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Bekanntmachung des BMBF von Richtlinien zur Förderung von Deutsch-Indischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten in Materialwissenschaften/Nanotechnologie, Energie sowie Informations- und Kommunikationstechnologie

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Deutsch-Indischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft (2+2 Projekte) in den Themenbereichen Materialwissenschaften/Nanotechnologie, Energie sowie Informations- und Kommunikationstechnologie im Rahmen des Deutsch-Indischen Wissenschafts- und Technologiezentrums ("Indo-German Science and Technology Centre" - IGSTC)

Vom 15. August 2011

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

In Anwendung der gemeinsamen Erklärungen der Regierungschefs beider Länder vom 23. April 2006 haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) der Bundesrepublik Deutschland und das Ministry of Science and Technology (MST) der Republik Indien die Bedeutung der weiteren Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Technologie sowie in der industriellen Forschung und Entwicklung unterstrichen und am 30. Oktober 2007 vereinbart, ein "Deutsch-Indisches Wissenschafts- und Technologiezentrum" ("Indo-German Science and Technology Centre" - IGSTC) einzurichten.

Im Rahmen des IGSTC stellen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Department of Science and Technology (DST) des Ministry of Science and Technology (MST) auf der Basis einer zweiten Förderbekanntmachung Finanzmittel für gemeinsame Forschungsprojekte in ausgewählten Themenfeldern bereit.

Hiermit soll die Zusammenarbeit von deutschen und indischen Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft in Form von "2+2 Projekten" ausgebaut werden. Unter "2+2 Projekte" werden FuE-Projekte mit Beteiligung mindestens einer deutschen und einer indischen Forschungseinrichtung und mindestens einem deutschen und einem indischen Industriepartner verstanden.

Anlässlich des 60jährigen Bestehens der diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien findet das Jahr "Deutschland und Indien 2011-2012" statt. Das Jahr steht unter dem Motto "Germany and India Infinite Opportunities" und soll der Vertiefung und Ausweitung der Deutsch-indischen Beziehungen dienen. Deutschland, das "Land der Ideen", wird sich unter dem thematischen Fokus "StadtRäume-CitySpaces" als innovativer, kreativer Partner Indiens für die Lösung von Zukunftsfragen präsentieren.

1.2 Rechtsgrundlage

Für deutsche Antragsteller:

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch privatrechtliche Zuwendungsverträge gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Vor dem Hintergrund der o. g. Darstellung sollen im Rahmen dieser IGSTC- Bekanntmachung gemeinsame Forschungsprojekte im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung in den folgenden Themenfeldern gefördert werden:

  • Materialwissenschaften/Nanotechnologie
  • Energie (Zuverlässigkeit der Energieversorgung, Energienetz-Effizienz)
  • Informations- und Kommunikationstechnologie (Logistik, Mobilität, Sicherheit)

Die gemeinsamen Forschungsprojekte sollen einen Beitrag zu den Zielen des IGSTC leisten.

Die Ziele des IGSTC sind

  • die Übernahme einer aktiven Rolle bei der Erleichterung einer Beteiligung der Industrie an gemeinsamen FuE-Projekten,
  • die Unterstützung bei der Mobilisierung von Ressourcen zur Durchführung von industriellen FuE-Projekten,
  • die Förderung eines Austausches und der Verbreitung von Informationen über Möglichkeiten bilateraler Kooperationen in Wissenschaft und Technologie. Das IGSTC bereitet auch aktuelle Berichte zu interessanten Themen vor oder erstellt diese mit Unterstützung hoch qualifizierter Experten beider Länder,
  • das Angebot einer individuellen Beratung für Forschungseinrichtungen und Unternehmen der Privatwirtschaft beider Länder hinsichtlich der Möglichkeiten einer indisch-deutschen Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Identifikation geeigneter Partner,
  • die Erleichterung und Förderung bilateraler indisch-deutscher Kooperationen in der Grundlagen- und angewandten Wissenschaft, Forschung und Technologie durch Interaktionen zwischen Regierung, Hochschulen und Industrie,
  • die Unterstützung von Public-Private Partnerships (PPP) zur Förderung von Elementen der Innovation und Anwendung und die Pflege einer Kultur der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Industrie,
  • die Pflege von Kontakten zwischen jungen und erfahrenen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen zur Entwicklung von gegenseitigem Vertrauen, Führungsqualitäten und Unternehmertum,
  • die Entwicklung von Kooperationen durch die Identifizierung von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftseinrichtungen der beiden Länder,
  • die Organisation von Workshops, Seminaren, Ausbildungsprogrammen und anderen Veranstaltungen zu Themen von beiderseitigem Interesse, und
  • die Unterstützung oder Durchführung sonstiger gemeinsam vereinbarter künftiger Aktivitäten.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung können gemeinsame FuE-Projekte gefördert werden, aus denen Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse hervorgehen, die zu neuen Technologien, Produkten und/ oder Dienstleistungen führen.

