1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Bekanntmachung der Richtlinien zur Förderung von "Forschungspartnerschaften für die Bewertung komplexer Prozesse im System Erde in der Region Südliches Afrika – SPACES" im BMBF-Rahmenprogramm "Forschung für nachhaltige Entwicklung" (FONA) vom 3. Januar 2012 (BAnz. S. 223) veröffentlicht. Über eine 2. Fördermaßnahme führt das BMBF die Forschung im südlichen Afrika unter Berücksichtigung neuer internationaler Herausforderungen fort.
Im Rahmen von SPACES werden wissenschaftliche Kooperationsprojekte im südlichen Afrika gefördert, die zur Formulierung wissenschaftsbasierter Empfehlungen für das Erdsystem-Management an die Politik beitragen und die nachhaltige Nutzung sowie den Erhalt der verschiedenen Ökosystemleistungen der Region sichern. SPACES soll zudem maßgeblich die wissenschaftliche Vernetzung des südlichen Afrikas mit deutschen Forschungsinstitutionen befördern. Die Umsetzung des Programms erfolgt im Erd-Ozean-System Südliches Afrika unter Berücksichtigung seiner räumlichen und zeitlichen Variabilität.
Es werden Kooperationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit entsprechenden Partnereinrichtungen in Namibia und Südafrika angestrebt.
Das Programm wird gemeinsam mit der Republik Südafrika, Department of Science and Technology (DST), durchgeführt. Wichtige Rahmenbedingungen ergeben sich beispielsweise aus dem Forschungsinfrastruktur-Fahrplan des Jahres 20161. Das Programm soll ebenso zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Republik Namibia, Ministry of Education, beitragen, wobei in diesem Zusammenhang beispielsweise das aktuelle Programm für Forschung, Wissenschaft, Technologie und Innovation der Jahre 2014/2015 bis 2016/20172 wesentlich ist. Prämissen der Zusammenarbeit sind der beiderseitige Mehrwert durch qualitativ hochwertige Zusammenarbeit und Fokussierung auf gemeinsam definierte Bereiche, die Berücksichtigung (länder-)spezifischer afrikanischer und spezifisch deutscher Interessen, Partnerschaft und Eigenverantwortung sowie Kontinuität und Verlässlichkeit in der Zusammenarbeit. Einrichtungen weiterer benachbarter Länder der Subsahara können entsprechend in die Vorhaben eingebunden werden.
Zum Hintergrund: Am 25. September 2015 haben die Vereinten Nationen eine Reihe von Zielen definiert, um Armut zu beenden, unseren Planeten zu schützen und Wohlstand für alle als Teil einer neuen Agenda für nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten. Jede dieser Herausforderungen hat spezifische Ziele (Sustainability Development Goals – SDGs), die in den nächsten 15 Jahren erreicht werden sollen; Beispiele der insgesamt 17 SDGs sind SDG 13 Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergreifen, SDG 14 Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen, SDG 15 Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen und SDG 17 die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung wiederbeleben.
Das BMBF fördert im Rahmen des Programms "Forschung für nachhaltige Entwicklung" Forschungsvorhaben in Schlüsselregionen, die voraussichtlich besonders starke Veränderungen durch den Klimawandel erfahren werden. Das südliche Afrika ist eine dieser Schlüsselregionen. Desgleichen hat die im Jahr 2014 veröffentlichte Afrika-Strategie des BMBF zum Ziel, gemeinsam mit afrikanischen Partnern zur Bewältigung globaler Herausforderungen beizutragen, mit hohem Qualitätsanspruch nachhaltige wissenschaftliche Kooperationsstrukturen zu schaffen, regionale und kontinentale Zusammenarbeit zu stärken, Innovationspotenziale zu stärken und Märkte zu erschließen, sowie Deutschland in Afrika als zentralen Partner in Bildung und Forschung sichtbar zu machen. Neben der Afrika-Strategie des BMBF ist diese Bekanntmachung eingebettet in die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung aus dem Jahr 2008, in den Aktionsplan "Internationale Kooperation des BMBF" und in die Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung aus dem Jahr 2014.
