StartseiteLänderAfrikaSüdafrikaBekanntmachung des BMBF von Richtlinien zur Förderung gemeinsamer Sondierungs- und Vorbereitungsmaßnahmen für trilaterale deutsch-französisch-afrikanische Forschungsinitiativen in Subsahara Afrika

Bekanntmachung des BMBF von Richtlinien zur Förderung gemeinsamer Sondierungs- und Vorbereitungsmaßnahmen für trilaterale deutsch-französisch-afrikanische Forschungsinitiativen in Subsahara Afrika

Stichtag: 24.03.2011 Programmausschreibungen

Vom 7. Februar 2011 

Gemeinsame Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF/Deutschland, D) sowie der "Agence inter-établissements de recherche pour le développement" (AIRD/Frankreich, F) unter der Schirmherrschaft des französischen Ministeriums für Hochschulbildung und Forschung (MESR) und des französischen Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten (MAEE). 

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 

1.1 Zuwendungszweck 

Im Rahmen des 3. Deutsch-Französischen Forschungsforums 2009 wurde beschlossen, die problemlösungsorientierte Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung zwischen Deutschland, Frankreich und Ländern in Subsahara Afrika zu intensivieren. 

Grundlage dieser Bekanntmachung ist die Vereinbarung der deutschen und der französischen Regierung zur besseren Abstimmung und Verknüpfung jeweiliger Forschungsinitiativen mit Subsahara Afrika. Die beteiligten Ministerien haben in Umsetzung dieser Vereinbarung im November 2010 beschlossen, eine gemeinsame deutsch-französische Ausschreibung durchzuführen, um die bisher erarbeiteten Vorschläge für Initiativen mit afrikanischen Partnern zu konkretisieren oder zu ergänzen. 

Synergien aus der Verknüpfung von vorhandenen Kompetenzen und Erfahrungen und der gemeinsamen Nutzung von etablierten Netzwerken und Forschungsinfrastrukturen sollen hierbei konsequent erschlossen werden, um einen deutlichen Mehrwert bezogen auf bisherige Maßnahmen zu erzielen. Der trilateralen Zusammenarbeit verschiedener Partner im Bereich Forschung und Entwicklung kommt daher eine besondere Bedeutung zu. 

Als erste Maßnahme fand vom 17.-18. Juni 2010 ein Deutsch-Französischer Workshop in Potsdam statt mit dem Titel "Germany and France towards a joint approach for the S&T cooperation with developing countries: The example of Sub-Sahara Africa". Organisiert wurde der Workshop von den beiden deutschen Ministerien BMBF und BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) gemeinsam mit den entsprechenden französischen Ministerien MESR und MAEE. Neben Vertretern aus den Ministerien, aus nationalen Durchführungs- und Mittlerorganisationen (IB, AIRD, Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), "Institut National de Recherche en Informatique et en Automatique" (INRIA), "La Recherche Agronomique pour le Dévéloppement" (CIRAD) u. a.) und aus der Industrie nahmen Wissenschaftler aus Deutschland, Frankreich und Subsahara Afrika teil. In dem zweitägigen Workshop wurden in vier verschiedenen Themengebieten - (1) Gesundheit, (2) Landwirtschaft / Lebensmittelsicherheit, (3) Umwelt und (4) Angewandte Mathematik / Computerwissenschaften - Vorschläge zu möglichen deutsch-französisch-afrikanischen Initiativen erarbeitet.

Im Nachgang zu dem Workshop wurden die ersten Vorschläge für mögliche Initiativen mithilfe eines online Konsultationsprozesses, an dem sich alle Workshopteilnehmer/innen beteiligen konnten, weiter ausgearbeitet und Mitte Oktober bei den Ministerien eingereicht. Die erarbeiteten Dokumente und Zusammenfassungen sind abrufbar unter <link en countries themes workgroups about-us wg>www.kooperation-international.de/en/countries/themes/workgroups/about-us/wg/246/). 

Die Förderung nach den vorliegenden Richtlinien soll es deutschen, französischen und afrikanischen Wissenschaftlern ermöglichen, in einem der unter Punkt 2, 2. Absatz, genannten Themengebiete gemeinsam eine neue strategische Initiative für eine problemlösungsorientierte Forschungskooperation mit Subsahara Afrika zu planen, die eine wichtige aktuelle Herausforderung für Länder oder Regionen in Subsahara Afrika zum Gegenstand hat. 

