Der aktuellen strategischen Forschungs- und Innovationsagenda der Joint Programming Initiative on Antimicrobial Resistance (JPIAMR) folgend zielt diese Förderrichtlinie auf die Bekämpfung der steigenden Bedrohung durch Antibiotikaresistenzen. Zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen wird ein One-Health-Ansatz benötigt, da resistente Bakterien, genetische Elemente und Antibiotika in Mensch, Tier und Umwelt auftreten.
Ziele der Bekanntmachung sind 1) das Verständnis des Effekts von Interventionen auf die Entwicklung und Übertragung von Antibiotikaresistenz zu erhöhen und 2) neue Interventionen zu entwickeln, zu implementieren und miteinander zu vergleichen.
In der JPIAMR haben sich 30 Förderorganisationen aus 21 Länder zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Maßnahme zur Förderung multinationaler kooperativer Forschungsprojekte im Bereich Antibiotikaresistenzen durchzuführen. Diese Fördermaßnahme wird zeitgleich durch die Förderorganisationen im jeweiligen Land veröffentlicht und zentral durch ein gemeinsames „Joint Call“-Sekretariat (JCS) koordiniert. Das gemeinsame Sekretariat ist bei der ANR (French National Research Agency, Frankreich) angesiedelt. Für die eigentliche Umsetzung der nationalen Teilvorhaben gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.
Die Bekanntmachung richtet sich an klinisch, experimentell oder sozialwissenschaftlich orientierte Arbeitsgruppen aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und/oder industriellen Partnern, die in Verbünden zusammenarbeiten. Konsortien unter der Koordination von Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen (LMIC) auf globaler oder regionaler Ebene sind willkommen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger - Bereich Gesundheit beauftragt. Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt, die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Konsortien werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. Sowohl für die Projektskizzen (pre-proposals) als auch für die ausführlichen Projektbeschreibungen (full proposals) ist ein einziges gemeinsames Dokument von den Projektpartnern eines transnationalen Konsortiums zu erstellen. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Joint Call Secretariat bis spätestens 16. März 2021 zunächst Projektskizzen vorzulegen.