete Maßnahmen zum Technologietransfer und zur industriellen Verwertung. Dazu können frühzeitige Allianzen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft am Standort Deutschland beitragen, die die Rolle eines "Paten" zur Unterstützung und Beschleunigung der späteren marktwirtschaftlichen Nutzung der FuE-Ergebnisse übernehmen (eine Förderung der Unternehmen ist nicht vorgesehen). Das Industrieinteresse am Forschungsvorhaben ist durch eine Absichtserklärung zur Übernahme einer Patenschaft des/der Unternehmen(s) zum Ausdruck zu bringen. Eine Beteiligung der Firmen an den Fördervorhaben durch Sachbeiträge, Bereitstellen von Analysemöglichkeiten oder finanzielle Leistungen wird sehr begrüßt.
Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, die keine innovativen und interdisziplinären Ansätze erkennen lassen, Vorschläge, die ausschließlich die Anwendung einer Technologie oder Entwicklung zum Inhalt haben, Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen, sowie ausschließlich literaturbasierte Studien.
Ausgeschlossen sind weiter Vorschläge, die sich der reinen Grundlagenforschung widmen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Die Förderung ist personengebunden an den Leiter der Nachwuchsgruppe gekoppelt. Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Rückkehrer aus dem Ausland in der Forschungsförderung zu erhöhen. Nachwuchswissenschaftler, die längere Zeit im Ausland forschen, sind deshalb besonders aufgefordert, sich an der Förderaktivität "NanoMatFutur" zu beteiligen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Das Verfahren sieht zunächst die Einreichung von Projektskizzen vor (Verfahren s. 7.).
Berechtigt eine Projektskizze einzureichen sind Wissenschaftler (Förderinteressenten) im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung. Die Wissenschaftler müssen ihre Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit durch Promotion nachgewiesen haben und die Eignung zur Leitung einer Arbeitsgruppe besitzen.
Das Datum der Promotionsprüfung darf bei Einreichen der Skizze nicht länger als fünf Jahre zurück liegen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die aufnehmende Hochschule oder Forschungseinrichtung der Nachwuchsgruppe die zur Durchführung des Projektes erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und sonstige Infrastruktur) zur Verfügung stellt und den Leiter der Nachwuchsgruppe in allen projektbezogenen Belangen unterstützt. Die Nachwuchsgruppe sollte auch räumlich eine Einheit bilden, um den Gruppencharakter zu stärken, und in die vorhandenen Hochschul- bzw. Institutsstrukturen einbezogen werden.
Rückkehrer können bei der Bewerbung aus dem Ausland im Ausnahmefall die aufnehmende Hochschule/Forschungseinrichtung auch zu einem späteren Zeitpunkt benennen. Die geforderte Erklärung der aufnehmenden Einrichtung kann in diesem Fall nachgereicht werden. Die Bewerbung sollte jedoch eine Vorschlagsliste geeigneter Forschungseinrichtungen in Deutschland enthalten.
Während der Laufzeit der Vorhaben sind Begleitmaßnahmen wie regelmäßige Netzwerktreffen geplant (nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung), die dem Erfahrungsaustausch sowie der Weiterbildung der Nachwuchswissenschaftler dienen, auf eine stärkere Vernetzung abzielen und zusätzliche Synergien erzeugen sollen.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
- Personal:
Personalkosten bzw. -ausgaben sind nur für die Personen zuwendungsfähig, die nicht bereits fest im Stellenplan der Institution ausgewiesen sind. Die Gruppengröße ist auf maximal fünf Stellen beschränkt. Um die Interdisziplinarität der Gruppe zu gewährleisten, müssen Wissenschaftler aus unterschiedlichen naturwissenschaftlichen Disziplinen sowie möglichst ein Wissenschaftler aus dem ingenieurwissenschaftlichen Bereich Mitglied der Nachwuchsgruppe sein. Je nach projektspezifischem Bedarf und technischem Aufwand können berücksichtigt werden:- 1 Nachwuchsgruppenleiter (Entgeltgruppe 14/15 TVöD/TV-L bzw. BAT Ia),
- 1-2 Postdoc(s) (Entgeltgruppe 13/14 TVöD/TV-L bzw. BAT IIa/Ib),
- 1-2 Doktorand(en) (Entgeltgruppe 13 TVöD/TV-L bzw. BAT IIa),
- 1-2 Technische(r) Angestellte(r).
- vorhabenspezifische Anlagen: je nach technischem Aufwand, jedoch nur die für die Erreichung der Projektziele unbedingt notwendigen Geräteanschaffungen.
- übrige projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten wie Verbrauchsmaterialien, Reisekosten etc.: je nach technischem Aufwand.
Die Förderung wird zunächst für einen Zeitraum von vier Jahren (1. Förderphase) gewährt und kann je nach Notwendigkeit auf sechs Jahre ausgedehnt (2. Förderphase) werden, wenn die vorgesehene Zwischenevaluierung positiv abgeschlossen wird.
