1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die Regionen Zentralasien (Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) und Südkaukasus (Armenien, Aserbaidschan und Georgien) gewinnen vor dem Hintergrund zunehmender Globalisierung weiter an strategischer Bedeutung und gehören zugleich zu den geopolitisch äußerst sensiblen Weltregionen. Globale Herausforderungen, wie zunehmende Versorgungsrisiken in Bezug auf Gesundheit, Nahrung und Wasser, sind in den Ländern höchst virulent. Beispielhaft für die in der Region sichtbaren vielfältigen Wechselwirkungen zwischen diesen drei globalen öffentlichen Gütern sind die Themenkomplexe Klimawandel, Geohazards, Wassermanagement, Gesundheitsrisiken und Nahrungsmittelsicherheit. Wissenschaft und Forschung gehören zu den Schlüsselfaktoren für den Umgang mit diesen Herausforderungen. Ihnen kommt zudem eine katalytische Wirkung auf andere, wichtige Gesellschaftsbereiche (Wirtschaftsentwicklung, Entwicklung der Zivilgesellschaft) zu.
Die Strategie "EU und Zentralasien – eine Partnerschaft für die Zukunft" setzt erstmals politische Leitlinien für ein verstärktes europäisches Engagement in den zentralasiatischen Ländern. Stabilität und Sicherheit sind die obersten Prioritäten, ebenso wie wissenschaftliche Forschung und technologische Entwicklung zentrale Elemente der EU-Zentralasienstrategie sind. Auch die Länder des Südkaukasus gewinnen als Partner in der Europäischen Nachbarschaftspolitik an politisch-strategischer Bedeutung für Deutschland und Europa. Mit der Östlichen Partnerschaft wurden die Beziehungen der EU zu ihren direkten Nachbarn auf eine neue Grundlage gestellt und in allen Bereichen ausgebaut.
Deutschland engagiert sich kontinuierlich sowohl im Rahmen der EU-Zentralasienstrategie und der Östlichen Partnerschaft, als auch bilateral in vielfältiger Weise. Deutschland hat sich darüber hinaus verpflichtet, an der Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele (2000), der Paris Declaration (2005), der Accra Agenda for Action (2008) und der Busan Partnership for Effective Development Cooperation (2011) durch eine partnerschaftliche und nachhaltige Herangehensweise aktiv mitzuwirken. Bei der aktuellen Diskussion auf UN-Ebene zur Post2015-Entwicklungsagenda als Weiterentwicklung der Millenniumsentwicklungsziele ist die prioritäre Verankerung der Gesundheitsvorsorge sowie der Nahrungs- und Wasserversorgung unumstritten.
Daher möchte Deutschland seiner Verantwortung gegenüber den beiden Regionen gerecht werden und die Partnerschaft bei der gemeinsamen Bewältigung von Herausforderungen vertiefen. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund im Rahmen ihrer im Jahr 2008 verabschiedeten Strategie zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung (Internationalisierungsstrategie) politische Leitlinien für ein verstärktes Engagement in den Entwicklungs- und Schwellenländern, hier Zentralasien und Südkaukasus, definiert. Mit dieser Strategie geht die Bundesregierung auf die Anforderungen der Globalisierung ein und erhöht folgerichtig ihre Forschungsförderung mit Entwicklungs- und Schwellenländern kontinuierlich. Auf der Internationalisierungsstrategie aufbauend hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2014 einen Aktionsplan entwickelt, in dem die Forschungsvernetzung als zentrale Grundlage für regionale Entwicklung bestätigt wird.
Die Länder Zentralasiens und des Südkaukasus verfügen aus den Zeiten der Sowjetunion über etablierte, wenngleich unterfinanzierte Forschungssysteme und in spezifischen Fachgebieten auch über eine eigene Wissenschaftstradition. Einzelne Länder haben mittlerweile eine hohe wirtschaftliche Wachstumsdynamik und investieren wieder in die nationale Forschung. Dieses bietet Chancen für den strategischen Ausbau der Wissenschaftskooperation. Insbesondere regionale Kooperationsansätze können dabei Antworten auf die globalen Herausforderungen befördern. Diese möchte Deutschland verstärkt unterstützen, um künftige Innovationspotenziale frühzeitig zu erschließen und deren Entfaltung zu begleiten.
