1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Der Bedarf an fundiertem Wissen über andere Regionen der Welt wächst stetig. Angesichts von Globalisierungsprozessen und Wanderungsbewegungen gewinnen Kenntnisse lokaler und regionaler sowie transnationaler und transkultureller Gegebenheiten und Beziehungen eine immer größere Bedeutung. Die Nachfrage nach geistes- und sozialwissenschaftlicher Expertise durch Politik, Kultur und Wirtschaft reicht dabei über die kurzfristige und punktuelle Behandlung von Themen, Regionen und Verflechtungen hinaus. Regierungen, Medien, Unternehmen, Verbände oder Organisationen der Entwicklungspolitik fragen Forschung und Beratung nach, um aktuelle Probleme und Konflikte lösen zu können.
Mit ihrer Strategie zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung antwortet die Bundesregierung auf die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs an das Wissenschafts- und Innovationssystem in Deutschland. Dabei spielen die Regionalstudien (area studies) eine bedeutende Rolle. Für Erhalt und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Globalisierungsprozess ist es essentiell, dass die Fernkompetenz Deutschlands in Bezug auf verschiedene Weltregionen gezielt weiterentwickelt wird. Nur wenn ein breites Spektrum an Expertise bereit steht, wird es möglich sein, erfolgreich mit verschiedenen Weltregionen zu kommunizieren. Deshalb werden in diesem Förderschwerpunkt besonders die methodisch-fachliche Exzellenz, die strukturelle Weiterentwicklung der Regionalstudien sowie eine angemessene regionale Repräsentativität angestrebt. Informationen über die bereits geförderten Projekte sind unter pt-dlr-gsk.de/de/1035.php erhältlich.
Die Regionalstudien in Deutschland halten zwar ein breites Spektrum an Wissen über verschiedene Weltregionen, Kulturen und Gesellschaften bereit. Manche Einzeldisziplinen haben aber eine starke historisch-philologische Ausprägung und eine Zusammenarbeit mit anderen systematischen Disziplinen erfolgt eher punktuell. Hinzu kommt, dass die institutionelle Verankerung äußerst heterogen ist. Sie reicht von einzelnen Professuren und Seminaren bis zu Zentren und Fakultäten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher im Rahmen der Förderinitiative "Freiraum für die Geisteswissenschaften" den bereits seit 2008 bestehenden Förderschwerpunkt "Stärkung und Weiterentwicklung der Regionalstudien (area studies)" durch die weitere Förderung von Projekten zur Weiterentwicklung inneruniversitärer Strukturbildung und Kooperation nachhaltig auszubauen.
Ziel des Förderangebotes ist es, die in den Regionalstudien vorhandene Fernkompetenz sowohl durch den Aufbau von inneruniversitären Zentren für Regionalstudien als auch durch neue Formen der inneruniversitären und interdisziplinären Kooperation zu bündeln, weiterzuentwickeln und zu erproben. Gleichzeitig sollen fachspezifische und interdisziplinäre Fragestellungen, auch mit transregionalen Bezügen, vorangetrieben werden. Das Förderangebot soll auch zur Sicherung und Weiterentwicklung der sogenannten kleinen Fächer beitragen.
Konkret soll die Förderung dazu dienen,
- die strukturelle Stärkung der Regionalstudien (area studies) weiterzuführen
- Inhalte sowie methodische und theoretische Ansätze der Regionalstudien weiter zu entwickeln
- neue Formen der Kooperation regionalwissenschaftlicher Fächer mit anderen systematischen Disziplinen aus Geistes-, Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Natur- und Ingenieurwissenschaften zu entwickeln
- vernetzte, interdisziplinäre Orte der Expertise in Deutschland sichtbar zu machen, die auf innovativen Konzepten beruhen und ein Movens in diesem Wissensfeld erzeugen
- bestehende Einrichtungen im Ausland einzubeziehen und vorhandene Kontakte sowie Ressourcen effektiver zu nutzen
- Anwendungsfelder für geistes- und sozialwissenschaftliches Wissen bspw. durch den Aufbau und die Erprobung von Beratungsleistungen zu erschließen.
Mit diesem Förderangebot möchte das BMBF im Rahmen seiner Förderinitiative "Freiraum für die Geisteswissenschaften" die geistes- und regionalwissenschaftliche Forschungslandschaft in Deutschland stärken und weiterentwickeln. Damit werden auch Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu den Regionalstudien (area studies) von 2006 aufgegriffen.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden forschungsstarke Vorhaben, die die inneruniversitäre Strukturbildung und Vernetzung vorantreiben und zu einer stärkeren Kooperation der Regionalstudien mit den systematischen Disziplinen oder der Regionalstudien untereinander sowie zu deren inhaltlicher und methodischer Weiterentwicklung beitragen. Nicht gefördert werden Kompetenznetze zwischen Universitäten bzw. Forschungseinrichtungen verschiedener regionaler Standorte, die Bestandteil der ersten Bekanntmachung zu den Regionalstudien vom 14.10.2008 waren.
Die Bewerbung setzt die Kooperation von Regionalstudien mit mindestens einer anderen systematischen Disziplin oder verschiedener Regionalstudien miteinander voraus. Gefördert werden innovative, interdisziplinäre Forschungskonzepte, die transregional oder auf einzelne Regionen ausgerichtet sein können und einen deutlichen Mehrwert zur Weiterentwicklung der Regionalstudien in Deutschland liefern. Das Konzept soll verdeutlichen, wie die Verbindung in die umgebenden Fächerkulturen und systematischen Wissenschaften bzw. der regionalwissenschaftlichen Disziplinen untereinander intensiviert werden kann und wie Knotenpunkte im Ausland einbezogen werden können.
Auf der Grundlage einschlägiger Vorleistungen sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
- Geschäftsstelle/Koordination einer inneruniversitären Vernetzung (Freistellung durch Finanzierung einer Vertretung, Sekretariat)
- gemeinsame Forschungsvorhaben auf Basis des Forschungskonzepts (Post-Doc-Stellen, Doktoranden-Stellen, Stipendien für Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, studentische Hilfskräfte, Auslandsaufenthalte deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler)
- Konferenzen, Workshops, summer schools
- Öffentlichkeitsarbeit (inkl. Beratungsmodule etwa durch die Einbindung von kompetenten Transferakteuren)
- Reisemittel (In- und Ausland)
- Geschäftsbedarf
Öffentliche Sichtbarkeit im In- und Ausland ist bereits während der Laufzeit erwünscht. Regionalwissenschaftlich orientierte Einzelforschung kann eingebunden werden.
Es wird erwartet, dass die Vorhabenbeschreibungen Aussagen zur Verstetigung der Aktivitäten nach Auslaufen der Förderung enthalten.
Nicht gefördert werden Vorhaben,
- denen ein additives Verständnis von disziplinenübergreifender Zusammenarbeit zugrunde liegt, ohne dass die Zusammenarbeit und Auseinandersetzung der Disziplinen in die einzelnen Disziplinen zurückwirkt
- die vorrangig der Qualifikation von Promovierenden dienen
- die vorrangig der Konzeption von (Master-)Studiengängen dienen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ist ausdrücklich erwünscht, sie können jedoch keine eigene Zuwendung erhalten.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen.
Die an Förderung Interessierten sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen (bspw. unter www.nks-swg.de). Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Förderung setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen durch den Projektträger und externe Sachverständige voraus.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von jeweils bis zu vier Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Bei erfolgreicher Evaluation kann eine Fortsetzung für weitere zwei Jahre beantragt werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: www.pt-dlr.de
Ansprechpartner ist:
Dr. Cedric Janowicz
Tel.: 0228 / 3821-1568
Fax: 0228 / 3821-1500
E-Mail: cedric.janowicz(at)dlr.de
Es wird dringend empfohlen, vor der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich und in der FAQ-Liste unter pt-dlr-gsk.de/de/1035.php abrufbar.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen werden.
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Auswahlverfahren ist zweistufig in dem Sinne, dass zunächst begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen vorgelegt werden und nach ggf. positiver Begutachtung die Aufforderung zur Einreichung von förmlichen Förderanträgen unter Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" erfolgt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger formlose, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen bis spätestens 30.11. 2011 vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorschläge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vorlage per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Den Vorhabenbeschreibungen ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem das Thema, die antragstellende Institution mit Personen, Name des/der Koordinators/Koordinatorin, die beantragte Laufzeit und die beantragten Fördermittel hervorgehen. Die Vorhabenbeschreibung soll maximal 25 Seiten umfassen (DIN-A 4, 1,5-zeilig). Es ist ein Anhang von maximal 10 Seiten gestattet (Publikationsverzeichnis, CV, Absichtserklärungen etc.). Eingereicht werden sollen ein ungebundenes Exemplar (einseitig bedruckt) und 10 ungebundene Kopien (doppelseitig bedruckt) sowie eine CD mit der Vorhabenbeschreibung (Vorhabenbeschreibung und ggf. Anhang zusammengefasst in 1 PDF-Dokument).
Die Vorhabenbeschreibungen sollen sich an folgender Gliederung orientieren:
- Zusammenfassung
- Forschungsfragestellung und -konzept für 4 Jahre
- Ausgangssituation an der Universität
- Darstellung des Vernetzungskonzepts und der Arbeitsteilung
- erwartetes Ergebnis und angestrebte Ergebnisverwertung (internationale Sichtbarkeit, Vermittlung/Beratung auch außerhalb der wissenschaftlichen Community)
- Vorarbeiten der Antragstellenden
- Erklärungen zur Verstetigung über die Projektlaufzeit hinaus
- Arbeits- und Zeitplan
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien für eine Förderung von Vorhaben sind neben den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen die folgenden Punkte:
- innovativer Beitrag und Mehrwert des Vorhabens zur strukturellen Weiterentwicklung der Regionalstudien am Standort und in Deutschland
- zu erwartende strukturbildende und vernetzende Effekte
- Originalität und wissenschaftliche Qualität
- interdisziplinärer Charakter der Forschungsaufgabe (Beteiligung systematischer Disziplinen oder verschiedener Regionalstudien)
- eine gut nachvollziehbare Arbeitsteilung innerhalb des Vorhabens
- Einbezug des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Verbindung zur universitären Lehre und Rückkopplung von Vorhabenergebnissen
- inner- und außerwissenschaftliche Verwertungsperspektiven
- internationale Zusammenarbeit (auch Synergieeffekte, Kooperationen und Art der lokalen wie internationalen Zusammenarbeit z. B. mit bereits existierenden Einrichtungen)
- Stärkung der Regionalstudien als Anziehungspunkte für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Beitrag zur Wahrnehmung und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Forschungsstandort.
Auf der Grundlage der Bewertung durch externe Sachverständige entscheidet das BMBF nach abschließender Prüfung. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt. Das Verfahren ist offen und kompetitiv. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf die Rückgabe der eingereichten Unterlagen.
7.2.2 Vorlage von förmlichen Förderanträgen und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, in Abstimmung mit dem/der vorgesehenen Koordinator/in die förmlichen Förderanträge (elektronisches Antragssystem "easy") vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.