Es ist beabsichtigt, jährlich bis zu sieben Nachwuchsgruppen zu fördern.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides für Forschungseinrichtungen, die auf Kostenbasis kalkulieren, werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF Projektträger beauftragt.
Zuständig für die Bedarfsfelder Energie/Klima und Mobilität ist:
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner ist
Dr. Hans-Jörg Clar,
Tel.: 02461 - 61 2621,
E-Mail: h.j.clar(at)fz-juelich.de
Zuständig für die Bedarfsfelder Gesundheit sowie Information und Kommunikation ist:
VDI Technologiezentrum GmbH (PT VDI)
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner ist
Dr. Naomi Fujita,
Tel: 0211 - 6214 271,
E-Mail: fujita(at)vdi.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf).
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.21 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
Die Vorlage der Projektskizzen ist in mehreren Ausschreibungsrunden vorgesehen, wobei hier nur drei Ausschreibungstermine bekanntgegeben werden.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem jeweils zuständigen Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen in deutscher Sprache (bestehend aus dem pt(outline* Projektdatenblatt und der Vorhabenbeschreibung) vorzulegen. Die Vorlagefristen enden am
15. Oktober 2011,
15. Oktober 2012,
15. Oktober 2013.
Die Projektskizzen sind durch den Förderinteressenten über das online Skizzen-Tool pt(outline* einzureichen. Den Zugang zu diesem Skizzen-Tool bietet die Internetseite http://www.pt-it.de/ptoutline/application/nanomatfutur. Die Vorhabenbeschreibung sollte max. 20 DIN A4-Seiten umfassen. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich fristgerecht zu o.g. Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Den Projektskizzen ist eine Vorhabenbeschreibung beizufügen. Die Vorhabenbeschreibung soll das Gesamtvorhaben darstellen (1. und 2. Förderphase) und wie folgt gegliedert werden:
Titel des Vorhabens und Kennwort/Akronym
- Zielsetzung
- Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
- Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen, geplante Methodik
- Industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
- Bezug zu den förderpolitischen Zielen / Bezug zu einem der ausgewiesenen Bedarfsfelder
- Aktueller Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten
- Problembeschreibung und Ausgangssituation (Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik, bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter))
- Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen, Schutzrechtstrategie
- Bisherige Arbeiten des Förderinteressenten mit Bezug zu den Zielen dieses Vorhabens
- Vorgesehene Arbeiten und Zeitplan
- Ausführliche Beschreibung der Arbeiten einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze, Definition erfolgskritischer Meilensteine; ggf. Zusammenarbeit mit Dritten (z.B. auch geplante Einbindung der begleitenden Industrie)
- Netzplan: Arbeitspakete und Meilensteine, aufgetragen über der Zeit
- Verwertungsplan
- Wissenschaftliche und/oder technische sowie wirtschaftliche Erfolgsaussichten - insbesondere Anwendungs- und Umsetzungsszenarien
- Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit
- Nachhaltigkeit für den Innovationsstandort Deutschland
- Gesamtausgaben/-kosten und Finanzierungsplan
- Tabelle "Überschlägige Abschätzung von Gesamtausgaben bzw. -kosten und Förderbedarf"
Als Anlage sind der Projektskizze folgende Dokumente beizufügen:
- Absichtserklärung zur Übernahme einer Patenschaft zum Forschungsvorhaben des/der begleitenden Unternehmen(s) der gewerblichen Wirtschaft
- Erklärung der aufnehmenden Forschungseinrichtung (Ausnahme s. unter 4.)
- Kurzer persönlicher Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang (ab Schulabschluss), Angaben zum derzeitigen Arbeitsverhältnis, Nachweis der Promotion
- Liste wichtigster Publikationen, Patente etc.
Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem jeweils zuständigen Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden von einem unabhängigen Expertengremium insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:
- fachlicher Bezug zur Bekanntmachung
- wissenschaftliche Originalität und Exzellenz des Projektvorschlags
- wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
- Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts
- interdisziplinärer Charakter der Forschungsarbeiten
- Impulse für Anwendungen in den o. g. Bedarfsfeldern
- Qualifikation des Förderinteressenten und Eignung als Gruppenleiter
- Einbindungskonzept von Industriepaten
Die eingereichten Vorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Es ist geplant das Auswahlverfahren innerhalb von sechs Monaten nach der jeweiligen Ausschreibungsfrist abzuschließen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
7.22 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Vor Ablauf der ersten Förderphase werden die Vorhaben evaluiert. Das BMBF behält sich vor, hierzu auch externe Gutachter hinzuzuziehen. Falls die Evaluierung positiv abgeschlossen wird, kann ein Förderantrag über die 2. Förderphase (bis 2 Jahre) vorgelegt werden.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.