In den gemeinsamen Forschungsprojekten muss in Zusammenarbeit mit dem Partnerland Indien ein Mehrwert gegenüber der bisherigen Zusammenarbeit erzielt werden. Dabei muss der Nutzen sowohl für Deutschland als auch für Indien klar erkennbar sein.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Forschungsorganisationen, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gelten die unter Punkt 5 aufgeführten Einschränkungen.

Für deutsche Antragsteller gilt:

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist ein zu erwartender wissenschaftlicher Fortschritt und eine hohe Realisierungs- und Erfolgchance im Sinne der Ziele der Bekanntmachung.

Die Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mitbringen.

Der Antrag soll gemeinsam mit dem ausländischen Partner beim IGSTC sowie eine Kopie beim Internationalen Büro des BMBF eingereicht werden.

Die Partner eines "Verbundprojektes" haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor Förderbeginn des gemeinsamen Forschungsprojektes ist diese zwischen allen Projektpartnern abzuschließen. Entsprechende Informationen können unter "Basic Guidelines" über die Webseite des IB unter www.igstc.org und www.internationales-buero.de/de/853.php abgerufen werden. Auf Wunsch muss die Kooperationsvereinbarung, zusammen mit den jeweiligen einschlägigen Informationen, den Organisationen (IGSTC und IB/ BMBF) zugänglich gemacht werden.

Darüber hinaus sind Einzelheiten der Kooperation von den Partnern des gemeinsamen Projekts in einem schriftlichen Verwertungsplan niederzulegen. In diesem sind auch die Rechte und Pflichten hinsichtlich Nutzung und Verwertung der Erkenntnisse und Ergebnisse zwischen den Partnern zu regeln. Entsprechende Informationen können über die Webseite des IGSTC sowie IB unter www.igstc.org und www.internationales-buero.de/de/853.php abgerufen werden.

Für deutsche Antragsteller gilt:

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Förderung

Für einen Zeitraum von in der Regel bis zu 3 Jahren können nicht rückzahlbare Zuschüsse bzw. für indische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein zinsgünstiges Darlehen, bis maximal ca. 400.000 ¬ je Vorhaben pro Seite (Deutschland/ Indien) für den Personal- und Sachaufwand, einschließlich Mittel für Reisen und Gastaufenthalte sowie ggf. projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind, gewährt werden.

Für deutsche Antragsteller gilt:

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Insti-tutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projekt-bezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Für indische Antragsteller gilt:

Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Die restlichen 50 % der voraussichtlichen Kosten können je nach Anwendungsnähe des Projektes durch ein zinsgünstiges Darlehen (zu den üblichen Konditionen) gedeckt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die gesamte Förderung der Projekte findet unter dem Dach des IGSTC statt. Fördermittel für die deutschen Seite (Verbundpartner) werden über das Internationale Büro des BMBF beim DLR, Fördermittel für die indische Seite über das IGSTC bereitgestellt.

Details sind dem Dokument "Basic Guidlines IGSTC" unter www.igstc.org und www.internationales-buero.de/de/853.php zu entnehmen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Für deutsche Antragsteller gilt:

Bestandteil einer Zuwendung auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil einer Zuwendung auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Abwicklung, fachliche Information und Beratung des Antragstellers

Mit der Durchführung dieser Fördermaßnahme ist das

Indo-German Sience and Technology Centre (IGSTC)
Plot No. 102, Institutional Area, Sector - 44
Gurgaon - 122003 (India)
beauftragt.