Um Forschungsergebnisse zu erzielen, die nachhaltig in den Ländern Zentralasiens und des Südkaukasus implementiert werden können, ist ein partnerschaftliches Verständnis der Kooperationen Grundvoraussetzung. Der wechselseitige Transfer von Informationen und Wissen soll verschiedene Bedarfe berücksichtigen und zum Ausbau vorhandener Potenziale beitragen.
Hier setzt die Fördermaßnahme an. Sie soll vor allem deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als Anreiz dienen, entsprechend ihrer wissenschaftlichen Stärken und Problemlösungskompetenz neue Kooperationsansätze mit Partnern aus Zentralasien und dem Südkaukasus zu erarbeiten und damit die Kapazitäten deutscher entwicklungsbezogener Forschung signifikant auszubauen und längerfristig verlässlich zu vernetzen.
Gleichzeitig soll über diese Partnerschaften ein Beitrag zum Ausbau der wissenschaftlichen Forschungskapazitäten der ausländischen Partner geleistet werden, um qualifizierten (Nachwuchs-) Wissenschaftlern1 eine Forscherkarriere im Heimatland zu ermöglichen. Dies soll über Qualifizierungsmaßnahmen für wissenschaftlichen Nachwuchs, durch Beiträge zum Ausbau des Forschungsmanagements sowie nicht zuletzt durch konkrete Erweiterung der Forschungsinfrastruktur umgesetzt werden. Darüber hinaus soll die Einbindung von Partnern aus den Zielländern in internationale Konsortien mit deutscher Beteiligung verbessert werden. Insbesondere soll die Vernetzung mit Forschern aus anderen Ländern unterstützt werden (z. B. durch trilaterale Kooperationen mit anderen Industrie- oder Schwellenländern). Die Kooperationen zwischen den Ländern dieser Region in Forschung und Entwicklung (FuE) sind von strategischer Bedeutung und sollen ebenfalls gefördert werden. Eine "Regionalisierung" von Aktivitäten in Zentralasien oder dem Südkaukasus wird angestrebt.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr.651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.
Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.
2 Gegenstand der Förderung
Mit der Bekanntmachung sollen Forschungsarbeiten zum Themenkomplex der Versorgungssicherheit unter Berücksichtigung der lokalen oder regionalen Implementierung der Forschungsergebnisse im ländlichen und im urbanen Bereich gefördert werden. Hierbei stehen Untersuchungen von komplexen Wirkungszusammenhängen innerhalb dreier verschiedener, aber zugleich miteinander verwobener Forschungsbereiche im Vordergrund.
- Gesundheitsvorsorge: Reduktion von umweltbedingten Erkrankungen und Gefahren für die Gesundheit. Gefördert wird sowohl Forschung zur Reduktion von Infektionskrankheiten und zu vernachlässigten und/oder armutsassoziierten Krankheiten als auch zur Reduktion der Auswirkungen von Geohazards auf die Existenzgrundlage durch z. B. Verbesserung der Risikogovernance, des Monitoring sowie der Kontroll- und/oder Vorsorgesysteme oder des Katastrophenmanagements. Übergreifend können hierbei auch Fragen zur Entwicklung der Zivilgesellschaft und zur Verbesserung der Lebensgrundlagen der Bevölkerung eine Rolle spielen.
- Ernährungssicherheit: Reduktion der Verwundbarkeit, Steigerung der Widerstandsfähigkeit und Förderung einer nachhaltigeren Bioökonomie. Gefördert wird Forschung entlang von Verwertungsketten zur Verbesserung von Produktions- und Erntemethoden in der Landwirtschaft, zur klima-, lage- und bodenangepassten Landwirtschaft sowie zur dürre- und versalzungsangepassten Landwirtschaft, zur Verbesserung der Lagerung, Verarbeitung, des Transports und der Verteilung von Nahrungsmittelerzeugnissen, zur Reduktion von Mangelernährung und zur Steigerung der Qualität von Nahrungsmitteln und Ernährung. Wasserversorgung: Forschung zum nachhaltigen Wassermanagement im ländlichen und urbanen Bereich unter Berücksichtigung der regionalen Auswirkungen des globalen Klimawandels. Gefördert wird Forschung zur angepassten und effizienten Wassernutzung, zur effektiveren Wasserversorgung der Landwirtschaft, der ländlichen Bevölkerung und der Stadtbevölkerung, zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Bereich der Land- und Wassernutzungssysteme, zu den Interaktionen und Wechselwirkungen zwischen Wasser- und Landnutzung, zur Reduktion der Verwundbarkeit und zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung gegenüber Wasserknappheit.
