StartseiteLänderAsienIndienGeändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Deutsch-Indischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft (2+2 Projekte)

Geändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Deutsch-Indischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft (2+2 Projekte)

Stichtag: 13.02.2018 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Deutsch-Indischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft (2+2 Projekte) im Rahmen des Deutsch-Indischen Wissenschafts- und Technologiezentrums ("Indo-German Science and Technology Centre" – IGSTC) vom 16. Oktober 2017 (Bundesanzeiger vom 23.10.2017). Änderung der Richtlinie vom 22. November 2017 (Bundesanzeiger vom 01.12.2017).

Die Bekanntmachung vom 16. Oktober 2017 (BAnz AT 23.10.2017 B6) wird geändert:

  • In Nummer 3 – Zuwendungsempfänger werden die Absätze 1 und 4 neu gefasst.
  • In Nummer 7.2.1 – Vorlage und Auswahl von Projektskizzen wird Absatz 1 neu gefasst und lautet wie folgt:
    In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 13. Februar 2018 (ursprünglich: 15. Januar 2018) zunächst Projektskizzen (...) vorzulegen.

Indien zählt zu den strategischen Partnerländern Deutschlands, insbesondere im Bereich der wissenschaftlichen Zusammenarbeit. Um diese Kooperation weiter zu intensivieren, haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das indische "Department of Science and Technology" (DST) 2010 das IGSTC gegründet. Primäres Ziel des IGSTC ist es, die Zusammenarbeit zwischen akademischen und industriellen Partnern beider Länder zu fördern.

Themenschwerpunkte der Bekanntmachung sind "Produktionstechnologien und neue Materialien" mit den folgenden Unterthemen:

  • Industrie 4.0 (Neue Mensch-Maschine-Interaktionen/Digitale und Cloud-basierte Produktion),
  • Maschinenbau (Kostengünstige Sub-Systeme/Komponenten zur Steigerung der Präzision, Zuverlässigkeit und Produktivität),
  • Produktionstechnologie für neue Materialien inklusive Nanomaterialien,
  • Leichtbau (Design und Prozesse).

Im Rahmen dieser Bekanntmachung können gemeinsame FuE-Projekte gefördert werden, aus denen Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse hervorgehen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen. Es wird erwartet, dass die Vorarbeiten so weit gediehen sind, dass sie sich im Stadium des "Technology Readiness Level" der Stufe 4 (Technologie im Labor validiert) bei der Antragstellung befinden.

Antragsberechtigt sind Verbünde von Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU. Jede Projektskizze muss von mindestens vier (maximal sechs) förderfähigen Institutionen aus beiden Ländern gestellt werden – maximal drei aus einem Land. Dabei müssen aus jedem Land mindestens ein Industriepartner und eine wissenschaftliche Einrichtung vertreten sein.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den DLR Projektträger -  Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt. Die Koordinierung der Fördermaßnahme erfolgt durch das IGSTC.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. Januar 2018 (geändert: 13. Februar 2018) zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Miguel Krux Länder / Organisationen: Indien Themen: Förderung Engineering und Produktion

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