Im südlichen Afrika werden Klima und Umwelt auf dem Land wesentlich durch die an dem Kontinent vorbeifließenden Meeresströmungen beeinflusst. So bilden sich Winterregenfälle an der südwestlichen und südlichen Spitze des afrikanischen Kontinents über dem Südatlantik. Das Klima an der Westküste ist durch die saisonalen Verschiebungen und dem Zusammenspiel der vorherrschenden Winde über der Benguela-Region bestimmt und durch die nach Osten ziehenden Kaltfronten. Der Einfluss des Benguela-Auftriebsgebiets und das ausgeprägte starke südatlantische Hochdrucksystem sind zwei der Hauptursachen für die gegenwärtige Dürre entlang der südwestliche Küste, der Namib und der Trockenheit im Inneren des Subkontinents.
Im fünften IPCC-Bericht (Intergovernmental Panel on Climate Change) wurde Afrika als der Kontinent mit der größten Gefährdung im Hinblick auf ein sich veränderndes Erdklima bezeichnet. Diese Gefährdung wird durch die Wechselwirkung einer Reihe von belastenden Faktoren hervorgerufen, die sich bereits deutlich in den lokalen, terrestrischen Ökosystemen abbilden. Die klimabedingten Auswirkungen sind im südlichen Afrika im Vergleich zu anderen Regionen der Welt zum Teil früher und intensiver zu beobachten, da hier die Wechselwirkungen zwischen Klimaänderungen und anthropogen bedingten Umwelteinflüssen wie Brandrodung und Überfischung besonders stark sind.
Die Wechselwirkungen zwischen Geosphäre, Atmosphäre und Ozean, die Interaktionen zwischen Land und Meer und das Wechselwirken zwischen Anthroposphäre, Geosphäre, Hydrosphäre, Biosphäre und Atmosphäre stehen im Mittelpunkt von SPACES (Science Partnerships for the Adaptation to Complex Earth System Processes). Bodenerosion, Trockenheit, das Zusammenwirken von klimabedingten und anthropogenen Einflüssen wie Landnutzung, Umweltverschmutzung durch Industrie und Aquakultur sowie die Veränderungen von ozeanischen Strömungen sind wichtige Themen, die in diesem Zusammenhang untersucht werden müssen. Auch Forschungsbedarf, der im Ergebnis laufender und abgeschlossener Erhebungen der Intergovermental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) aufgezeigt worden ist, soll berücksichtigt werden.
1.2 Rechtsgrundlage
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.
Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.
Vorhaben von Großunternehmen können nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in gleichem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt – wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 6 AGVO vorliegt.
Die Förderung der Projekte erfolgt gemäß den Erklärungen zur Zusammenarbeit zwischen dem BMBF und dem namibischen Bildungsministerium vom 28. Oktober 2010 sowie zwischen dem BMBF und dem ACCESS-Programm (Applied Center for Climate and Earth System Science) des südafrikanischen Ministeriums für Forschung und Technologie vom 6. Dezember 2011. Die Einbindung von weiteren afrikanischen Ländern ist explizit gewünscht. Erklärungen zur Zusammenarbeit sind über die Projektpartner aus Südafrika und/oder Namibia einzuholen.
2 Gegenstand der Förderung
Die Forschungsthemen sollen zur Erweiterung unseres Wissens über die Funktionsweise des Systems Erde und seine Reaktion auf natürliche Veränderungen und anthropogene Einflüsse beitragen. Dadurch soll die notwendige wissenschaftliche Datengrundlage für die Formulierung wissenschaftsbasierter Konzepte und Empfehlungen für Strategien im Erdsystem-Management an die Politik geliefert werden. Die Ansätze müssen auf die Bedarfe von Endnutzern zugeschnitten und dadurch nutzbar sein. Durch die Beteiligung an Projekten im SPACES-Programm wird erwartet, dass Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern sowie Studierenden an den am Programm beteiligten Ländern die Möglichkeit zur akademischen Weiterbildung geboten wird.