Um die Forschung entlang der Wirkungszusammenhänge sowie die anschließende Implementierung von Maßnahmen sicherzustellen und die Wertschöpfung durch Forschungsergebnisse in Zukunft zu gewährleisten, sollen sozioökonomische Forschungsaspekte integraler Bestandteil der Themen sein. Interdisziplinäre Forschungsansätze werden besonders berücksichtigt. Da Grundlagenforschung Voraussetzungen für wissensbasierte Problemlösungen schafft, können auch Vorhaben gefördert werden, die durch die geeignete Verzahnung mit den oben genannten anwendungsorientierten Forschungsfeldern auch dem Kapazitätsausbau in der Grundlagenforschung in den Zielländern dienen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Urbanisierung spielt die Betrachtung der skizzierten Fragestellungen zur Versorgungssicherheit in den Themenkomplexen Gesundheit, Nahrung und Wasser im Kontext der Stadtentwicklung eine besondere Rolle.
Um die deutsche, entwicklungsbezogene Forschung zu vernetzen, werden Verbundmaßnahmen komplementärer Akteure (z. B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen und Unternehmen) besonders berücksichtigt.
Es werden Pilotmaßnahmen für Forschungs-Partnerschaften gefördert, die
- neue oder erweiterte Möglichkeiten gemeinsamer Forschung sondieren oder als Pilotprojekte umsetzen, und damit deutsche und zentralasiatische und/oder südkaukasische Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen bei der Internationalisierung ihrer Forschung unterstützen,
- relevante und gemeinsame Themen durch Forschungskooperation vorantreiben wollen,
- Innovationskerne im Partnerland ausbauen, um die gesamte Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu verbessern,
- bestehende Kooperationen nutzen oder neue konzipieren,
- lokales und regionales Know-how einbinden und verfügbar machen,
- Antragstellungen für Folgeprojekte vorbereiten – z. B. bei Fachprogrammen des BMBF, der DFG, den nationalen Programmen des Partnerlandes (falls vorhanden), den EU-Programmen oder auch Programmen von nationalen und internationalen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit (KfW, GIZ, Weltbank, Asian Development Bank u. a.).
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind – im Verbund mit Partnereinrichtungen aus Zentralasien und/oder dem Südkaukasus – Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)2 – die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die Projektskizze muss vom deutschen Antragsteller bzw. Verbund gemeinsam mit mindestens einer, möglichst aber mehreren weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen aus Zentralasien und/oder dem Südkaukasus eingereicht werden. Die Einbindung weiterer europäischer Partner (ohne Förderung durch das BMBF) wird ausdrücklich begrüßt. Internationale Forschungseinrichtungen mit Standort in den betreffenden Ländern können als ein zusätzlicher Partner (ohne Förderung) in das Vorhaben eingebunden werden.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).
Antragsteller sollen sich bei der Vorbereitung des geplanten Vorhabens mit entwicklungspolitischen Strategien der Zielregionen sowie entsprechenden Partnerschaftskonzepten der EU, den Förderprogrammen des BMBF und entsprechenden Maßnahmen in Europäischen Förderprogrammen – unter anderem dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, den Instrumenten der Nachbarschaftspolitik sowie den entwicklungspolitischen Instrumenten – vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen ist im nationalen Förderantrag kurz darzustellen.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren [HZ] und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Pilotmaßnahmen von Forschungsverbünden, bestehend aus deutschen und zentralasiatischen und/oder südkaukasischen Wissenschaftlern, werden in der Regel für die Dauer von bis zu 24 Monaten mit einer Maximalsumme von bis zu 150 000 Euro pro Vorhaben bezuschusst.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.
Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:
- Reisekosten (bis zu vier Wochen)
Bezuschusst werden generell nur Bus-, Bahn- und Flugtickets der zweiten Klasse bzw. Economy Class, gegebenenfalls inklusive Transfer der Reisenden zum/vom Bahnhof und Flughafen. Die Reisedauer ist pro Reise und Reisendem auf vier Wochen beschränkt.
Für die Förderung von Reisekosten deutscher Projektwissenschaftler und Experten nach Zentralasien und/oder in den Südkaukasus gilt:
Bezuschusst werden vorhabenbezogene An- und Abreisekosten und Reisen innerhalb der Region inklusive notwendiger Visa und gesetzlich vorgeschriebener Impfungen sowie der Tagegeldpauschale (abhängig vom Land derzeit zwischen 82 Euro und 107 Euro pro Tag, im Einzelnen zu erfragen bei den aufgeführten Ansprechpartnern) bzw. der länderspezifischen Monatspauschale.
