Die „Bilaterale Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland – USA“ ist eine transnationale Initiative zur Forschungsförderung zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit der amerikanischen Förderorganisation National Science Foundation (NSF) getragen.
Der Zuwendungszweck ist die Etablierung exzellenter transnationaler Forschungsprojekte im Bereich Computational Neuroscience. Es können Anträge zur Zusammenarbeit von deutschen und US-amerikanischen Forschungsgruppen eingereicht werden.
Der Schwerpunkt dieser Initiative liegt auf innovativen Forschungsarbeiten und Ressourcen und soll dazu beitragen, dass Expertinnen und Experten aus den Bereichen Theorie, Computational Science, Technik, Mathematik und Statistik moderne rechnergestützte Methoden zur Bearbeitung dynamischer und komplexer neurowissenschaftlicher Probleme einsetzen und entwickeln.
Im Rahmen dieser Richtlinie geförderte Forschung im Bereich Computational Science muss auf biologische Prozesse bezogen sein und sollte zu Hypothesen führen, die in biologischen Studien überprüft werden können. Folgendes wird vorausgesetzt:
- Die Projektanträge sollen komplementäre Expertisen aus Computational Science, Ingenieurwissenschaften, Modellierung, Theorie und/oder experimentellen Neurowissenschaften zusammenbringen;
- die Kooperation sollte eine dynamische und eventuell längere Phase zur Entwicklung und Verfeinerung der Modelle, Theorien und/oder analytischen Methoden sowie ein enges Zusammenwirken von Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen beinhalten und
- die Entwicklung und Erprobung neuer Modelle oder Theorien sollte einen Rahmen für das Design von Experimenten und das Aufstellen neuer Hypothesen bieten, die zur Aufdeckung von Mechanismen und Prozessen im gesunden oder kranken Nervensystem beitragen können.
Bei der Beantragung von Fördermitteln für gemeinsame Forschungsprojekte sollen die deutschen und amerikanischen Antragstellenden dem BMBF und der NSF Anträge mit identischen Projektbeschreibungen vorlegen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger - Gesundheit beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind der NSF und dem DLR Projektträger bis spätestens 23. November 2021 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.