1.2 Rechtsgrundlagen 

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Förderungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 

2 Gegenstand der Förderung 

Im Rahmen dieser gemeinsamen deutsch-französischen Förderung können Maßnahmen zur Konzeption und Planung strategischer Initiativen für die künftige Forschungszusammenarbeit mit Subsahara Afrika gefördert werden, die im Rahmen einer trilateralen deutsch-französisch-afrikanischen Zusammenarbeit als sinnvoll, dringlich und relevant erachtet werden. 

Bewerber werden aufgefordert, aufbauend auf bisherige bilaterale deutsch-afrikanische oder französisch-afrikanische Maßnahmen, Vorschläge für Sondierungsmaßnahmen für trilaterale Initiativen in einem der folgenden Themengebiete einzureichen:

  1. Gesundheit
  2. Landwirtschaft / Lebensmittelsicherheit
  3. Umwelt
  4. Angewandte Mathematik / Computerwissenschaften.

3 Zuwendungsempfänger 

Antragsberechtigt für die vorliegende Bekanntmachung sind deutsche und französische

  1. Forschungseinrichtungen und
  2. Hochschulen

Deutsche Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. 

4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 

Die Forschungsteams müssen aus  mindestens einem deutschen, einem französischen und einem Partner aus Subsahara Afrika bestehen. Um Beiträge zum Kapazitätenaufbau in Subsahara Afrika zu leisten, hat die Beteiligung von afrikanischen Hochschulen einen hohen Stellenwert. 

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Es handelt sich bei der Förderung um eine Finanzierung für einen abgegrenzten Teil der Projektausgaben, die bis zu 100% gefördert werden können. Folgende projektbezogene Maßnahmen können bezuschusst werden: 

A) Reisen

  • Deutsche Projektpartner von Deutschland finanziert:
    1. Bahn-/Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners.
    2. Tagespauschale je nach Land.
  • Französische Projektpartner von Frankreich finanziert gemäß der französischen Handhabung (siehe www.aird.fr). 
  • Afrikanische Projektpartner werden entweder von Deutschland (über den deutschen Antragsteller) oder von Frankreich (über den französischen Antragsteller) bezuschusst.
    1. Von Deutschland übernommene Ausgaben: 
      1. Aufenthalt in Deutschland wird mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 €/Tag bezuschusst. 
      2. Reisen innerhalb Subsahara Afrikas je nach Land.
    2. Von Frankreich übernommene Ausgaben gemäß der französischen Handhabung (siehe www.aird.fr).

B)

Für die Durchführung von Konzeptionstreffen in Deutschland, Frankreich oder Subsahara Afrika können die Ausgaben, z. B. der Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten, von Deutschland oder Frankreich bezuschusst werden. Das Einbringen von Eigenleistungen der Partner wird vorausgesetzt (z. B. Nutzung von Räumen der Einrichtungen der Partner). 

C) 

Sonstige projektbedingte Ausgaben (alle durch das Projekt zusätzlich verursachte Ausgaben), können in begrenztem Umfang von Frankreich oder Deutschland übernommen werden.

Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind

  • Personalkosten
  • Übliche Grundausstattung, wie z. B. Büromaterial, Kommunikations-, Labor- und EDV-Ausstattung.

Die Antragsteller müssen erklären, dass die für die Durchführung des Projektes erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 

Die Gesamtzuwendungen aus Deutschland und Frankreich können insgesamt maximal € 40 000 pro Vorhaben betragen. 

Die Projektpartner haben ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln: 

Eine deutsche und eine französische Forschungseinrichtung oder Hochschule (siehe Punkt 3) fungieren als Antragsteller. Der deutsche Antragsteller reicht den Antrag beim IB und der französische Antragsteller bei AIRD ein.

  • Die Partner eines Projekts benennen eine/n deutsche/n, französische/n oder afrikanische/n Projektkoordinator/in.
  • Alle weiteren Partner sind in den gemeinsamen Antrag einzubinden und müssen ihr Interesse an der Beteiligung am Projekt in einem "Letter of Intent" bestätigen, ausgeführt mit Unterschrift sowie Stempel der Einrichtung.

