Im Einklang mit den spezifischen Forschungsschwerpunkten des BMBF und dem Staatskomitee für Wissenschaft der Republik Armenien können Anträge für die folgenden Forschungsbereiche eingereicht werden:
- Biotechnologie/Lebenswissenschaften
- Nanotechnologien
- Materialwissenschaften
- Optische Technologien
- Produktionstechnologien
- Gesundheitsforschung
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Umwelttechnologien und Nachhaltigkeitsforschung
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten für Anbahnungsreisen, für den projektbezogenen wissenschaftlichen Expertenaustausch und für Expertentreffen sowie thematische Projektplanungsworkshops.
Besonders soll der Auf- und Ausbau von wissenschaftlichen Kooperationen und die Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Kooperationsprojekte zwischen deutschen Organisationen und Einrichtungen aus Armenien gefördert werden. Diese Kooperationsprojekte sollen zur Weiterentwicklung von Wissenschafts- und Innovationsaktivitäten in den oben genannten Forschungsbereichen beitragen.
Die Förderung gemeinsamer Maßnahmen beläuft sich in der Regel auf bis zu 15.000 Euro pro Projekt für eine Dauer von 12 Monaten, davon von deutscher Seite bis zu 10.000 Euro und von armenischer Seite bis zu 5.000 Euro. Der beabsichtigte Förderbeginn ist der 1. Januar 2013.
Die Zuwendungen für deutsche und armenische Antragsteller können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro (IB) beauftragt.
Seitens Armenien sind die Abteilung für die Organisation wissenschaftlicher Aktivitäten und die Arbeitseinheit für Internationale Zusammenarbeit sind mit der Abwicklung der Fördermaßnahme betraut
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache bis spätestens 15. September 2012 einzureichen.
Den vollständigen Text dieser Bekanntmachung finden Sie auf den Seiten des BMBF unter http://www.bmbf.de//foerderungen/19462.php.