StartseiteLänderAfrikaSüdafrikaBekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung mit Südafrika

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung mit Südafrika

Die Fördermaßnahmen sollen dazu dienen, die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (WTZ) weiter zu intensivieren und insbesondere den gegenseitigen Austausch von Nachwuchswissenschaftlern zu stärken.

Durch Mobilitätsförderung sollen sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft bzw. neue Projektkooperationen initiiert werden. Ziel ist die Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen zwischen deutschen und südafrikanischen Partnern. Die geförderten Aktivitäten sollen der Vorbereitung größerer Vorhaben und insbesondere der Vorbereitung von umfangreicheren Antragstellungen bei Förderorganisationen wie z. B. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Deutscher Forschungsgemeinschaft (DFG) oder Europäischer Union (EU) dienen.

Bei gemeinsamen Projekten wird besonderer Wert auf die wissenschaftliche Exzellenz der südafrikanischen und der deutschen Partner gelegt. Begrüßt wird die Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus Deutschland.

Die Förderung bezieht sich auf Anbahnungsmaßnahmen für FuE-Kooperationen zwischen herausragenden deutschen und südafrikanischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und KMU, die dazu dienen

  • die Potenziale ausgewählter Partnerländer in Wissenschaft, Forschung, technologischer Entwicklung und für die Verwertung von Forschungsergebnissen zu sondieren
  • die Stärken deutscher Einrichtungen als internationale Partner in Wissenschaft, Forschung und Innovation darzustellen
  • neue Kontakte zu Leistungsträgern in den Partnerländern aufzubauen und den Zugang zu international einzigartigen Forschungsstandorten und Infrastrukturen zu ermöglichen
  • gemeinsam Projektideen in den forschungspolitisch wichtigen Themenbereichen der Fachprogramme des BMBF sowie der europäischen Forschungsprogramme zu entwickeln und diesbezügliche wissenschaftliche Vorarbeiten für eine erfolgreiche Antragstellung durchzuführen (Machbarkeitsuntersuchungen / Pilotmaßnahmen)
  • Szenarien für strategische internationale Partnerschaften deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen und ihrer Organisationen zu erarbeiten und die Voraussetzungen für ihre Umsetzung zu schaffen.

Maßnahmen zu folgenden Themen können unterstützt werden:

  1. Themen aus dem Bereich der Umweltforschung
    • Nachhaltigkeit bei Industrieprozessen (Industry focused sustainability)
    • Nachhaltiges Ressourcen Management (Sustainable Resource Management)
  2. Maßnahmen in den Bereichen Bio- und Nanotechnologie.

Anbahnungsmaßnahmen, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, müssen zusammen mit Partnern aus Südafrika durchgeführt werden. Jeder Aufenthalt eines südafrikanischen Wissenschaftlers in Deutschland sollte mit einem entsprechenden Aufenthalt eines deutschen Wissenschaftlers in Südafrika verbunden sein, bei dem die Aufenthaltskosten in Südafrika von der südafrikanischen Seite getragen werden. Workshops müssen der Intensivierung und langfristigen Ausrichtung der deutsch-südafrikanischen Zusammenarbeit im jeweiligen Fachgebiet dienen, z. B. der Vorbereitung eines umfangreicheren Antrags bei BMBF, DFG oder EU. Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Ausschlussfrist für die Antragstellung ist der 15.10.2010.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des BMBF (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: www.internationales-buero.de

Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Petra Ruth Mann
E-Mail: petra-ruth.mann(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-461

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Nathalie Brew
E-Mail: nathalie.brew(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-454 

Quelle: Internationales Büro des BMBF Redaktion: von Rudolf Smolarczyk, HRK Länder / Organisationen: Deutschland Südafrika Themen: Lebenswissenschaften Physik. u. chem. Techn. Engineering und Produktion Innovation Umwelt u. Nachhaltigkeit Wirtschaft, Märkte

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