Die Wissenschaftskooperation mit den Regionen Zentralasien (Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und Mongolei) und Südkaukasus (Armenien, Aserbaidschan und Georgien) ist für Deutschland und die Europäische Union (EU) von hoher strategischer Bedeutung. Die Kooperation mit den genannten Regionen gilt es daher auch im Bereich Forschung und Entwicklung mit neuen gemeinsamen FuE-Projekten zu intensivieren und insbesondere zentralasiatische und südkaukasische Forschungsinfrastrukturen für eine Kooperation mit Deutschland und dem Europäischen Forschungsraum zu stärken.
Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme Forschungsprojekte als Verbundvorhaben, die in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Zentralasien und dem Südkaukasus eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten.
- Gesundheit
- Biodiversität
- Stadt-Land-Systeme
- sozio-ökologische Forschung
Bei der Berücksichtigung der lokalen und regionalen Implementierung der Forschungsergebnisse im ländlichen und urbanen Bereich sowie im Hinblick auf den Transfer der Methoden deutscher Entwicklungsforschung nach Zentralasien, Südkaukasus und in die Mongolei sollen neben globalen Herausforderungen und prioritären Bedarfsfeldern in den Zielregionen insbesondere auch die beiden folgenden Querschnittsthemen berücksichtigt und explizit eingebunden werden:
- Digitalisierung
- Wissenstransfer
Die Auswahl der Förderthemen ist komplementär zu aktuellen Förderbekanntmachungen (z. B. CLIENT II) und Schwerpunktthemen des BMBF gewählt.
Es werden Pilotmaßnahmen für Forschungs-Partnerschaften gefördert, die
- neue oder erweiterte Möglichkeiten gemeinsamer Forschung sondieren oder als Pilotprojekte umsetzen, und damit deutsche und zentralasiatische und/oder südkaukasische Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen bei der Internationalisierung ihrer Forschung unterstützen,
- relevante und gemeinsame Themen durch Forschungskooperation vorantreiben wollen,
- Innovationskerne im Partnerland ausbauen, um die gesamte Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu verbessern,
- bestehende Kooperationen nutzen oder neue konzipieren,
- lokales und regionales Know-how einbinden und verfügbar machen,
- Antragstellungen für Folgeprojekte vorbereiten – z. B. bei Fachprogrammen des BMBF, der DFG, den nationalen Programmen des Partnerlands (falls vorhanden), den EU-Programmen oder auch Programmen von nationalen und internationalen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit (KfW3, GIZ4, Weltbank, Asian Development Bank u. a.).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 28. November 2019 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.