1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Südafrika ist heute der wichtigste Kooperationspartner für Deutschland auf dem afrikanischen Kontinent. Deutschland ist für Südafrika nach den USA und Großbritannien der drittgrößte Partner im Bereich der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit. Den Grundstein dafür haben beide Länder 1996 durch die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung gelegt. Enge wirtschaftliche Beziehungen zwischen beiden Ländern sind in vielen Bereichen seit dem Ende der Apartheid zu einer Selbstverständlichkeit geworden und eröffnen deutschen Unternehmen neue Märkte und neue Chancen. Aufgrund des besonderen Stellenwertes der Kooperation haben Bundesministerin Prof. Dr. Schavan und ihre südafrikanische Amtskollegin Ministerin Pandor im Sommer 2011 beschlossen, dies durch ein Deutsch-Südafrikanisches Jahr der Wissenschaft 2012/2013 zu würdigen.
Die Durchführung dieses gemeinsamen Wissenschaftsjahres bietet einen Rahmen, um den erfolgreichen bilateralen Aktivitäten der Ministerien sowie der Forschungs- und Mittlerorganisationen eine noch höhere Sichtbarkeit zu verleihen. Gleichzeitig können im Hinblick auf die zukunftsfähige Weiterentwicklung der Kooperation wichtige politische Impulse gesetzt werden und dies gemeinsam mit den Akteuren aus der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationslandschaft beider Länder, um die Potenziale der deutsch-südafrikanischen Forschungs- und Entwicklungskooperationen (FuE) voll auszuschöpfen.
Zu den Zielgruppen des Deutsch-Südafrikanischen Wissenschaftsjahres gehören Entscheidungsträger in Politik, Forschungseinrichtungen, Förderorganisationen, forschungsstarke Unternehmen, Bildungseinrichtungen und -anbieter, Wissenschaftler/-innen, Multiplikatoren (Wissenschafts- und Mittlerorganisationen, Interessensgruppen/Verbände, Medien) sowie die wissenschaftsinteressierte Öffentlichkeit. Besonders gefördert werden soll die Zusammenarbeit von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern beider Länder.
Um die Vielfalt und Exzellenz der bilateralen Wissenschafts- und Bildungskooperation sichtbar zu machen, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Aktivitäten aus den Bereichen Bildung und Forschung, Wissenschaft und Technologie, insbesondere Veranstaltungen, die bis April 2013 stattfinden und einen spezifischen Beitrag zu folgenden Zielen des Deutsch-Südafrikanischen Wissenschaftsjahres leisten:
- Die Vielfalt und Exzellenz der deutsch-südafrikanischen Initiativen und Projekte in Wissenschaft, Forschung und Bildung sollen sichtbarer gemacht werden.
- Neue Partnerschaften zwischen deutschen und südafrikanischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen sollen initiiert werden.
- Die Kooperation zwischen Ministerien, Mittler- und Förderorganisationen soll vertieft werden, so dass eine neue Qualität der bilateralen Zusammenarbeit erreicht wird.
- Bei Nachwuchswissenschaftlern und Nachwuchswissenschaftlerinnen beider Länder soll für die Zusammenarbeit mit dem Partnerland geworben werden. Insbesondere soll im Sinne eines ausgewogeneren Austauschs das Interesse von südafrikanischen Studierenden und Doktoranden für einen Studien- bzw. Forschungsaufenthalt in Deutschland verstärkt werden.
- Der Bekanntheitsgrad der Innovationsstandorte Deutschland und Südafrika soll bei den forschungsstarken Unternehmen beider Länder erhöht werden.
- Zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung in Südafrika soll für das Angebot deutscher Berufsbildungsanbieter in Südafrika geworben werden.
Parallel zur vorliegenden Bekanntmachung wird durch die National Research Foundation (NRF) eine entsprechende Bekanntmachung in Südafrika veröffentlicht.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den
§§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Für die Initiierung und den Ausbau von Kooperationen sowie die Steigerung der bilateralen Erfolge fördert das BMBF im Rahmen des Deutsch-Südafrikanischen Wissenschaftsjahres öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, z.B. Fachkonferenzen und -kongresse, Delegationsreisen, Ausstellungen etc.
Die Veranstaltungen können in Südafrika, in Deutschland oder in beiden Ländern stattfinden und sollten möglichst ein großes Fachpublikum erreichen und besondere Sichtbarkeit erzielen.