Die Laufzeit einer geförderten Maßnahme kann maximal vier Monate betragen (01. Mai 2011 bis 01. September 2011).

Die Förderung erfolgt abgestimmt zwischen den Förderorganisationen in Deutschland und Frankreich nach den vorliegenden deutschen Förderrichtlinien bzw. der französischen (siehe www.aird.fr) Handhabung. Der deutsche Antragsteller wird vom BMBF und der französische Antragsteller von AIRD gefördert. Die Ausgaben für die weiteren Projektpartner sind in die vorgenannten Anträge der deutschen und französischen Antragsteller zu integrieren. 

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter deutsch-französischer Abstimmung und dabei in Übereinstimmung mit den jeweils in Deutschland bzw. Frankreich geltenden nationalen Bestimmungen für die Projektförderung. Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis für deutsche Antragsteller werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98). 

Es ist vorgesehen, je oben genanntem Themengebiet maximal drei Sondierungsmaßnahmen zu fördern. 

5 Verfahren 

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und der AIRD 

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme für die deutsche Seite hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt: 

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: www.internationales-buero.de

Ansprechpartner beim IB:
Fachlich
Dr. Anne Pflug
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn/ Deutschland
E-Mail: anne.pflug(at)dlr.de 
Telefon: +49 2 28-38 21-539 

Administrativ
Stephanie Neumann
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn/ Deutschland
E-Mail: stephanie.neumann(at)dlr.de 
Telefon: +49 2 28-38 21-848 

Die Durchführung und Abwicklung der Fördermaßnahme für die französische Seite erfolgt durch die AIRD unter der Schirmherrschaft der französischen Ministerien MESR und MAEE. Informationen zur Bekannmachung bei AIRD in Frankreich sind zu finden unter www.aird.fr.

Ansprechpartner bei AIRD:
Antoine Bricout 

Agence inter-organisme de Recherche pour le Développement (AIRD)
44 boulevard de Dunkerque
13572 Marseille Cedex 02/ France
E-Mail: antoine.bricout(at)ird.fr 
Telefon: +33 4 91 99 94 45 

Die Antragsteller sollten sich bei der Vorbereitung ihrer Anträge frühzeitig mit dem/der jeweiligen Ansprechpartner/in im IB und bei AIRD in Verbindung setzen. 

5.2 Vorlage der Antragsskizzen (D) und Anträge (F), Fristen, Förder- und Entscheidungsverfahren 

5.2.1 Antragsskizzen (D) und Anträge (F) 

Der einzureichende Antrag/die einzureichende Antragsskizze besteht aus einem Deckblatt, einer Beschreibung der vorbereitenden Maßnahme, einem Gesamtausgaben- und Finanzierungsplan der vorbereitenden Maßnahme, einer Kurzbeschreibung der zu planenden trilateralen Initiative sowie den "Letter of Intent" der einzelnen Partner (siehe Punkte 5.2.1 A-E). Alle Antragsunterlagen sind in englischer Sprache zu formulieren, soweit im einzelnen nachfolgend nicht zusätzlich weitere Sprachen gefordert sind (Formatvorgaben: Schriftart: Arial, Schriftgrad: 11, Zeilenabstand: einfach, Seitenränder: 2 cm). 

A) Deckblatt (maximal zwei Seiten):

  • Projekttitel
  • Themengebiet
  • Kurzfassung auf Deutsch, Französisch und Englisch

B) Beschreibung der vorbereitenden Maßnahme (maximal drei Seiten, ohne Publikationsliste):

  • Fragestellung / Problemstellung
  • Zielregion(en) in Subsahara Afrika inklusive Begründung für die Auswahl
  • Art und Umfang der geplanten Zusammenarbeit
  • Durchzuführende Arbeiten und Reisen inklusive Zeitplan
  • Projektpartner
  • Benennung des Koordinators/der Koordinatorin des Projekts
  • Qualifikation und Erfahrung der Projektpartner aus Deutschland, Frankreich und Subsahara Afrika
  • Mehrwert der Zusammenarbeit zwischen den Partnern
  • Publikationsliste (maximal fünf Publikationen je Partner)

C) Gesamtausgaben- und Finanzierungsplan der vorbereitenden Maßnahme über die geplanten projektrelevanten Ausgaben der deutschen, französischen und afrikanischen Partner (maximal eine Seite):

Folgende Angaben sind erforderlich und mithilfe untenstehender Tabelle darzulegen:

  1. Alle zuwendungsfähigen Ausgaben, d. h. alle von Deutschland und von Frankreich geförderten Ausgaben - getrennt aufgeschlüsselt.
  2. Ausgaben, die für das Projekt erforderlich, aber nicht zuwendungsfähig sind.
  3. Ausgaben, die grundsätzlich zuwendungsfähig sind, aber ggf. aus eigenen Mitteln oder aus Zuschüssen Dritter finanziert werden.

