StartseiteLänderAmerikaAmerika: Weitere LänderBekanntmachung des BMBF zur Förderung der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern des Asiatisch-Pazifischen Raums und der Region Lateinamerika und Karibik

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern des Asiatisch-Pazifischen Raums und der Region Lateinamerika und Karibik

Stichtag: 31.07.2013 Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern des Asiatisch-Pazifischen Raums und der Region Lateinamerika und Karibik in der Forschung* vom 06. Mai 2013

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Mit der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung geht die Bundesregierung auf Anforderungen der Globalisierung ein. Ein elementarer Bestandteil dieser Strategie ist die kontinuierliche Stärkung der Zusammenarbeit mit sogenannten Entwicklungsländern, hier im Asiatisch-Pazifischen Raum und in Lateinamerika. Deutschland positioniert sich durch die Fördermaßnahme in beiden Regionen als verlässliches Partnerland zukünftiger neuer Wissenschafts- und Wirtschaftszentren und trägt mit diesen zu regionalen Problemlösungen von globaler Bedeutung bei. Ein weiterer Aspekt dabei ist, künftige Innovationspotenziale in Regionen mit erheblichen Entwicklungsmöglichkeiten frühzeitig zu erschließen und deren Entfaltung partnerschaftlich zu begleiten.

Die Notwendigkeit und Bedeutung einer beständigen Zusammenarbeit, auch mit Forschern aus Ländern mit noch eingeschränkt vorhandenen Forschungskapazitäten, ergibt sich aus den komplexer werdenden Fragestellungen, die z. B. mit aktuellen globalen Herausforderungen wie Gesundheit, nachhaltiger Energie- und Wasserversorgung und Ressourcennutzung einhergehen. Dabei muss die gemeinsame Erarbeitung von integrierenden Lösungsansätzen im Vordergrund stehen, in der wissenschaftliches Know-how mit grundlegenden Kenntnissen der regionalen Begebenheiten und den speziellen Bedürfnissen vor Ort zusammenfließt.

Ziel der Fördermaßnahmen ist es, die Zusammenarbeit mit Partnern aus Ländern beider Regionen zu fördern, mit denen bisher Kontakte und Kooperationen nicht oder nur in geringem Umfang vom BMBF unterstützt wurden. Die Fördermaßnahme soll deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen als Anreiz dienen, entsprechend ihren wissenschaftlichen Stärken und ihrer Problemlösungskompetenz, neue Kooperationsansätze mit Partnereinrichtungen in Entwicklungsländern des Asiatisch-Pazifischen Raums und Lateinamerikas zu erarbeiten.

a) Asiatisch-Pazifischer Raum:

Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung der Forschungskooperationen mit allen Ländern des Asiatisch-Pazifischen Raums - mit Ausnahme der Industrie- und Schwellenländer sowie der Partnerländer Deutschlands in der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit, für die bereits andere Förderinstrumente existieren oder aufgebaut werden. Von der hier veröffentlichten Maßnahme sind daher die Länder Australien, Brunei, China, Indien, Indonesien, Japan, Malaysia, Mongolei, Neuseeland, Singapur, Südkorea, Taiwan, Thailand und Vietnam nicht betroffen. Zielländer sind Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Kambodscha, Laos, Malediven, Myanmar, Nepal, Pakistan, Papua-Neuguinea, pazifische Inselstaaten, Philippinen, Sri Lanka und Timor-Leste.

Die betroffenen Länder im Asiatisch-Pazifischen Raum gelten, bezogen auf ihre Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit, als "faktorgetriebene" Länder2.

b) Lateinamerika:

Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung der Forschungskooperationen mit allen Ländern der Region Lateinamerika - mit Ausnahme der Partnerländer Deutschlands in der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit, für die bereits andere Förderinstrumente existieren (Argentinien, Brasilien, Chile und Mexiko) bzw. in Kürze initiiert werden (Kolumbien).

Die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Länder Lateinamerikas ist im Durchschnitt höher als im Asiatisch-Pazifischen Raum und sehr divers. Bolivien, Honduras und Nicaragua werden vom Weltwirtschaftsforum den "faktorgetriebenen" Ländern zugeordnet, während die Mehrzahl der anderen Länder als "effizienzgetrieben" gilt.3 Die Verbesserung der Forschungsleistung, Hochschulbildung und der Ausbildung sind zentrale Faktoren zur Weiterentwicklung dieser Länder.

Internationale Forschungskooperationen sind für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den oben beschriebenen Zielländern beider Regionen von außerordentlich hoher Bedeutung, da das wissenschaftliche Arbeiten innerhalb der Länder aufgrund der meist noch schwach ausgebildeten Forschungslandschaft und der begrenzt zur Verfügung stehenden nationalen Forschungsmittel vor großen Herausforderungen steht. Nur wenigen, herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gelingt es, internationale Kooperationen aufzubauen. Die geringe Attraktivität für internationale Partner beruht auf der in vielen Ländern kaum vorhandenen Forschungsinfrastruktur sowie den mangelnden nationalen Forschungsmitteln.

Hier setzt die Fördermaßnahme an. Es werden Finanzmittel für Mobilitäts- und Anbahnungsmaßnahmen im Forschungsbereich bereitgestellt, um vor dem Hintergrund gemeinsamer Interessen neue Partnerschaften vorzubereiten und das Potenzial für eine künftige projektbezogene Zusammenarbeit zu erschließen. Darüber hinaus soll die Einbindung von Wissenschaftseinrichtungen aus den Zielländern in internationale Konsortien mit deutscher Beteiligung mit einer längerfristigen Perspektive verbessert werden. Neue und vielfältige wissensbasierte Partnerschaften mit den Zielländern werden lösungsorientierte Beiträge leisten, sowohl zur Umsetzung nationaler und regionaler Entwicklungsstrategien in beiden Zielregionen, als auch zur Entfaltung der deutschen Internationalisierungsstrategie. Interdisziplinäre Forschungsansätze, die auch längerfristig zu größeren und flexiblen Forschungsverbünden führen, werden besonders begrüßt.

Zwar beinhaltet die Forschungskooperation mit den angesprochenen Ländern durch den Aufbau von wissenschaftlicher Expertise und Innovationskeimen in den Zielländern auch entwicklungspolitische Aspekte; im Vordergrund steht jedoch der Nutzen der Kooperation auf beiden Seiten.

Ziele der Zusammenarbeit zwischen deutschen Forschern und ihren Partnern in den Zielländern sollen sein:

  • gemeinsame Forschung und der Wissenschaftleraustausch,
  • deutsche Hochschulen, Forschungseinrichtungen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Internationalisierung ihrer Forschung unterstützen,
  • Erschließung neuer und Sicherung bestehender FuE-Kooperation,
  • lokales und regionales Know-how einbinden und verfügbar machen,
  • Innovationskeime in den Zielländern etablieren und stärken, um die Wettbewerbsfähigkeit des jeweiligen Landes zu verbessern,
  • Antragstellungen für Folgeprojekte vorbereiten - bei Fachprogrammen des BMBF, der DFG, den nationalen Programmen des Partnerlandes (falls vorhanden), den EU-Programmen oder auch Programmen von nationalen und internationalen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit (KfW, GIZ, Weltbank, Asian Development Bank, Interamerikanische Entwicklungsbank u. a.),
  • Analyse der FuE-Kapazitäten des jeweiligen Ziellandes im spezifischen Themenbereich (entsprechender Abschnitt muss im Abschlussbericht enthalten sein), sowie eine Bewertung, ob mit der Maßnahme eine dauerhafte Zusammenarbeit initiiert werden konnte.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Durch die Förderung sollen neue Partnerschaften zwischen deutschen Wissenschaftlern und Wissenschaftlern in den Entwicklungsländern des Asiatisch-Pazifischen Raums und Lateinamerikas entstehen bzw. bestehende Partnerschaften gestärkt werden.

Gefördert werden prioritär Vorhaben in den Bereichen:

  • Gesundheitsforschung (Epidemiologie etc.)
  • Biotechnologie, inkl. Biodiversität
  • Umweltforschung mit Schwerpunkt Umwelttechnologien, Energie, Wasser, Klima und Meeresforschung
  • Ingenieurwissenschaften (u. a. Maschinenbau, Bauwesen, Logistik)
  • Informations- und Kommunikationstechnologien.

Weitere thematische Bereiche können gefördert werden, wenn ein besonderes spezifisches Interesse der Partnerländer oder Deutschlands dargestellt werden kann. Zur Anbahnung neuer Kontakte, bzw. zur Vertiefung bestehender Kontakte zu interessanten Partnern in den genannten Zielländern ist die projektbezogene Unterstützung von Sondierungs- und Anbahnungsmaßnahmen inklusive Expertentreffen / Workshops vorgesehen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen/Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

An den geplanten Aktivitäten muss zusätzlich zum deutschen Antragsteller mindestens eine wissenschaftliche Einrichtung bzw. ein KMU aus den Zielländern beteiligt sein. Eine Einbindung von mehreren Partnern und Zielländern ist zulässig.

Das BMBF erwartet ein nachgewiesenes und dargestelltes Eigeninteresse des ausländischen Partners an der Kooperation mit dem deutschen Partner z. B. in Form von Eigenbeteiligung, Bereitstellung von Infrastruktur, Personal etc.

Die beantragte Gesamtzuwendung pro Projekt kann in der Regel bis zu 40 000 Euro für zwei Jahre betragen (bei Hochschulen exklusive der Projektpauschale).

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Folgende Maßnahmen können bezuschusst werden:

  1. Austausch von Experten und Nachwuchswissenschaftlern:
    • Reisen von Wissenschaftlern aus Deutschland in das Partnerland im Asiatisch-Pazifischen Raum oder in Lateinamerika: Bezuschusst werden An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy Class inkl. Transfer zum/vom Flughafen) inklusive notwendiger Visa sowie Tagegeldpauschale (abhängig vom Land derzeit zwischen 82 Euro und 107 Euro pro Tag) bzw. länderspezifische Monatspauschale. An- und Abreisetag zählen als ein Tag.
    • Reisen von Wissenschaftlern aus dem Asiatisch-Pazifischen Raum oder Lateinamerika nach Deutschland: Bezuschusst werden An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy Class inkl. Transfer zum/vom Flughafen) inklusive notwendiger Visa und einer Tagegeldpauschale in Höhe von 104 Euro pro Tag bzw. 2 300 Euro pro Monat. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten
  2. Sach- bzw. Verbrauchsmittel:
    Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen (z. B. für Transportkosten von Geräten oder Proben oder für Verbrauchsmittel) ist in begrenztem Umfang möglich. Die beantragten Zuschüsse müssen sich als unmittelbarer Bedarf aus dem Forschungsprojekt ergeben und detailliert begründet werden.
  3. Workshops:
    Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Sachkosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. a) gezahlt.
  4. Projektpauschale (20 %) für Hochschulen und Universitätskliniken
    https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block
  5. Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden: Personalkosten sowie die übliche Grundausstattung, wie: Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation, Labor- und EDV-Ausstattung

5 Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachliche Ansprechpartner beim Internationalen Büro:

a) Asiatisch-Pazifischer Raum:

Herr Dr. Ludwig Kammesheidt
Telefon: +49 (0)2 28 38 21-17 29
Telefax: +49 (0)2 28 38 21-14 44
E-Mail: ludwig.kammesheidt(at)dlr.de

b) Lateinamerika

Frau Inge Lamberz de Bayas
Telefon: +49 (0)2 28 38 21-14 36
Telefax: +49 (0)2 28 38 21-14 00
E-Mail: inge.lamberzdebayas(at)dlr.de

Administrative Ansprechpartnerinnen beim Internationalen Büro:

a) Asiatisch-Pazifischer Raum:

Frau Paria Yousefi
Telefon: +49 (0)2 28 38 21-14 16
Telefax: +49 (0)2 28 38 21-14 44
E-Mail: paria.yousefi(at)dlr.de

b) Lateinamerika:

Frau Monika Hirsch-Schmidt
Telefon: +49 (0)2 28 38 21-14 31
Telefax: +49 (0)2 28 38 21-14 00
E-Mail: monika.hirsch-schmidt(at)dlr.de

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Das Verfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache bis spätestens 31. Juli 2013 über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/ASLAEL12) einzureichen. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze (erstellt als pdf-Dokument aus PT-Outline heraus) ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzusenden.

Gliederung der Projektskizze:

  • Part A.) Diese Felder sind fester Bestandteil jeder Bekanntmachung und werden über ein vorgegebenes Web-Formular erfasst.
    • A.I Angaben für administrative Zwecke
    • A.II Finanzübersicht
  • Part B.) Eine individuelle, auf die Förderbekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung mit folgender Gliederung:
    • B.I Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens
    • B.II Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten
    • B.III Ausführliche Beschreibung der Methodologie und des Arbeitsplans
    • B.IV Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse
    • B.V Zusammenarbeit mit Dritten
    • B.VI Notwendigkeit der Zuwendung
    • B.VII ggf. Anlagen

Die Projektbeschreibung (Part B) kann als Dokument (Word- oder pdf-Dokument) in PT-Outline hochgeladen werden.

Eine entsprechende Willenserklärung der beteiligten Partner zur Kooperation ist der Projektbeschreibung beizufügen.

Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte 10 Seiten nicht überschreiten.

In der zweiten Verfahrensstufe werden bei positiv bewerteten Projektskizzen die einreichenden Institutionen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy des BMBF" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden.

Der Antrag ist an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden.

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Herr Dr. Ludwig Kammesheidt und Frau Paria Yousefi (Asiatisch-Pazifischer Raum)

Frau Inge Lamberz de Bayas und Frau Monika Hirsch-Schmidt (Lateinamerika)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur webbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Frau Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: +49 (0)2 28 38 21-17 34
E-Mail: martina.lauterbach(at)dlr.de

Die vorgenannte Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht berücksichtigt werden.

5.3 Bewertungskriterien

Die eingegangenen Anträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet (gemäß den üblichen Anforderungen des BMBF an die wissenschaftliche Qualität):

  • Übereinstimmung mit den unter Kapitel 1 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Qualität der Zusammenarbeit (z. B. bisherige Kontakte und Kooperationen mit Zielland) und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  • Qualität des Konzepts hinsichtlich der Zielerreichung (inhaltlich, strukturell, Eigenbeitrag des ausländischen Partners, Mehrwert für Partnereinrichtungen)
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
  • Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die gesamte Laufzeit

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Skizzen und Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil einer Zuwendung auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).

Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Ziffer 7 und 8 der BNBest-BMBF 98 bzw. Ziffer 12 und 13 der NKBF 98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Rahmen der Zuwendung zu vereinbaren.

7 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 06. Mai 2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag


Christian Jörgens Stefan Schneider

 

*Im Folgenden schließt die Bezeichnung "Lateinamerika" die Länder der Karibik ein
2 Gemeint ist hier: "Factor-driven Countries" laut World Economic Forum - The Global Competitiveness Report 2010+2/11: Länder, die getrieben sind durch die Befriedigung der Grundbedürfnisse in infrastrukturellen Fragen, in Gesundheit und Bildung, in makroökonomischer Stabilität etc. http://www.weforum.org/reports
3 Laut World Economic Forum ist in den "efficiency-driven countries" die Wettbewerbsfähigkeit deutlich gestiegen - zentrale Weiterentwicklungsziele sind die Effizienzsteigerung bei Produktionsprozessen und die Qualitätsverbesserung von Produkten. Hierbei sind die Verbesserung der Hochschulbildung und Ausbildung entscheidende Faktoren.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Afghanistan sonstige Länder Nepal Pakistan Philippinen Costa Rica El Salvador Guatemala Kuba Nicaragua Bolivien Ecuador Paraguay Peru Uruguay Venezuela Themen: Förderung Umwelt u. Nachhaltigkeit Lebenswissenschaften Energie

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