Projektvorschläge sollten sich auf einen der folgenden fünf Themenschwerpunkte im Rahmen von SPACES beziehen und entsprechende praxisrelevante Fragestellungen aufgreifen:
- Verhalten und die Funktionsweise von vielfältig genutzten Landschaften im Hinblick auf die nachhaltige Landnutzung, Landnutzungsänderung, Kohlenstoff- und Wasserflüsse und deren Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die Lebensräume und der Ökosystemleistungen,
- Management-Optionen für vielfältig genutzte Landschaften und ihre Ökosystemkomponenten für Ökosystembildung und gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit gegenüber Umweltveränderungen,
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung degradierter Ökosysteme für ein Resilienz-, Anpassungs- und Schadensminderungsziel,
- saisonale und interannuelle Variabilität und Trends der Küstenströmungssysteme unter Berücksichtigung ihres Einflusses auf die Wechselwirkungen Land-Ozean-Atmosphäre im südlichen Afrika sowie ihre Auswirkungen auf biogeochemische Kreisläufe und dem Management von marinen natürlichen Ressourcen,
- Kohlenstoff-, Wasser-, Nähr- und Schadstofftransport unter Berücksichtigung ihrer Transformationsmechanismen und -dynamiken in Fluss-, Ästuar- und Küstengebieten und im Hinblick auf ihre Bedeutung für Bevölkerung, Artenvielfalt und Ökosystemleistungen.
Die Bereitstellung der aufgearbeiteten Daten ("Science-Services") zur Vorhaltung in der SASSCAL-Datenbank wird erwartet. Das Southern African Science Service Centre for Climate Change and Adaptive Land Use (SASSCAL) – zu Deutsch Wissenschafts-Zentrum für Klimawandel und alternative Landnutzung im südlichen Afrika – ist eine Initiative zwischen Angola, Botswana, Namibia, Rep. Südafrika, Sambia und Deutschland.
Bereits in der Projektskizze, auch im späteren Antrag, muss schlüssig dargelegt werden, dass die geplanten Arbeiten in den entsprechenden Regionen, unter Einbeziehung von Partnern aus dem südlichen Afrika, durchgeführt werden können. In der Projektskizze sind daher gemeinsam geplante und erarbeitete Fragestellungen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus sollen die Vorhaben einen Beitrag zu folgenden kooperationspolitischen Zielen leisten:
- wissenschaftlicher Austausch zwischen den Partnerländern und internationale Vernetzung in den vorgenannten thematischen Schwerpunktbereichen,
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
- Kapazitätsentwicklung der wissenschaftlichen Partnerinstitutionen,
- Konsolidierung von aufgebauten und geplanten Infrastrukturen in Deutschland und im südlichen Afrika.
Indikatoren der Zielerreichung der Projekte sind:
- Anzahl von gemeinsam betreuten Bachelor-, Master- und Promotionsprojekten oder weitere Beteiligungsformen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern,
- Anzahl von deutsch-afrikanischen Tandemprojekten,
- Verwertung der Forschungsergebnisse in Ausbildungsmodulen und bei der Curriculum-Entwicklung, gemeinsam entwickelte Ausbildungsangebote,
- Anzahl von deutschen und afrikanischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Schulungen zur interkulturellen Kompetenzentwicklung,
- Datenübertragung in die SASSCAL-Datenbank,
- Anzahl gemeinsamer deutsch-afrikanischer Publikationen, insbesondere mit afrikanischer Leitung,
- anwendungs- und umsetzungsbezogene Erfolge wie Kooperationen mit der gewerblichen Wirtschaft, gemeinsame Demonstrationsobjekte,
- Aufbau von deutsch-afrikanischer wissenschaftlicher Personalkapazität,
- Einbeziehung von Kommunen, politischen Entscheidern, Vertretern der Zivilgesellschaft und weiteren Entscheidungsträgern,
- wesentlicher Beitrag zum langfristigen Aufbau gemeinsamer deutsch-afrikanischer Forschungs- und Bildungskapazität,
- regionaler Bezug des Forschungsthemas und der Arbeitsgruppe, soweit zutreffend (terrestrische Projekte mit Bezug zu SASSCAL).