Zielvorstellung ist, dass die zuwendungsfähigen Ausgaben des beantragten Projekts in etwa zu 50% von Deutschland und zu 50% von Frankreich getragen werden.

Gesamtausgaben- und Finanzierungsplan [€]

Ausgaben - Reisen

Ausgaben - Konzeptionstreffen

Ausgaben - Sonstige

Summe

Zuwendungsfähige Ausgaben

Von Deutschland beantragte Ausgaben
(ca. 50% der insgesamt beantragten Ausgaben)

Partner #1

Zwischensumme

Von Frankreich beantragte Ausgaben
(ca. 50% der insgesamt beantragten Ausgaben)

Partner #1

Zwischensumme

Nicht zuwendungsfähige, erforderliche Ausgaben

Partner #1

Zuwendungsfähige Ausgaben, finanziert aus eigenen Mitteln oder durch Dritte

Partner #1

Zwischensumme

Summe

D) Kurzbeschreibung der zu planenden trilateralen Initiative (maximal zwei Seiten):

  • Art, Umfang und Ziel der trilateralen Initiative
  • Beschreibung des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technologie in dem Themengebiet
  • Zielregion(en) in Subsahara Afrika inklusive Begründung für die Auswahl
  • Relevanz der Initiative für Afrika
  • Relevanz der Initiative für bestehende strategische Initiativen in Deutschland und Frankreich (z. B. nationale order institutionelle Programme)
  • Mehrwert einer  trilateralen Initiative
  • Bestehende, relevante Initiativen anderer Akteure in Deutschland, Frankreich und Subsahara Afrika, auf die aufgebaut wird
  • Beitrag zum Kapazitätenaufbau auf Studenten-, Doktoranden- und Postdoktorandenlevel

E) Letter of Intent" eines jeden Partners (unterschrieben und mit Institutsstempel versehen; max. eine Seite pro Partner)

5.2.2 Förderverfahren für deutsche Antragsteller

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst erfolgt die Einreichung von Antragsskizzen, die von einem unabhängigen Gutachterkreis evaluiert werden. Die Antragsteller der auf der Basis eines positiven Gutachtervotums für die Förderung ausgewählten Skizzen können dann im zweiten Verfahrensschritt förmliche Förderanträge (Vorhabensbeschreibung und Formantrag) einreichen.
Die Einreichung der vollständigen Antragsskizze (siehe Punkt 5.2.1) erfolgt als pdf-Dokument elektronisch per E-Mail über die fachliche Ansprechpartnerin beim IB des BMBF (Anschrift siehe Punkt 5.1). Die Antragskizze ist identisch mit dem vom französischen Antragsteller bei AIRD eingereichten Antrag. 

5.2.3 Förderverfahren für französische Antragsteller 

Die Einreichung des vollständigen Antrags (siehe Punkt 5.2.1) erfolgt als pdf-Dokument elektronisch per E-Mail über den fachlichen Ansprechpartner bei AIRD (Anschrift siehe Punkt 5.1). Der Antrag ist identisch mit der vom deutschen Antragsteller beim IB des BMBF eingereichten Antragsskizze. 

5.2.4 Fristen und Vorlage der Antragsskizzen (D) und Anträge (F) 

Die Antragsskizze (für deutsche Antragsteller) sowie der Antrag (für französische Antragsteller) sind in elektronischer Form über den jeweils vorgesehenen fachlichen Ansprechpartner beim IB und bei AIRD bis  spätestens  bis zum 24. März 2011, 24:00 Uhr MEZ, vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Antragsskizzen bzw. Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage eines Antrags/einer Antragsskizze können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. 