Antragstellern auf indischer Seite wird empfohlen, bei Bedarf zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit dem für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen:

Herr A. Chakraborty, Direktor IGSTC
Telefon:+91-9811065933 oder +91-11-(0)124- 4929401
E-Mail: director.igstc(at)gmail.com

Auf deutscher Seite hat das BMBF mit der Durchführung der Fördermaßnahme das

Internationale Büro des BMBF (IB)
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
D-53227 Bonn
Internet: www.internationales-buero.de

beauftragt.

Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit der für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterin Kontakt aufzunehmen:

Frau Verena Müller
Telefon: +49 (0)2 28 38 21-14 62
Fax: +49 (0)2 28 38 21-14 44
E-Mail: verena.mueller(at)dlr.de

Administrativer Ansprechpartner:
Herr Jan Palkoska
Telefon: +49 (0)2 28-38 21-14 20
Fax: +49 (0)2 28 38 21-14 44
E-Mail: jan.palkoska(at)dlr.de

7.2. Vorlage von Förderanträgen:

Interessenten reichen gemeinsam den Antrag sowohl in einer elektronischen Version (als MS Word Format oder PDF Format, keine eingescannten Seiten) als auch in Schriftform (ein von allen Partnern unterschriebenes Exemplar) an

Indo-German S&T Centre (IGSTC)
Director Mr. A Chakraborty
Indo-German S&T Centre (IGSTC)
Plot No. 102, Institutional Area, Sector - 44
Gurgaon - 122003 Haryana (India)

Eine Kopie des Antrags muss beim IB des BMBF eingereicht werden.

Die Projektskizzen sind in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Anträge können bis 31. Oktober 2011 (Posteingangsstempel) eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage eines Antrages können keine Rechtsansprüche auf Unterstützung abgeleitet werden.

Zur Erstellung der Anträge wird die Nutzung des Antragsformulars "Application Form" dringend empfohlen. Dies kann über die Webseite des IGSTC sowie IB unter www.igstc.org und www.internationales-buero.de/de/853.php abgerufen werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidscheidungsverfahren

Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung deutscher und indischer externer Gutachter/innen u.a. anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Wissenschaftliche Qualität des Projektplans, Qualität des Forschungsansatzes
  • Qualifikation des Antragstellers und seiner Projektpartner
  • Realisierungschancen bzw. Erfolgsaussichten der Zielerreichung in Bezug auf den Arbeits- und Zeitplan
  • Intensität der bilateralen Zusammenarbeit
  • Qualität der Zusammenarbeit und gegenseitiger Nutzen, Mehrwert gegenüber der bisherigen Zusammenarbeit, Synergien
  • Verwertbarkeit der Ergebnisse
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern

Details sind dem Dokument "Basic Guidelines" unter www.igstc.org und www.internationales-buero.de/de/853.php zu entnehmen.

Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

Für deutsche Antragsteller gilt: Antragsteller mit positiv bewerteten Anträgen werden aufgefordert innerhalb von sechs Wochen nach Aufforderung einen förmlichen Antrag vorzulegen. Zur Erstellung des förmlichen Förderantrags ist das elektronische Antragssystems "easy (AZA oder AZK" http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html zu nutzen.

Für indische Antragsteller gilt: Die ausgewählten indischen Antragsteller erhalten vom Indo-German S&T Centre (IGSTC) eine Mitteilung über die Förderung.

Für deutsche Antragssteller gilt: Mit den ausgewählten deutschen Antragstellern wird das Internationale Büro des BMBF beim DLR einen Zuwendungsvertrag abschließen.

Der Beginn der Vorhabenslaufzeit ist voraussichtlich 01. Januar 2012.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite des IGSTC in Kraft.

Bonn, den 15. August 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Christian Stienen

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: Länder / Organisationen: Indien Themen: Energie Förderung Infrastruktur Information u. Kommunikation Physik. u. chem. Techn. Engineering und Produktion Wirtschaft, Märkte

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