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte in Deutschland haben. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht. Die Definition der Europäischen Kommission für KMU ist unter http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/ einzusehen.
Internationale Projektpartner beantragen eine Förderung bei den beteiligten Zuwendungsgebern ihres Landes oder weisen eine Gegenfinanzierung ihres Vorhabenteils in Form von Eigenleistungen nach.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Grundlage für diese Förderaktivität ist das "Rahmenprogramm FONA", insbesondere das Programm "SPACES – Science Partnerships for the Assessment of Complex Earth System Processes" unter https://www.fona.de/en/spaces-15688.html.
Die Antragsteller müssen umfassend und überzeugend darstellen, welchen Bezug und welche Relevanz das Forschungsvorhaben im Hinblick auf nationale und/oder internationale klimapolitische Prozesse und sich daraus ergebende Fragestellungen und Forschungslücken hat und welche entsprechenden Lösungsbeiträge erarbeitet werden sollen.
Die Projektteilnehmerinnen und Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei begleitenden, integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Dazu gehört die Präsentation von (Zwischen-) Ergebnissen auf Statuskonferenzen, die Mitarbeit bei der Öffentlichkeitsarbeit für die Fördermaßnahme, Beiträge zu Publikationen, die im Rahmen der Fördermaßnahme erstellt werden. Weiterhin ist die Mitwirkung zur Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Querschnittsprojekt sowie bei der Evaluation der Fördermaßnahme, die nach Abschluss der Fördermaßnahme geplant ist, verpflichtend. Außerdem ist ein Austausch zwischen komplementären Projekten bei gemeinsamen Interessen und potenziellen Synergien vorgesehen.
Der integrative und interdisziplinäre Ansatz der Forschungsthemen bei BMBF-Projekten erfordert die Bearbeitung der aufgeworfenen Forschungsthemen in größeren Verbundprojekten. Unter dieser Prämisse wird eine Verbundbildung zur kooperativen und interdisziplinären Bearbeitung der in Nummer 2 skizzierten Fragestellungen erwartet. Bei anwendungsorientierten Projekten soll insbesondere der Know-how-Transfer von der Wissenschaft in die Anwendung gefördert werden. Dazu ist eine aktive Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erforderlich. Potenzielle Anwender (z. B. Behörden, Gemeinden, Endnutzer) sind frühzeitig in den Entwicklungsprozess einzubeziehen.
Für jeden Verbund ist ein Koordinator zu bestellen. Die Verbundkoordinatorinnen/Verbundkoordinatoren übernehmen die Verantwortung für die Ausführung der Forschungsarbeiten während der gesamten Projektlaufzeit.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).
Bundesbehörden können Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 30 des Bundeshaushalts nur zugewiesen werden, wenn sie in ihrem Einzelplan nicht über ausreichende Mittel verfügen und an den Verbundaktivitäten durch einen gesonderten Vertrag außerhalb der Kooperationsvereinbarung teilnehmen.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie müssen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine teilweise oder gar ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Antrag darzustellen. Weitere Informationen zur EU-Förderung sind über den elektronischen Forschungs- und Entwicklungsinformationsdienst der Europäischen Kommission (http://cordis.europa.eu/home_de.html) abrufbar.
5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Förderhöhe für Verbünde sollte insgesamt 2 Mio. € bei einer maximalen Förderdauer von drei Jahren nicht überschreiten.
Zuwendungsfähig für Antragstellende außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des oder der Antragstellenden zuzurechnen sind.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.