Es werden insbesondere Anträge berücksichtigt, die den Schwerpunkten der deutsch-südafrikanischen wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit und den thematischen Schwerpunkten des Wissenschaftsjahres zuzuordnen sind:
- Klimawandel (nachhaltiges Ressourcenmanagement, Bodenschätze, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Biodiversität, erneuerbare Energien, grüne Energie, Meeres- und Polarforschung)
- Human Capital Development (Berufsbildung, Science Education, Frauen in der Wissenschaft)
- Bioökonomie (Biotechnologie, Lebensmittelsicherheit)
- Urbanisation/Megacities (Infrastruktur, Energie, Wasserversorgung, Telekommunikation)
- Astronomie
- Innovation in der Gesundheitswirtschaft
- Geistes- und Sozialwissenschaften
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Körperschaften (z.B. Städte, Kommunen), sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU*) ).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Bei gemeinsamen deutsch-südafrikanischen Initiativen müssen die Antragsteller eine Entscheidung treffen, welcher Partner der Hauptkoordinator ist. Ist der Hauptkoordinator aus Südafrika, reicht er den Antrag bei der National Research Foundation (NRF) ein, wenn er aus Deutschland ist, beim Internationalen Büro des BMBF (IB).
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
- Reisekosten deutscher Expertinnen/Experten nach Südafrika (Economy Class) inklusive Erstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erteilung von notwendigen Visa bis zu einer Höhe von max. 1200 ¬.
- Reisekosten südafrikanischer Expertinnen/Experten nach Deutschland (Economy Class) inklusive Erstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erteilung von notwendigen Visa bis zu einer Höhe von max. 1200 ¬.
- Kosten für Aufenthalte südafrikanischer Expertinnen/Experten in Deutschland (derzeit: ¬ 104 pro Tag).
- Kosten für Aufenthalte deutscher Expertinnen/Experten in Südafrika (derzeit: ¬ 94 pro Tag).
- Veranstaltungskosten in Deutschland und/oder in Südafrika (z.B. Transfer, Miete von Geräten, Bewirtung, Anmietung von Räumlichkeiten). Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der (ausländischen) Gäste.
- Kosten für PR- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Poster, Publikationen) in Verbindung mit den geplanten Aktivitäten.
In besonders zu begründenden Fällen können Zuschüsse für Personalmittel (z.B. für Honorare oder für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte) zur Vorbereitung der Veranstaltung in begrenztem Umfang gewährt werden. Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden können Kosten zum Erwerb von Computer-Hardware und anderen Geräten. Aufwendungen für Büromaterial oder Kommunikation können ebenfalls nicht erstattet werden. Die beantragte Gesamtzuwendung pro Projekt soll nicht mehr als 100.000€ betragen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft-FhG- die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Die beantragten Maßnahmen sollen in der Zeit bis April 2013 stattfinden und abgeschlossen werden.
5. Verfahren
5.1 Einschaltung des Internationalen Büros des BMBF und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das IB beauftragt:
Internationales Büro
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin:
Petra Ruth Mann
Telefon: +49-228-3821 1461
E-Mail: petra-ruth.mann(at)dlr.de
Ansprechpartnerin Wissenschaftsjahre:
Nicole Hurtz
Telefon: +49-228-3821 1724
E-Mail: nicole.hurtz(at)dlr.de
Administrative Ansprechpartnerin:
Eliza Cwynar
Telefon: +49-228-3821 1897
E-Mail: eliza.cwynar(at)dlr.de
5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen bis spätestens 09.03.2012 über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/rsasy12) einzureichen. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze (PT-Outline-Datenblatt und Projektbeschreibung) ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzusenden.
Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden (in Deutschland und in Südafrika) anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Deutlicher Beitrag zur Intensivierung der deutsch-südafrikanischen Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Innovation
- Zeitlicher Rahmen (Förderzeitraum bis April 2013)
- Kompetenz und Exzellenz des Antragstellers und der beteiligten Partner
- Bisherige Erfahrungen in der Kooperation mit Südafrika
- Einbindung und Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
- Folgeaktivitäten und Erfolgsaussichten, Anbahnung neuer Partnerschaften
- Sichtbarkeit / Öffentlichkeitswirksamkeit / aktive Medienarbeit im Kontext des Wissenschaftsjahres
Auf der Grundlage der Bewertung wird in einer Auswahlsitzung durch BMBF und das südafrikanische Partnerministerium Department of Science and Technology eine Entscheidung getroffen, welche Projekte gefördert werden können. Die Antragsteller werden über die getroffene Entscheidung zeitnah informiert. Nach Aufforderung ist der Vollantrag innerhalb von 4-8 Wochen vorzulegen.
In dieser zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert -ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy des BMBF" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Nach erfolgter Antragsprüfung wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag mit den ausgewählten Antragstellern abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
6. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 23. Januar 2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Peter Webers
*Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EUR beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)