Änderung der Bekanntmachung
Die Richtlinie zur Förderung von Deutsch-Chinesischen Kooperationen in industriegeführten Verbundprojekten nach dem 2+2-Modell im Bereich Biomaterialien vom 5. Dezember 2017 (BAnz AT 28.12.2017 B8) wird wie folgt geändert:
In Nummer 7.2.1 wird Absatz 2 wie folgt neu gefasst: Die Vorlagefrist endet am 15. Mai 2018.
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Im Rahmen der "China-Strategie 2015 bis 2020" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigen das BMBF und das Ministerium für Wissenschaft und Technologie der Volksrepublik China (MoST) die Förderung bilateraler Verbundprojekte chinesischer und deutscher Firmen unter Einbeziehung von Forschergruppen des jeweiligen Landes (2+2-Projekte) zur Entwicklung und Validierung medizintechnischer Therapieoptionen auf Basis innovativer Biomaterialien. Dabei sollen die Therapieoptionen mittelfristig Eingang in die Patientenversorgung beider Länder finden. Die Komplexität dieser Aufgabe und deren multidisziplinärer Charakter legt über die nationale Förderung hinaus die internationale Zusammenarbeit mit jeweils weltweit führenden Experten nahe.
Grundlage für die vorliegende Förderrichtlinie ist die gemeinsame Absichtserklärung zwischen dem BMBF und dem MoST vom Juni 2016 zur Umsetzung bilateraler Förderaktivitäten zu industriegeführten Verbundprojekten nach dem "2+2"-Modell im Bereich der Forschung und Entwicklung von Biomaterialien für medizinische Anwendungen. Die Absichtserklärung knüpft an die seit Juni 2011 bestehenden Maßnahmen der Deutsch-Chinesischen „Innovationsplattform Lebenswissenschaften“ an und basiert auf dem Abkommen zur wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland vom Jahr 1978.
Mit der Förderrichtlinie will das BMBF die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Medizintechnik-Branche am Standort Deutschland und parallel die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems ausbauen. Gefördert werden versorgungs- und zugleich industrieorientierte Projekte mit Ziel der Überführung innovativer medizintechnischer Therapieoptionen in die klinische Forschung und Entwicklung. Sowohl auf deutscher als auch auf chinesischer Seite stehen somit insbesondere die Versorgungsrelevanz als auch die Marktfähigkeit der Innovation sowie die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Fokus.
Die physikalische, chemisch/pharmazeutische als auch biotechnologische Funktionalisierung der Biomaterialien kann auf folgende Eigenschaften abzielen:
- Biokompatibilität, Hämokompatibilität,
- antiinflammatorisch, antibakteriell,
- immunmodulierend, proliferationsbeeinflussend (antiproliferativ/proliferationsstimulierend),
- Biodegradierbarkeit,
- Biomechanik.
Folgende Anwendungsbereiche von Biomaterialien sind beispielhaft aufgeführt:
- Bewegungsapparat und Prothetik,
- Knochen (artifizielle Gelenke, Wirbelsäule, Knochenfüller, Schrauben, Platten),
- dentale und orofaziale Materialien,
- kardiovaskulärer Bereich,
- Haut (Hautdurchleitungen, Wundauflagen),
- Implantate im Bereich Auge und Ohr (Cochlea-Implantate, Augenlinsen, Kontaktlinsen),
- Nervensystem (Nervenleitschienen, Neuroprothesen),
- Wirkstofffreisetzung (Drug-Release).
Gefördert werden industriegeführte, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Verbundprojekte, die sich im Rahmen der Ausschreibungen mit Partnern in der Volksrepublik China zu bilateralen Kooperationen zusammenschließen. Eine Beteiligung akademischer bzw. klinischer Partner ist darüber hinaus erforderlich ("2+2"). Die Verbünde bestehen aufgrund der oben genannten Bedingungen aus mindestens vier Partnern, mindestens einem Partner aus der Industrie sowie mindestens einem Partner aus der Forschung im jeweiligen Land.
Das Verfahren zur Entscheidung über die eingereichten Förderanträge wird bilateral koordiniert, d. h. nur Projekte, die sowohl auf deutscher als auch auf chinesischer Seite als förderwürdig eingestuft werden, können – vorbehaltlich der Entscheidung durch die jeweiligen nationalen Bewilligungsverfahren – gefördert werden. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sollen bei dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen elektronisch über das VDI-TZ-Portal eingereicht werden. Die Vorlagefrist endet am 15. Mai 2018 (Anm. d. Red.: gemäß Änderungsbekanntmachung; ursprüngliche Vorlagefrist war 15. März 2018).