Personalausgaben/-kosten sind nur zuwendungsfähig, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Wenn bestehendes Personal im Projekt tätig werden soll, sind gegebenenfalls die Ausgaben/Kosten für eine Ersatzkraft, die vorübergehend den bisherigen Aufgabenbereich des Projektmitarbeiters übernimmt, zuwendungsfähig.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
Themenschwerpunkte 1 bis 3
DLR Projektträger
Umwelt und Nachhaltigkeit/Nachhaltige Landnutzung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpartner ist
Herr Dr. Oliver Dilly
Telefon: +49 2 28/38 21-14 70
Telefax: +49 2 28/38 21-14 90
E-Mail: oliver.dilly(at)dlr.de
Themenschwerpunkte 4 und 5
Projektträger Jülich
Meeresforschung, Geowissenschaften, Schiffs- und Meerestechnik (MGS)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Schweriner Straße 44
18069 Rostock
Ansprechpartner ist
Herr Dr. Dirk Schories
Telefon: 03 81/2 03 56-2 87
Telefax: 03 81/2 03 56-4 99
E-Mail: d.schories(at)fz-juelich.de
Internet: http://www.ptj.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen werden.
Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit den oben genannten Ansprechpartnern Kontakt aufzunehmen.
7.2 Zweistufiges Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
Zu sämtlichen Themenschwerpunkten sind in der ersten Verfahrensstufe bis spätestens 31. Mai 2017 zunächst die vollständig ausgefüllte PT-Outline-Maske mit der englischsprachigen Projektskizze in elektronischer Form über das Skizzentool PT-Outline (https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/spaces2017) hochzuladen. Der PT-Outline-Ausdruck muss im Original autorisiert unterschrieben von dem deutschen Partner bei DLR Projektträger (Themenschwerpunkte 1 bis 3) bzw. Projektträger Jülich (Themenschwerpunkte 4 bis 5) innerhalb von 14 Wochentagen nach Ablauf des obigen Datums eingereicht werden.
Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Bewerbungen sind nur in dieser Form (d. h. der Kombination aus Einreichung der Projektskizze über das Internetportal und schriftlicher Einsendung der unterschriebenen Endfassung) möglich. Zusendungen per E-Mail oder Telefax werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren muss die Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache eingereicht werden. Der Umfang sollte acht DIN-A4-Seiten, zusätzlich maximal zwei Seiten pro Verbundpartner, in Schriftgröße Arial 11 (1,5-zeilig, 2 cm Seitenrand) nicht übersteigen.
Die Beiträge der einzelnen Verbundpartner zum Gesamtvorhaben sollten in der Projektskizze klar ausgewiesen sein. Die selbsterklärende Vorhabenbeschreibung muss eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulassen und folgende Gliederung aufweisen:
- Deckblatt mit Angaben zur Verbundkoordination und zu den Verbundpartnern sowie Zuordnung des Themas zu oben genannten Förderschwerpunkten
- Aussagekräftige Zusammenfassung in englischer und deutscher Sprache (Ziele, Forschungsschwerpunkte, Verwertung der Ergebnisse)
- Projektbeschreibung
- Ziele (Gesamtziele des Vorhabens; wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele).
- Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen der Fördermaßnahme und mögliche Synergien zu bisherigen Förderaktivitäten in den Förderschwerpunkten SPACES und SASSCAL (Southern African Science Service Centre for Climate Change and Adaptive Land Use).
- Stand der Wissenschaft und Technik inklusive Originalität des Forschungsansatzes.
- Bisherige Arbeiten der Antragsteller.
- Arbeitsplan (aussagekräftige Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner einschließlich der projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze.
- Darstellung von Capacity Building-Maßnahmen und Mittelplanung für den wissenschaftlichen Austausch innerhalb des jeweiligen Verbunds.
- Projektmanagement und Arbeitsteilung zwischen den Partnern (Überblick in einer Tabelle oder einem Balkendiagramm: Synergien und Abhängigkeiten; Zuordnung zu wesentlichen Arbeitspaketen; Zusammenarbeit mit Dritten).
