Vom 14. August 20121 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die Stärkung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Japan ist eine wichtige Aufgabe in der internationalen Wissenschaftspolitik vieler europäischer Länder und der Europäischen Union. Vor diesem Hintergrund wurde das europäisch-japanische Konsortium CONCERT-Japan (Connecting and Coordinating European Research and Technology Development with Japan) gebildet, das Forschungskooperationen zwischen europäischen Staaten und Japan intensivieren soll.
Eines der Ziele von CONCERT-Japan ist es, die innerhalb Europas existierenden bilateralen Ansätze der Zusammenarbeit zu bündeln und damit zur angestrebten Integration des Europäischen Forschungsraums und seiner internationalen, auch auf Drittstaaten ausgerichteten Dimension, beizutragen. Ein Instrument zur Erreichung einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten und Japan ist die Initiierung eines europäisch-japanischen Programms zur Forschungsförderung, welches auch langfristig die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Forschungsraum und japanischen Partnerorganisationen fördern soll.
Dieser Pilot Joint Call von CONCERT-Japan soll europäischen und japanischen Wissenschaftlern die Möglichkeit zur gemeinsamen Arbeit an einem Forschungsthema in den Bereichen "Effiziente Energiespeicherung und -verteilung" und "Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen" geben.
Die folgenden 16 Länder oder auch Regionen fördern die multilateralen Forschungsprojekte im Rahmen des CONCERT-Japan Pilot Joint Call:
- Deutschland - Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Deutschland - Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Japan - Japan Science and Technology Agency (JST)
- Belgien/Region Flandern - Research Foundation Flanders (FWO)
- Frankreich - French Ministry of Foreign Affairs (MAE)
- Frankreich - French Ministry of Higher Education and Science (MESR)
- Ungarn - Hungarian Scientific Research Fund (OTKA)
- Italien - Region Lombardei
- Italien - Autonome Provinz Trentin
- Norwegen - Research Council of Norway (RCN)
- Slowakei - Slovak Academy of Sciences (SAS)
- Spanien - Ministry of Economy and Competitiveness (MINECO)
- Rumänien - National Authority for Scientific Research (ANCS)
- Schweiz - ETH Zürich im Auftrag des State Secretariat for Education and Research
- Türkei - Scientific and Technological Research Council of (TÜBITAK)
Die Rahmenbedingungen dieser multilateralen Fördermaßnahme wurden zwischen den teilnehmenden Ländern und Regionen vereinbart. Alle Partner haben den in der Absichtserklärung aufgeführten Zielen und Umsetzungen des CONCERT-Japan Pilot Joint Call zugestimmt. Für die Umsetzung der nationalen/regionalen Projektförderung gelten die jeweiligen nationalen/regionalen Richtlinien.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Ziel der Fördermaßnahme ist es, europäisch-japanische Forschungsvorhaben in den Bereichen "Effiziente Energiespeicherung und -verteilung" und "Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen" zu unterstützen, um damit multinationale wissenschaftliche Zusammenarbeit in diesen Forschungsfeldern zu initiieren oder bereits bestehende Zusammenarbeit zu stärken.
In der Folge werden Beispiele für Forschungsfelder in den jeweiligen Themenbereichen aufgelistet, für die Anträge möglich sind. Der Pilot Joint Call ist jedoch nicht auf diese angegebenen Beispiele beschränkt, sondern offen für alle Forschungsprojekte, die die Probleme der beiden Themenbereiche "Effiziente Energiespeicherung und -verteilung" und "Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen" behandeln.
Effiziente Energiespeicherung und -verteilung1, 2:
- Energiespeichersysteme für mobile und stationäre Anwendungen (Energiemanagement, Anwendungen und Entwicklung von Lithium-Ionen- und Metall-Luft-Batterien etc.),
- Wärmemanagement mit Wärme- und Elektrizitätsspeicherung für einen effizienten Kraftstoffverbrauch und CO2 Reduzierung bei Fahrzeugen,
- Wärme- und Elektrizitätsspeicherungssysteme für intelligente Stromnetze (Energiemanagement, Anwendungen und Entwicklung von Lithium-Ionen-/NaS-Batterien und andere Systeme),
- Verteilung - SCADA (Supervisory Control and Data Acquisition)-Systeme die Integration von erneuerbaren Energiequellen in Stromnetze, Verteilte Energiequellen,
- Die Entwicklung von extrem hitzebeständigem Stahl für die Nutzung in Wärmekraftwerken,
- Numerische Simulation von intelligenter Netztechnologie unter Berücksichtigung menschlicher Aktivitäten in einer Katastrophensituation.
Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen
- Risikoanalyse zur Bestimmung von Risiken die durch unterschiedliche Bedrohungen ausgeübt werden; Multi-Gefahren-Abbildung (multi-hazard mapping) und Katastrophen Datenbanken,
- Notfall Management Strukturen und Leitfäden, sowie ein Vorsorgeplan für die Erholung von Katastrophen (Pre-Recovery Preparedness Plan - PRPP),
- Absicherung von kritischer Infrastruktur, wie etwa Kommunikationsinfrastruktur oder kritische öffentliche Einrichtungen vor Katastrophen,
- Zentraler Koordinierungsmechanismus zur schnellen Mobilisierung von Regierungsbehörden,
- Austausch von Wissen und Informationen mit lokalen Gemeinden,
- Nationale Versicherungspläne zur Kompensation einer Überbelastung privater Versicherer im Falle einer großflächigen Katastrophe,
- Juristische und politische Rahmenprogramme für eine effiziente Umsetzung.
Innerhalb dieser Fördermaßnahme wird eine begrenzte Anzahl kooperativer Forschungsprojekte gefördert, von denen ein wichtiger Beitrag zu den genannten Forschungsfeldern erwartet werden kann und die die Bedeutung eines transnationalen Ansatzes berücksichtigen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)3 und Industriebetriebe.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen/Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Nur transnationale Forschungsprojekte können gefördert werden. Jeder Projektantrag muss ein Minimum von zwei Partnern aus unterschiedlichen europäischen Ländern und einem japanischen Partner aus den oben genannten am Pilot Joint Call teilnehmenden Ländern umfassen.
Für jedes Forschungsprojekt ist von den Projektpartnern ein europäischer und ein japanischer Koordinator aus den oben genannten am Pilot Joint Call teilnehmenden Ländern zu benennen. Diese beiden Koordinatoren repräsentieren das Projekt nach außen und sind für die internen Managementprozesse verantwortlich. Einer der beiden Koordinatoren (der "Principal project coordinator") ist für die elektronische Antragstellung verantwortlich. Unabhängig davon bleiben deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Durchführung ihres Anteils am Gesamtprojekt die verantwortlichen Ansprechpartner für das Internationale Büro des BMBF (IB).
Forschergruppen aus Ländern, die nicht am Joint Call beteiligt sind, können in den Projekten als zusätzliche Partner auftreten, sofern sie ihre eigene Finanzierung sicherstellen. Dies ist von den jeweiligen Forscherinnen und Forschern schriftlich in Form eines "Letter of Commitment" zu belegen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht zurückzahlbare Zuschüsse für einen Zeitraum von in der Regel zwei Jahren gewährt. Pro Forschungsprojekt können bis maximal 50 000 Euro pro Jahr pro Land zur Verfügung gestellt werden einschließlich der Projektpauschale von 20 % für Universitäten. Als Projektbeginn wird April 2013 angestrebt.
Die Förderung eines Forschungsprojekts im Rahmen des CONCERT-Japan Pilot Joint Call sieht grundsätzlich die folgenden Förderinstrumente vor:
- Reisekosten
- Aufenthalte
- Organisation und Durchführung kleinerer wissenschaftlicher Veranstaltungen
- Verbrauchsmaterialien und kleinere Forschungsinstrumente
- Personalkosten.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird
- die übliche Grundausstattung (z. B. Computer Hard- oder Software, Büromaterialien)
- Reisekosten
Die Reisekosten vom Abreiseort bis zum Ort des Projektpartners werden grundsätzlich vom entsendenden Land übernommen. Deutsche Projektwissenschaftler, die ins Ausland reisen, erhalten Reisekosten (Economy Class/Bahnfahrt 2. Klasse).
Für Visa in Japan anfallende Gebühren sowie Kosten für Impfungen, die vom Auswärtigen Amt für Japan offiziell empfohlen werden, werden ebenfalls übernommen. - Aufenthalte
Die Tagegelder für den Austausch zwischen den genannten, an der Ausschreibung beteiligten Ländern, werden grundsätzlich vom entsendenden Land übernommen.
Die Tagespauschale für Japan beträgt 107 Euro für Aufenthalte deutscher Projektpartner von bis zu 22 Arbeitstagen. Für Aufenthalte zwischen 23 und 30 Arbeitstagen wird eine monatliche Vergütung von 2 392 Euro für jeden abgeschlossenen Monat bezahlt. Für einzelne Tage in einem folgenden Monat wird eine Tagespauschale von 80 Euro bezahlt. Der Aufenthalt besonders qualifizierter deutscher Nachwuchswissenschaftler in Japan wird für eine Dauer von maximal drei Monaten mit 2 392 Euro pro Monat unterstützt. Die Tagespauschale für einzelne Tagesaufenthalte in einem nachfolgenden Monat beträgt 80 Euro. Die Tagespauschale für alle anderen, an der Ausschreibung beteiligten Länder beträgt 94 Euro für Aufenthalte deutscher Projektpartner bis zu 22 Arbeitstage. Für Aufenthalte die länger als 23 Tage dauern, wird eine monatliche Vergütung von 1 840 Euro für jeden abgeschlossenen Monat gezahlt. Die Tagespauschale für einzelne Tagesaufenthalte in einem nachfolgenden Monat beträgt 61 Euro. - Organisation und Durchführung kleinerer wissenschaftlicher Veranstaltungen (einschließlich der Einladung externer Experten).
Für die Durchführung von Workshops und kleineren wissenschaftlichen Seminaren in Deutschland werden Kosten z. B. der Unterbringung von Gästen, des Transfers in Deutschland, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe b) gezahlt. Die Obergrenze von 20 % des Projektbudgets pro Partner/Jahr sollte nicht überschritten werden. - Verbrauchsmaterialien und kleinere Forschungsinstrumente
Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Fällen und in begrenztem Umfang möglich. Die Obergrenze von 10 % des Projektbudgets pro Partner/Jahr sollte nicht überschritten werden. - Personalkosten
Zur Vorbereitung von Veranstaltungen (eine Person bis zur Gehaltsgruppe E13 TVöD Bund) sowie administrative Kräfte (bis zur Gehaltsgruppe E9 TVöD Bund). Die Obergrenze von 20 % des Projektbudgets pro Partner/Jahr sollte nicht überschritten werden.
5. Verfahren
5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen
Während die Vorhabensbeschreibung eines Kooperationsprojekts von einem der beiden Projektkoordinatoren im Namen aller Projektpartner eingereicht wird, erfolgt die Förderung der erfolgreichen Verbünde getrennt nach Teilprojekten durch die jeweilige Förderorganisation, bei der die Mittel beantragt werden. Es wird daher dringend empfohlen, vor Antragstellung mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen Kontakt aufzunehmen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das IB beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum
für Luft- und Raumfahrt e.V.
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartner beim IB:
Herr Dr. Hans-Jörg Stähle
Telefon: +49 (0)2 28 38 21-14 03
Telefax: +49 (0)2 28 38 21-14 44
E-Mail: hans.staehle(at)dlr.de
Herr Hans Westphal
Telefon: +49 (0)2 28 38 21-14 73
Telefax: +49 (0)2 28-38 21-14 44
E-Mail: hans.westphal(at)dlr.de
Administrativer Ansprechpartner beim IB:
Herr Jan Palkoska
Telefon: +49 (0)2 28 38 21-14 20
Telefax: +49 (0)2 28 38 21-14 44
E-Mail: jan.palkoska(at)dlr.de
5.2 Förderverfahren
5.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabensbeschreibungen
Für die Durchführung der gemeinsamen Fördermaßnahme hat CONCERT-Japan ein Sekretariat etabliert, das Antragstellern im Rahmen des CONCERT-Japan Pilot Joint Call für Auskünfte zur Verfügung steht und mit der Abwicklung der Fördermaßnahme bis zum Abschluss des Begutachtungsverfahrens betraut ist. Träger der Förderentscheidungen bleiben die nationalen Einrichtungen.
CONCERT-Japan Joint Call Secretariat
Frau Anna Boitard
Centre National de la Recherche Scientifique (CNRS)
3 rue Michel-Ange75794 Paris cedex 16
Telefon: +3 31 44 96 47 14
E-Mail: anna.boitard(at)cnrs-dir.fr
Antragsunterlagen:
Das Förderverfahren ist einstufig unter Einbeziehung externer Gutachter angelegt.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystems "PT-Outline" des PT-DLR zu verwenden, das unter folgenden Internetadressen aufgerufen werden kann:
Effiziente Energiespeicherung und -verteilung
https://www.pt-it.de/ptoutline/application/concert_energy
Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen
https://www.pt-it.de/ptoutline/application/concert_disaster
Einreichung der ausgearbeiteten Anträge:
Die Anträge sind durch einen der beiden Projektkoordinatoren in englischer Sprache beim CONCERT-Japan Joint Call Secretariat bis zum 15. November 2012, 14.00 Uhr (MEZ) elektronisch einzureichen.
Eine Einreichung in Papierversion ist nicht vorgesehen.
Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Herr Sunay Basyigit
Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
IKT-Service
Rutherfordstraße 2
12489 Berlin
Telefon: +49 (0)3 06 70 55-7 05
E-Mail: sunay.basyigit(at)dlr.de
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die für die Antragseinreichung im Detail benötigten Informationen können dem "Call Text" und den "Guidelines for Applicants" entnommen werden (erhältlich auf der Website http://www.concertjapan.eu/).
Begutachtungsverfahren:
Das gemeinsame CONCERT-Japan Joint Call Secretariat wird, zusammen mit den jeweiligen nationalen Partnern, alle Anträge auf die Einhaltung der formalen Vorgaben hin prüfen. Anträge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. In Ausnahmefällen werden einzelne Anträge zur Überarbeitung an die Projektkoordinatoren zurückgesandt. Die Details zur Überprüfung der formalen Vorgaben sind in den "Guidelines for Applicants" festgehalten, die auf der CONCERT-Japan Webseite (http://www.concertjapan.eu/) zu finden sind.
Der Begutachtungsprozess wird unter Hinzuziehung eines international besetzten Gutachterkreises erfolgen, der eine Rangliste der Anträge erstellt.
Die gemeinschaftlich vorgelegten, ausgearbeiteten Anträge werden unter Beteiligung der nachfolgend genannten Evaluationskriterien bewertet:
- Wissenschaftliche Qualität des Projekts
- Potenzielle Auswirkungen und erwartete Ergebnisse des Projekts
- Mehrwert der transnationalen Zusammenarbeit
- Wissenschaftliche Exzellenz und Qualität der Projektpartner.
Besonderes Augenmerk wird neben der wissenschaftlichen Qualität des Antrags auf die Qualität der geplanten Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Partnern und den Mehrwert der Kooperation gelegt.
Weitere Details zu den Evaluationskriterien sind im "Call Text" beschrieben, der auf der CONCERT-Japan Webseite zu finden ist.
Basierend auf den Empfehlungen des Gutachterkreises werden die Zuwendungsgeber die für eine Förderung geeigneten Kooperationsvorhaben auswählen und das Förderverfahren für die Forscher aus ihren jeweiligen Ländern einleiten. Die einzelnen Forschergruppen der bewilligten Kooperationsprojekte werden von den entsprechenden nationalen Zuwendungsgebern direkt gefördert.
Alle Antragsteller werden vom CONCERT-Japan Joint Call Secretariat über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.
5.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge
Bei positiver Bewertung eines beantragten kooperativen Forschungsprojekts werden die jeweiligen deutschen Interessenten aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag für die entsprechenden Arbeitspakete des Kooperationsprojekts vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Mit den ausgewählten Antragsstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrags und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
Nach erfolgreicher Antragstellung wird dringend empfohlen, vor Projektbeginn mit allen Partnern des Projekts ein Kooperationsabkommen abzuschließen, um Verantwortlichkeiten im Projekt, die zugesicherte Teilnahme der Partner, geistige Eigentumsrechte, etc. festzuhalten.
6. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 14. August 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Christian Jörgens
1Das Land Nordrhein-Westfalen fördert nur diesen Bereich
2BMBF, OTKA und MINECO fördern in diesem Bereich nur grundlagenorientierte Vorhaben
3Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1., S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2., S. 20). Liegt er über diesem Schwellwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23). (Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf).