StartseiteLänderAfrikaTunesienBekanntmachung des BMBF zur Förderung der Zusammenarbeit mit dem östlichen und südlichen Mittelmeerraum im Rahmen der Maßnahme PRIMA

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der Zusammenarbeit mit dem östlichen und südlichen Mittelmeerraum im Rahmen der Maßnahme PRIMA

Stichtag: 27.03.2018 (für Maßnahmen der Sektion 2) Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit mit dem östlichen und südlichen Mittelmeerraum im Rahmen der Maßnahme „Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum“ (PRIMA) vom 6. Februar 2018 (Bundesanzeiger vom 09.02.2018)

Die "Partnership for Research and Innovation in the Mediterranean Area" (PRIMA) ist als gemeinsame Initiative auf der Grundlage von Artikel 185 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und südlichen und östlichen Mittelmeerländern gegründet worden. Im Rahmen des auf zehn Jahre angelegten Programms werden jährliche Ausschreibungen durchgeführt, ­denen jährliche Arbeitspläne zugrunde liegen. Diese Bekanntmachung soll für die gesamte zehnjährige Laufzeit der PRIMA-Förderinitiative Gültigkeit besitzen.

Die an PRIMA beteiligten Länder haben eine strategische Forschungs- und Innovationsagenda verabschiedet, die den thematischen Rahmen für die Initiative vorgibt. An der Förderinitiative PRIMA werden sich insgesamt 19 Länder Europas und des südlichen und östlichen Mittelmeerraums sowie die Europäische Kommission beteiligen.

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und soll dazu dienen, gemeinsame Initiativen von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit dem Mittelmeerraum beizutragen. Sie ergänzt zudem die nationale Förderung im Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA“ sowie die Förderung im Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und in der Joint Programming Initiative „Water Challenges for a Changing World“ (JPI Water).

Im Rahmen von PRIMA werden schwerpunktmäßig Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Verbundprojekte) sowie weitere Maßnahmen, wie z. B. Koordinierungsmaßnahmen, gefördert, die in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Mittelmeerraum eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:

  • Wassermanagement,
  • Landwirtschaftssysteme,
  • Wertschöpfungsketten in der Land- und Ernährungswirtschaft.

PRIMA unterstützt ein breites Spektrum von Forschungs- und Innovationstätigkeiten, die in den jährlichen Arbeits­plänen von PRIMA beschrieben werden, durch

  • Sektion 1: Indirekte Maßnahmen im Sinne der Beteiligungsregeln zu Horizont 20202, die im Anschluss an trans­nationale offene, wettbewerbliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gefördert werden. Diese Maßnahmen werden in Sektion 1 des Arbeitsplans ausgeschrieben. Sie werden vollständig von der Euro­päischen Union aus Mitteln von Horizont 2020 finanziert und vom PRIMA-Sekretariat in Barcelona umgesetzt.
  • Sektion 2: Von den teilnehmenden Ländern ohne Finanzbeitrag der Union finanzierte Tätigkeiten, die über transnationale offene, wettbewerbliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt und von den nationalen Fördereinrichtungen im Rahmen der nationalen Programme der teilnehmenden Länder verwaltet werden. Diese Maßnahmen werden in Sektion 2 des Arbeitsplans ausgeschrieben und vollständig von den beteiligten Mitgliedstaaten finanziert.

Die Fördermöglichkeiten dieser Bekanntmachung beziehen sich ausschließlich auf die in Sektion 2 ausgeschriebenen Maßnahmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich für Maßnahmen der Sektion 2 in einen internationalen und einen nationalen Teil. In der ersten Verfahrensstufe ist von den Projektpartnern eine gemeinsame PRIMA-Projektskizze beim PRIMA-Sekretariat einzureichen. Der Begutachtungsprozess wird vom PRIMA-Sekretariat durchgeführt. Für deutsche Antragsteller folgt bei positiver Begutachtung die Einreichung eines förmlichen Förderantrags beim zuständigen deutschen Projektträger (DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit). Die ausländischen Projektpartner sind angehalten, sich bei ihrer zuständigen Förderagentur nach dem nationalen Verfahren zu erkundigen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: EU Ägypten Algerien Marokko Tunesien Israel Jordanien Libanon Türkei Frankreich Griechenland Italien Kroatien Luxemburg Malta Portugal Slowenien Spanien Zypern Themen: Förderung Umwelt u. Nachhaltigkeit Geowissenschaften Lebenswissenschaften

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