- Ergebnisverwertung und Datenmanagement.
- Finanzierungspläne der geschätzten Ausgaben/Kosten getrennt nach Kooperationspartnern und Einzelpositionen (geplanter Personaleinsatz, Sachmittel, Reisen, Investitionen).
Projektskizzen, die fehlende oder mangelhafte Angaben zu den aufgeführten Gliederungspunkten aufweisen, können möglicherweise nicht berücksichtigt werden.
Als weitere Anlagen können Lebensläufe und Publikationslisten (Auswahl von bis zu fünf relevanten und wichtigen Publikationen) sowie Absichtserklärungen zur Mitarbeit/Projektunterstützung von Stakeholdern/Praxispartnern beigelegt werden. Weitere Anhänge können nicht berücksichtigt werden.
Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen. Es steht den Antragstellenden frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung des Projektvorschlags von Bedeutung sind. Als Anlagen sind aber in jedem Fall nur die oben genannten Unterlagen zulässig.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung der afrikanischen Förderinstitutionen und externer Gutachterinnen/Gutachter unter anderem nach folgenden Kriterien bewertet:
- wissenschaftliche Qualität und Originalität sowie Nutzungs- und Innovationspotenzial der geplanten Forschung,
- Übereinstimmung mit den fachlichen Schwerpunkten der Ausschreibung,
- Interdisziplinarität des Vorhabens,
- Aufbau von Forschungs- und Ausbildungskapazitäten,
- erwarteter Erkenntnisgewinn,
- Qualifikation der Antragsteller, Eignung des Konsortiums,
- Qualität und Angemessenheit der Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplanung der Arbeitspläne sowie des Daten- und Projektmanagements,
- Qualität der kooperationspolitischen Ziele,
- Ergebnisverwertung in wissenschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Hinsicht.
Berücksichtigt werden dabei die obigen kooperationspolitischen Ziele und Indikatoren.
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und Bewertungen werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Ergebnis der ersten Auswahlrunde wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger schriftlich mitgeteilt. Dabei werden gegebenenfalls Anregungen und Auflagen aus der Begutachtung mitgeteilt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verbundkoordinatoren positiv bewerteter Projektskizzen schriftlich aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen in der zweiten Verfahrensstufe ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" (https://foerderportal.bund.de/easyonline) zu nutzen. Die elektronische Antragstellung erfolgt unter der Fördermaßnahme "SPACES – Südliches Afrika" im Förderbereich: "2. Ausschreibung zu SPACES" des BMBF.
Nachdem der förmliche Förderantrag über das elektronische Antragssystem eingereicht wurde, ist die Endfassung auszudrucken, zu unterschreiben und auf dem Postweg an den in Nummer 7.1 genannten Projektträger weiterzuleiten. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die förmlichen Förderanträge müssen enthalten:
- eine detaillierte (Teil-)Vorhabenbeschreibung von bis zu maximal fünf Seiten,
- eine ausführliche Arbeits- und Zeitplanung,
- Realisierbarkeit des Arbeitsplans,
- Plausibilität des Zeitplans,
- detaillierte Angaben zur Finanzierung des Vorhabens,
- Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel,
- Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit.
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Arbeits- und Finanzierungspläne werden insbesondere nach den in Nummer 7.2.2 (II) genannten Kriterien bewertet.
Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen bzw. Empfehlungen der Gutachter zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.
Bei mehreren deutschen Partnern (Verbundprojekt) sind die förmlichen Förderanträge der einzelnen Partner in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator vorzulegen.
Das BMBF behält sich vor, sich bei der endgültigen Förderentscheidung gegebenenfalls durch Experten beraten zu lassen.
Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.
Bonn, den 28. Februar 2017
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Rudolf Leisen
1 www.dst.gov.za/images/Attachments/Department_of_Science_and_Technology_SARIR_2016.pdf
2 www.ncrst.na/files/downloads/ee9_NCRST_NPRSTI%202014%20to%202017.pdf