Für die Förderung der Reisekosten zentralasiatischer und/oder südkaukasischer Projektwissenschaftler nach und innerhalb von Deutschland gilt:
Bezuschusst werden An- und Abreisekosten inklusive notwendiger Visa sowie vorhabenbezogene Reisekosten innerhalb von Deutschland. Der Aufenthalt in Deutschland wird mit einer feststehenden Pauschale in Höhe von 104 Euro pro Tag bzw. 2 300 Euro pro Monat bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und vom ausländischen Partner selbst zu entrichten.
Für die Förderung von Reisekosten zentralasiatischer und/oder südkaukasischer Projektwissenschaftler innerhalb der Regionen gilt:
Bezuschusst werden Reisekosten inklusive der notwendigen Visa sowie der Tagegeldpauschale (abhängig vom Land derzeit zwischen 82 Euro und 107 Euro pro Tag) bzw. der länderspezifischen Monatspauschale. - Planungs- und Qualifizierungsworkshops in Deutschland und Zentralasien und/oder dem Südkaukasus
Für die Durchführung von Workshops können bestimmte Ausgaben bzw. Kosten bezuschusst werden. Hierzu gehören z. B. die Unterbringung der Gäste, der Transfer, die Bereitstellung von Workshopunterlagen, eine angemessene Bewirtung und die Anmietung von Räumlichkeiten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Punkt 1) gezahlt. - Personalkosten
Für die Förderung von Personal aus Deutschland gilt:
Vorhabenbezogene Kosten/Ausgaben für Nachwuchswissenschaftler, studentisches und/oder wissenschaftliches Personal aus Deutschland können bis zur Gehaltsstufte 13 nach/entsprechend TVöD bezuschusst werden.
Für die Förderung von Personal aus Zentralasien/Südkaukasus gilt:
Vorhabenbezogene Kosten/Ausgaben für zentralasiatische und/oder südkaukasische Nachwuchswissenschaftler in den jeweiligen Partnerländern können in landesüblicher Höhe bezuschusst werden. Die Bestätigung der Höhe erfolgt in Form eines vom Unterschriftsbefugten der jeweiligen Institution gegengezeichneten Schreibens. Das Schreiben enthält darüber hinaus die Verpflichtung, dass der betreffenden Person das spezifizierte Gehalt entsprechend ihrer spezifizierten Qualifikation auch ausgezahlt wird. - Vorhabenbezogene Sachmittel und Geräte
Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Geräte, Literatur, Mieten, Aufträge, Transportkosten von Material etc.) ist nur in begründeten Ausnahmefällen und in begrenztem Umfang möglich. - Projektpauschale
Hochschulen (staatliche und nicht staatliche) und Universitätskliniken (unabhängig von der Rechtsform) können für Forschungsvorhaben ergänzend zur Zuwendung eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der Zuwendung pauschal beantragen. Die Förderhöchstsumme von 150 000 Euro auf deutscher Seite schließt diese Projektpauschale ein. - Nicht zuwendungsfähig
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie:
- Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation,
- techische und apparative Labor- und EDV-Ausstattung,
- Bankgebühren, die bei Überweisungen anfallen.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98)".
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98)".
Es ist vorgesehen, die geförderten Maßnahmen zu evaluieren. Die Teilnahme der Antragsteller an einem Evaluationsworkshop während der Förderphase wird vorausgesetzt.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachlicher Ansprechpartner beim DLR-Projektträger für die Region Zentralasien:
Dr. Hendrik Meurs
E-Mail: Hendrik.Meurs(at)dlr.de
Telefon: +49 2 28/38 21-19 44
Telefax: +49 2 28/38 21-14 00
Fachlicher Ansprechpartner beim DLR-Projektträger für die Region Südkaukasus:
Dr. Thomas Reineke
E-Mail: Thomas.Reineke(at)dlr.de
Telefon: +49 2 28/38 21-14 48
Telefax: +49 2 28/38 21-14 00
Administrative Ansprechpartnerin beim DLR-Projektträger:
Jutta Müller
E-Mail: Jutta.Mueller(at)dlr.de
Telefon: +49 2 28/38 21-14 47
Telefax: +49 2 28/38 21-14 00
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
7.2 Zweistufiges Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Skizzentool "PT-Outline" und bei förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens
29. Februar 2016
zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache und elektronischer Form über das Skizzentool "PT-Outline" (https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/ffe) vorzulegen.
Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Umfang der Skizze soll zehn Seiten nicht überschreiten. Folgende Aspekte des Projekts sind darzustellen:
- Informationen zum Projektkoordinator und den -partnern,
- Darstellung des wissenschaftlichen Vorhabenziels,
- Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik bei Förderinteressenten (wie Vorarbeiten, vorhandene Erkenntnisse, bisherige Erfahrungen),
- Einschätzung der Verwertungs- und Anwendungsmöglichkeiten,
- Beteiligung Dritter,
- geschätzte Ausgaben/Kosten (voraussichtlicher Zuwendungsbedarf).
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Grundvoraussetzungen
- Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen (siehe Nummer 4),
- Qualifikation der Antragsteller und der beteiligten Partner.
Vernetzung und Langfristigkeit
- Stimulation und/oder Verstetigung neuer Partnerschaften und strategischer Netzwerke,
- Qualität und Reichweite der Vernetzung,
- Optionen für längerfristige, kontinuierliche Kooperationen,
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Qualifizierungsmaßnahmen und die Entwicklung von Perspektiven für Nachwuchswissenschaftler müssen integraler Bestandteil des Antrags sein.
Partnerschaftlichkeit und Wissensmanagement
- Qualität der Entwürfe für partnerschaftliche Arbeitsstrukturen (gleichwertige Partizipationsmöglichkeiten, bedarfsorientiertes Wissensmanagement etc.),
- Förderung der Chancengleichheit als Grundvoraussetzung durch Einbezug von Wissenschaftlerinnen (Genderaspekt),
- Förderung von Chancengleichheit als Grundvoraussetzung durch Einbezug von Wissenschaftlern aus Zentralasien und/oder Südkaukasus und Deutschland.
Bedarfsorientierung und Multiplizierbarkeit
- Mehrwert für Partnereinrichtungen,
- Innovationsgehalt,
- Qualität und Originalität des vorgeschlagenen Kooperationsthemas,
- angemessene Berücksichtigung sozialwissenschaftlicher Aspekte,
- Beiträge zu ökologisch angepassten, sozial verträglichen und wirtschaftlich tragfähigen Konzepten ("Nachhaltigkeit") mit hoher Relevanz für die betreffenden Regionen,
- Sicherstellung des Transfers zwischen Wissenschaft und Praxis durch ein Implementierungskonzept der zu erwartenden Forschungsergebnisse,
- Wirkungsorientierung in Bezug auf die aktuellen Herausforderungen in Zentralasien und/oder Südkaukasus,
- Einordnung geplanter Aktivitäten in bestehende lokal-, national-, regional- und globalpolitische Zielsetzungen sowie Akteure/Netzwerke,
- Bezug zur Programmatik des BMBF.
Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die Antragsteller haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-online" zu erstellen.
Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.
Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache gemäß den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis" bzw. "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis" beizufügen. Diese soll den Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten und folgende Inhalte darstellen:
Kapitel I: Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens
- geplante Maßnahmen zur Umsetzung der in 2 genannten Ziele der Fördermaßnahme
- Mehrwert der internationalen Zusammenarbeit
Kapitel II: Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten
- Kooperationserfahrung, bisherige Zusammenarbeit
- Beiträge der internationalen Partner, Zugang zu internationalen Ressourcen
Kapitel III: ausführliche Beschreibung der Methodologie und des Arbeitsplans zur Zusammenarbeit, einschließlich:
- Arbeitsschritte des Kooperationsprojekts, inhaltliche und zeitliche Meilensteinplanung
- vorhabenbezogene Ressourcenplanung
- detaillierter Finanzierungsplan in Tabellenform
Kapitel IV: Verwertungsplan
Kapitel V: Zusammenarbeit mit Dritten
Kapitel VI: Notwendigkeit der Zuwendung
gegebenenfalls Anlagen
Die Vorhabenbeschreibung kann als Dokument (word- oder pdf-Dokument) in "PT-Outline" hochgeladen werden.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 27. Oktober 2015
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Klaus Schindel
1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.
2 Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Millionen Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h. sie sind entweder völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen. Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden.
Quelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare (Bereich BMBF/ Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte/Vordruck Nr. 0119) und http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm