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Bekanntmachung des BMBF im Rahmen des transnationalen Förderwettbewerbs „PhotonicSensing“

Stichtag: 05.12.2016 Programmausschreibungen

Fördermaßnahme des BMBF im Rahmen des transnationalen Förderwettbewerbs „PhotonicSensing“ zum Themenfeld „Photonische Sensoren und Messsysteme“ („PhotonicSensing - photonic based sensing ERA-NET cofund“)

Bitte beachten Sie: Dies ist nur ein Auszug der deutschen Erläuterungen zur Fördermaßnahme. Die offizielle englischsprachige Bekanntmachung finden Sie im Internet unter photonicsensing.eu  und die vollständigen deutschen Erläuterungen und Hinweise finden Sie hier.

PhotonicSensing ist eine länderübergreifende Bekanntmachung von Richtlinien zur Förderung von anwendungsorientierten Forschungsvorhaben im Bereich der photonischen Sensorik.

Die Auswahl und Förderung von Forschungsvorhaben auf der Grundlage dieser Bekanntmachung wird in Form eines Förderwettbewerbs gemeinsam von den beteiligten nationalen und regionalen Fördergebern („PhotonicSensing Zuwendungsgeber“) durchgeführt. Der Wettbewerb ist offen für Teilnehmer aus den beteiligten Ländern und Regionen: Deutschland, Österreich, Israel, Polen, Portugal, der Türkei, dem Vereinigten Königreich, der italienischen Region Toskana und der belgischen Provinz Flandern. In begründeten Ausnahmefällen können Partner aus weiteren Ländern oder Regionen ohne Förderung durch die PhotonicSensing Zuwendungsgeber teilnehmen. 

Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Themenfeld „Photonische Sensoren und Messsysteme“ auf der Grundlage des Programms „Photonik Forschung Deutschland“ (www.photonikforschung.de) und leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung. Das Thema Sensorik hat erhebliche Relevanz für viele Bereiche der Photonik und zieht sich quer durch alle Handlungsfelder des Förderprogramms.

Der länderübergreifende Förderwettbewerb „PhotonicSensing” zur Einreichung von anwendungsorientierten FuE-Projektvorschlägen zielt darauf ab, die Erforschung, Umsetzung und Einführung von Photonikbasierten Sensortechnologien zu beschleunigen. Es wird erwartet, dass die Projekte in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen Beiträge leisten zur Steigerung der Lebensqualität der Bürger sowie zu einer Stärkung deutscher und europäischer Photonik-Unternehmen im globalen Wettbewerb um Technologieführerschaft und um Marktanteile.

Zu diesem Zweck stellen die beteiligten Fördergeber im Rahmen dieses Wettbewerbs für die Förderung innovativer transnationaler Forschungsprojekte insgesamt bis zu 18 Millionen Euro zur Verfügung. Durch die länderübergreifende Zusammenführung von Fördermitteln wird die effizientere Nutzung von Forschungspotenzialen und -ressourcen in den beteiligten Ländern und Regionen angestrebt. Der PhotonicSensing-Wettbewerb soll zudem einen Anreiz für europäische Unternehmen bieten, sich in strategischen Partnerschaften zu engagieren und sich die umfangreiche Expertise zu erschließen, die von einer Vielzahl von Forschungseinrichtungen in diesem Bereich verfügbar gemacht werden kann.

Gegenstand der Förderung

Im Rahmen von „PhotonicSensing“ sollen innovative Projekte zur Erforschung photonischer Sensortechnologien der Technologie-Reifegrade (TRL) 3-6 gemäß
Definition der Europäischen Kommission im H2020 Arbeitsprogramm 2014-15 gefördert werden.

Die Projekte sollen mindestens einem der im Folgenden genannten Anwendungsbereiche zugeordnet sein und jeweils einen entsprechenden Bezug zu den definierten Zielen aufweisen.

  • Sicherheit („safety“) einschließlich Lebensmittelsicherheit
    Photonische Sensorik spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, uns vor schädlichen Substanzen oder anderen Gefahren im Alltag zu schützen. Ziel von Projekten in diesem Anwendungsbereich soll vorrangig die Entwicklung von neuartigen photonischen Sensoren und Messsystemen für Einsatzzwecke und Problemstellungen sein, für die bislang keine geeigneten Sensortechnologien verfügbar sind.
  • Zivile Sicherheit („security”)
    Ziel von Projekten in diesem Anwendungsbereich soll vorrangig die Entwicklung von neuen photonischen Sensortechnologien sein, z. B. für Aufgaben der Identifizierung, zur Bekämpfung von Produktpiraterie, für die optische Erkennung von Sicherheitsmerkmalen oder als Teil der persönlichen Schutzausrüstung für Einsatzkräfte von Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Polizei in gefährlichen Situationen oder gesundheitsschädlichen Umgebungen.
  • Produktion und Fertigung
    Photonische Technologien liefern Werkzeuge für eine große Bandbreite industrieller Produkte und Prozesse. Dabei braucht es auch in diesem Bereich neue Arten intelligenter Sensorsysteme, die eine verbesserte Überwachung und Steuerung von Produktionsprozessen erlauben und eine Null-Fehler-Produktion oder individuell anpassbare Massenfertigung erst ermöglichen. Ziel von Projekten in diesem Anwendungsfeld sollte es sein, hierzu entscheidend beizutragen.
  • Umweltüberwachung
    Projektvorschläge für diesen Anwendungsbereich sollen Lösungen für aktive oder passive Sensorsysteme und -komponenten verfolgen, die sowohl technisch wie auch in Bezug auf die Leistungskosten konkurrenzfähig gegenüber den konventionellen analytischen Methoden sind und zugleich deutlichen Nutzen ziehen aus den spezifischen Vorteilen photonischer Messverfahren.
  • Medizinische Anwendungen
    Projekte in diesem Anwendungsfeld sollen Photonik-basierte Diagnose- und Analyseverfahren entwickeln, einschließlich solche, die mehrere Frequenzbänder (Röntgen, UV, sichtbar, NIR/MIR/FIR, THz) nutzen („multi-band approach“). In jedem Fall sollten diese den gegenwärtigen „Goldstandard“ bezüglich Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Analysedauer übertreffen sowie zu einer drastischen Kostenreduzierung und/oder zu deutlich miniaturisierten Geräten führen, um so eine weite Verbreitung und den mobilen Einsatz vor Ort (am „point-of-care“ / POC) zu ermöglichen. Zusätzlich können übergreifende Ansätze verfolgt werden, die zugleich Bezüge zu anderen Anwendungsfeldern (z. B. Sicherheit oder Umwelt) aufweisen.

Vorlagen und Auswahl von Projektskizzen („Pre-Proposals“)

Der Förderwettbewerb wird in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt.

Bei der Bewertung und Auswahl der Projektvorschläge werden die Horizont 2020 Evaluationskriterien zugrunde gelegt. Für nähere Informationen vgl. Horizon 2020 – Work Programme 2016-2017 – Annex H und ‘Guidance for evaluators of Horizon 2020 proposals’

Die Einreichung eines Full Proposals in Stufe 2 ist nur zulässig nach ordnungsgemäßer Einreichung einer Projektskizze (Pre-Proposal) in Stufe 1.

Um als teilnahmeberechtigt eingestuft zu werden und zur internationalen Evaluation in der zweiten Stufe zugelassen zu werden, müssen die Projektvorschläge und die Konsortien die folgenden allgemeinen Kriterien erfüllen:

  • Projektvorschläge müssen vollständig in allen Teilen jeweils vor Ablauf der genannten Fristen eingereicht werden.
  • Die im Rahmen des transnationalen Auswahlverfahren einzureichenden Dokumente (Projektskizze/„Pre-Proposal“, ausführliche Projektskizze/„Full Proposal“) sind in englischer Sprache zu verfassen.
  • Der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Arbeiten muss der Photonik zuzuordnen sein.
  • Mindestens zwei unabhängige Partner/Organisationen aus mindestens zwei der beteiligten Länder und Regionen (s. o.) müssen dem Konsortium angehören.
  • Projektvorschläge müssen (mindestens) eines der in Abschnitt 3 genannten Anwendungsfelder und Ziele adressieren.
  • Nicht mehr als 75% der gesamten anrechenbaren Projektkosten/-ausgaben sollen auf eine einzelne Organisation oder auf alle teilnehmenden Organisationen eines Landes oder einer Region entfallen.
  • Die Projektlaufzeit muss zwischen 24 und 36 Monaten betragen.
  • Die ausführlichen Projektskizzen in der zweiten Stufe (Full Proposals) müssen einen Verwertungsplan beinhalten, aus dem klar die praktische Umsetzung und Anwendung sowie die wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse hervorgehen. Die Verwertung muss vorrangig in Deutschland, in den beteiligten Ländern und in der EU erfolgen.

Zudem müssen die Projektvorschläge und die beteiligten Konsortialpartner den jeweils geltenden nationalen und regionalen Beteiligungsregeln (siehe Ausschreibungsunterlagen zum Transnationalen Call auf photonicsensing.eu) entsprechen. Konsortien sind gemeinschaftlich verpflichtet sicherzustellen, dass sie alle vorgeschriebenen Informationen und Unterlagen vollständig und fristgerecht einreichen.

Von deutscher Seite teilnehmen können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Konsortialbeteiligung mindestens eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft mit relevanten Produktionskapazitäten in Deutschland wird vorausgesetzt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht, ebenso die Konsortialführerschaft durch ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Weiterhin wird erwartet, dass sich deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Hinblick auf die Umsetzungsnähe entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen.  Als angemessen gilt, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50 % an den Gesamtkosten/-ausgaben des Verbundprojekts erreicht wird. Im Einzelfall kann bei besonders starker KMU-Einbindung auch eine entsprechende Eigenbeteiligung von in Summe 40 % als angemessen bewertet werden. Bei der Berechnung dieser Verbundförderquote von maximal 50 % (bzw. im Einzelfall 60 %) sind Boni für KMU sowie in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltene Projektpauschalen nicht zu berücksichtigen; diese werden zusätzlich gewährt.

Die spezifischen Teilnahmebedingungen der anderen beteiligten Länder können dem gemeinsamen englischen Bekanntmachungstext entnommen werden. Dieser ist erhältlich im Internet unter photonicsensing.eu  oder vom Projektträger.

Alle für das transnationale Auswahlverfahren geforderten Dokumente müssen online über das elektronische Antragssystem unter https://photonicsensing.eu/call-2016/ vom Projektkoordinator (Verbundkoordinator) im Namen des Konsortiums eingereicht werden.

Die Vorlagefrist endet am 5. Dezember 2016.

Elektronische Formulare und Erläuterungen (in englischer Sprache) können unter https://photonicsensing.eu/call-2016/ aus dem Internet abgerufen werden.

Es wird empfohlen, im Vorfeld der Antragstellung mit dem vom BMBF beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen:

VDI Technologiezentrum GmbH
- Projektträger Photonik, Optische Technologien -
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Sebastian Krug
Telefon: +49-211-6214-472
E-Mail: krug(at)vdi.de

Weiterführende Informationen / Materialien

Quelle: photonikforschung.de, VDI Technologiezentrum GmbH Redaktion: Länder / Organisationen: Österreich Israel Polen Portugal Türkei Vereinigtes Königreich (Großbritannien) Italien Belgien Themen: Förderung Physik. u. chem. Techn.

Weitere Informationen

Projektträger