StartseiteLänderAmerikaArgentinienGeändert: Rahmenbekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik

Geändert: Rahmenbekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik

Stichtag: jeweilige Einreichfristen werden in spezifischen Förderraufrufen bekannt gegeben Programmausschreibungen

Rahmenbekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung: Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik vom 10.11.2022 (Bundesanzeiger vom 19.12.2022) / Änderung der Rahmenbekanntmachung vom 14.11.2023 (Bundesanzeiger vom 07.12.2023) / Zweite Änderung der Rahmenbekanntmachung vom 30.06.2024 (Bundesanzeiger vom 16.08.2024)

Anmerkung der Redaktion vom 19.08.2024:
Die Rahmenbekanntmachung vom 10. November 2022 (BAnz AT 19.12.2022 B6),
geändert durch die Bekanntmachung vom 14. November 2023 (BAnz AT 07.12.2023 B7), wurde durch die Zweite Änderung der Bekanntmachung vom 30.06.2024 (Bundesanzeiger vom 16.08.2024) in einigen Punkten neu gefasst.

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Anmerkung der Redaktion vom 11.12.2023:
Die Rahmenbekanntmachung vom 10. November 2022 (BAnz AT 19.12.2022 B6) wurde durch die Änderung der Bekanntmachung vom 14.11.2023 (Bundesanzeiger vom 07.12.2023) in einigen Punkten neu gefasst.

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Ziel dieses Maßnahmenpakets ist es, neue Kooperationsbeziehungen mit Lateinamerika und Karibik (im Folgenden schließt die Bezeichnung „Lateinamerika“ die Länder der Karibik ein) zu etablieren sowie bestehende Kooperationen zu festigen und im Rahmen gemeinsamer Forschungs- und Innovationstätigkeit weiterzuentwickeln. Auf diese Weise sollen Lösungen für globale Herausforderungen erarbeitet, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft und Wirtschaft nachhaltig gestärkt und die Sichtbarkeit deutscher Forschungsexzellenz in Lateinamerika erhöht werden.

Diese Rahmenbekanntmachung ein breites Spektrum an Forschungs- und Innovationsaktivitäten. Sie sind fünf verschiedenen Modulen zuzuordnen, die mittels spezifischer Förderaufrufe umgesetzt werden:

  • Maßnahmen für internationale Sondierung und Vernetzung, die dazu dienen, neue Kooperationen aufzubauen (Modul 1);
  • Maßnahmen zur Förderung projektbezogener Mobilität, um bestehende Kooperationen in der Zusammenarbeit zu intensivieren und zu festigen (Modul 2);
  • Maßnahmen zur Förderung gemeinsamer Forschungs- und Innovationsvorhaben mit oder ohne Beteiligung der Wirtschaft (Modul 3);
  • Maßnahmen zur Förderung von Forschungs- und Nachwuchsgruppen als Ausgangspunkt für eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit (Modul 4);
  • Maßnahmen zum Aufbau oder der Erweiterung von Partnerstrukturen, die sich langfristig selbst tragen und zum Nukleus einer nachhaltigen Kooperation werden (Modul 5).

Der Gegenstand der Förderung ist abhängig vom Modul, das vom jeweiligen Förderaufruf adressiert wird. Eine Antragstellung kann nur auf der Grundlage der spezifischen Förderaufrufe erfolgen. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt unter www.bmbf.de/lateinamerika veröffentlicht.

Voraussetzung für die Förderung von Vorhaben ist die Zusammenarbeit mit mindestens einem Partner aus Lateinamerika. Bei einzelnen Förderaufrufen kann die Einbindung mehrerer Partner aus Lateinamerika erforderlich sein. Darüber hinaus kann eine Zusammenarbeit mit weiteren europäischen oder internationalen Partnern notwendig sein, beispielsweise im Rahmen von EUREKA. Bei Innovationsprojekten des Moduls 3 ist zudem die Beteiligung von mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auf deutscher Seite und/oder in den Partnerländern zwingend. Dies wird im entsprechenden Förderaufruf beschrieben.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, und andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, kommunale Gebietskörperschaften sind in Abhängigkeit vom Förderaufruf ebenfalls antragsberechtigt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Projektskizzen können zu spezifischen Förderraufrufen, die sich auf diese Rahmenförderrichtlinie beziehen, zu den dort genannten Einreichfristen eingereicht werden. Mit der Betreuung der Rahmenbekanntmachung hat das BMBF derzeit den DLR Projektträger beauftragt. Vor der Einreichung von Projektskizzen ist Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Argentinien Belize Bolivien Brasilien Chile Costa Rica Dominikanische Republik Ecuador El Salvador Guatemala Guyana Haiti Honduras Kolumbien Kuba Mexiko Nicaragua Panama Paraguay Peru Suriname Uruguay Venezuela sonstige Länder Themen: Förderung

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