5.2.5 Auswahlverfahren Antragsskizzen (D) und Anträge (F) 

Gefördert werden Projekte mit hohem Realisierungs- und Erfolgspotenzial im Sinne der Zielsetzungen dieser Bekanntmachung. 

Die Antragsskizzen (D) und Anträge (F) werden formal und inhaltlich auf deutscher und französischer Seite getrennt durch unabhängige Experten bewertet. 

Die formale Prüfung beinhaltet die Prüfung der

  1. Fristgerechten Einreichung des Antrages bei IB und AIRD (siehe Punkt 5.2.2)
  2. Vollständigkeit der Antragsunterlagen (siehe Punkt 5.2.1)
  3. Zusammensetzung des Konsortiums (siehe Punkt 4).

Die inhaltliche Bewertung wird anhand der folgenden Kriterien vorgenommen:

  • Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen (siehe Punkt 4)
  • Übereinstimmung mit den vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Relevanz des Themas für die Entwicklung Subsahara Afrikas sowie für die EU-Afrika Zusammenarbeit
  • Mehrwert des trilateralen Forschungsansatzes (Deutschland-Frankreich-Subsahara Afrika) im Vergleich zu bereits bestehenden (bilateralen) Initiativen
  • Unterstützung und Berücksichtigung von bestehenden strategischen / programmatischen Rahmenprogrammen in Deutschland und Frankreich (z. B. nationale Förderprogramme oder institutionelle Strategien)
  • Afrikanische "Eignerschaft"
  • Unterstützung des Kapazitätenaufbaus in Subsahara Afrika insbesondere im Bereich der Hochschulbildung
  • Grad des Einbeziehens von Süd-Süd-Netzwerken
  • Berücksichtigung und Einbindung von bestehenden Aktivitäten in dem jeweiligen Themengebiet
  • Innovativer und strategischer Charakter der Initiative
  • Durchführbarkeit der Initiative

Anschließend findet die endgültige Auswahl der Antragsskizzen/Anträge statt. Diese wird von einem deutsch-französischen Auswahlgremium - bestehend aus Vertretern von BMBF, vom Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. und von AIRD - auf der Grundlage der Bewertungen durch die deutschen und französischen unabhängige Experten, ebenfalls anhand der oben genannten Kriterien, vorgenommen. Nur von deutscher und französischer Seite befürwortete Anträge können gefördert werden. 

Die Zuwendungen werden entsprechend den in Deutschland bzw. Frankreich einschlägigen geltenden Bestimmungen vergeben.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung der deutschen Antragsteller sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Rückforderung der gewährten Zuwendung, denen deutsche Bestimmungen zu Grunde liegen, gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Richtlinien Abweichungen zugelassen sind. 

6 Berichte 

Spätestens zum 01. September 2011 ist ein detaillierter Endbericht über die durchgeführte Maßnahme dem IB und der AIRD elektronisch per E-Mail über die fachlichen Ansprechpartner des IB und der AIRD (siehe Punkt 5.1) vorzulegen. In Ergänzung zum Verwendungsnachweis zur durchgeführten Maßnahme ist zusätzlich zum Bericht eine Beschreibung der geplanten strategischen Initiative vorzulegen. Die Beschreibung der Initiative soll sich an den Angaben im Antrag orientieren (siehe Punkt 5.2.1 C), jedoch im Detailgrad deutlich über die Angaben im Antrag hinaus gehen. Zusätzlich sind Informationen zum vorgesehenen Konsortium für die Durchführung der Initiative<link countries themes nc info detail data backpid typo3>1, zu den geplanten Kosten und zum Zeitplan der geplanten Initiative anzugeben.
Erste Ergebnisse der im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung geförderten Projekte werden nach Prüfung auf dem 4. Deutsch-Französischen Forschungsforum im Oktober 2011 präsentiert und diskutiert. 

7 Inkrafttreten 

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die englische Übersetzung der vorliegenden Bekanntmachung kann unter der unter Nummer 1.1 angegebenen Internetadresse abgerufen werden.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: Länder / Organisationen: Frankreich Deutschland Südafrika Namibia Tansania Ruanda Kamerun Kenia Benin Senegal sonstige Länder Themen: Förderung Lebenswissenschaften Umwelt u. Nachhaltigkeit Information u. Kommunikation

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