Indien zählt zu den strategischen Partnerländern Deutschlands, insbesondere im Bereich der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit (WTZ). Um diese Kooperation auszubauen, haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das indische „Department of Science and Technology“ (DST) 2010 das „Indo-German Science and Technology Centre“ (IGSTC) gegründet. Wesentliches Ziel des IGSTC ist es, die Zusammenarbeit zwischen akademischen und industriellen Partnern beider Länder im Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung zu fördern.
Die vorliegende Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans des BMBF „Internationale Kooperation“. Auf indischer Seite greift die Förderrichtlinie auf vergleichbare Programme wie „Make in India Mittelstand“ zurück. Die Förderrichtlinie dient dazu, gemeinsame, anwendungsorientierte Forschungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der WTZ mit Indien beizutragen. Durch die Zusammenführung von Wissen, Erfahrungen, Forschungsinfrastrukturen und sonstigen Ressourcen beider Seiten soll ein Mehrwert für die beteiligten Partner generiert werden. Durch Austausch von Wissen und durch gemeinsame Entwicklungen soll langfristig die Grundlage für gegenseitigen Marktzugang und eine nachhaltige wirtschaftliche Kooperation geschaffen werden.
Mit der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung werden thematische Prioritäten bei Forschung und Innovation gesetzt. Zu den prioritären Zukunftsaufgaben zählen unter anderem die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, nachhaltiges Wirtschaften sowie Innovationen in der Arbeitswelt. Das DST spricht in seiner „Technology Vision 2035“ sowie mit der Kampagne „Make in India“ ähnliche Ziele an.
Mit dem gesetzten thematischen Schwerpunkt wird das Rahmenprogramm „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ um eine bilaterale deutsch-indische Komponente erweitert. Die Fördermaßnahme richtet sich insbesondere an Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich im Markt etablieren und wettbewerbsfähiger werden wollen.
Die Produktion von Gütern hat sowohl für Deutschland als auch zunehmend für Indien eine hohe Bedeutung mit Bezug auf die gesamte Wirtschaftsleistung. Der Nutzen von Produkten wird zunehmend durch innovative, technikbasierte Dienstleistungen erhöht. Forschung und Entwicklung sind Ausgangspunkt für die Etablierung neuer Produktionstechnologien. Besondere Bedeutung nehmen hier KMU ein, die nicht nur wesentlicher Innovationsmotor sind, sondern auch eine wichtige Nahtstelle für den Transfer von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die Wirtschaft darstellen. Auf diese Weise sichern Investitionen in Forschung und Entwicklung Arbeitsplätze und den Lebensstandard in der Zukunft.
Gewünschte Ergebnisse sind gemeinsam entwickelte technische Innovationen bzw. Adaptionen, die idealerweise in der Entwicklung von Produkten, Prozessen, Verfahren oder Dienstleistungen münden. Ziel ist, neue Erkenntnisse aus der Forschung in marktreife Prototypen zu übersetzen bzw. bestehende Technologien so an die Gegebenheiten im jeweiligen Partnerland zu adaptieren, dass sie dort vermarktbar sind. Die Förderrichtlinie dient dazu, gemeinsame, anwendungsorientierte Forschungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern (Zuwendungszweck).
Die geförderten Vorhaben sollen auch der Vorbereitung von Antragstellungen für Anschlussprojekte z. B. beim BMBF, der Europäischen Union (EU) oder Förderorganisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) dienen.
Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme Forschungsprojekte als Verbundvorhaben, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Indien eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen im Bereich Additive Fertigung bearbeiten:
- Neue Materialien für Additive Fertigung
- Gedruckte und tragbare Elektronik
- Additive Fertigung im Großmaßstab
- In situ Prozessüberwachung und -kontrolle
- Mithilfe von 3D-Druckverfahren hergestellte biomedizinische Produkte und Implantate
Vorhaben, die sich mit der biologischen Transformation der industriellen Wertschöpfung befassen, sind von besonderem Interesse. Ziel dieser ist die Steigerung der Wertschöpfung durch Anwendung von Erkenntnissen aus der Natur und deren Umsetzung in technische Lösungen.
Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen, Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse in den genannten Anwendungsfeldern erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen sowie Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen. Es wird erwartet, dass die Vorarbeiten soweit gediehen sind, dass sie sich im Stadium des „Technology Readiness Level“ der Stufe 3 oder 4 bei der Antragstellung befinden.
Den Antragstellern wird dringend geraten, den englischen Bekanntmachungstext sowie die über die Internetseite des IGSTC zur Verfügung gestellten weiterführenden Unterlagen zu beachten.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern), in Deutschland verlangt.
Für indische Unternehmen gilt, dass sie eine vom „Department of Scientific and Industrial Research“ (DSIR) anerkannte Forschung und Entwicklung nachweisen können. Zudem müssen indische Unternehmen zu mindestens 51 % in indischer Hand sein.
An jedem Vorhaben müssen mindestens vier (maximal sechs) förderfähige Institutionen aus beiden Ländern beteiligt sein – maximal drei aus einem Land. Dabei müssen aus jedem Land mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und eine wissenschaftliche Einrichtung vertreten sein.
Die Koordinierung der Fördermaßnahme erfolgt durch das Indo-German Science and Technology Centre (IGSTC). Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem IGSTC bis spätestens 25. Februar 2021 (MEZ) zunächst Projektskizzen (ein Exemplar) in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. Die Projektskizze ist innerhalb der Partner mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator „Project Coordinator“ abzustimmen. Sämtliche Korrespondenz des IGSTC erfolgt über den benannten Verbundkoordinator.