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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Zuwendungen für Vernetzungs- und Sondierungsreisen deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Stichtag: 8. Juni und 20. November 2020 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für Vernetzungs- und Sondierungsreisen deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen („Travelling Conferences“) zum Aufbau von Kooperationen mit Partnern in Australien, China, Japan, Neuseeland, Südkorea und Südostasien (Bundesanzeiger vom 25.03.2020)

Die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung zielt u. a. auf die Stärkung der Exzellenz durch weltweite Kooperationen (Zielfeld 1) und auf eine Gestaltung der globalen Wissensgesellschaft mit Schwellen- und Entwicklungsländern (Zielfeld 4). Die Bekanntmachung verfolgt die Umsetzung beider Ziele gemeinsam mit Australien, China, Japan, Neuseeland, Südkorea und ausgewählten Ländern in Südostasien (Indonesien, Malaysia, Singapur, Thailand und Vietnam).

Mit der Förderbekanntmachung „Travelling Conferences“ bezweckt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Vernetzungs- und Sondierungsreisen von Vertreterinnen und Vertretern deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen zum Aufbau von Kooperationen mit Partnern in den oben genannten Zielländern zu unterstützen.

Schwerpunkt der Förderung sind die Konzeption und Durchführung von sogenannten „Travelling Conferences“, auf denen deutsche Expertinnen und Experten sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zu aktuellen Forschungsthemen referieren.

Es werden insbesondere Anträge in folgenden thematischen Schwerpunkten berücksichtigt:

  • Bioökonomie und
  • Gesundheit (Antimikrobielle Resistenzen, Krebsforschung, Digitale Gesundheit).

Die Veranstaltungen sollen Plattformen bilden, um

  • die Leistungsfähigkeit der deutschen Natur- und Ingenieurwissenschaften zu präsentieren,
  • Themen von beidseitigem Interesse zu sondieren und
  • bestehende und neue Partnerschaften aus- bzw. aufzubauen.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatliche anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung und in der Regel mit maximal 40.000 Euro je Vorhaben sowie für die in der Regel maximale Dauer von sechs Monaten gewährt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, beauftragt. Es gibt zwei Einreichungsfristen. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 8. Juni 2020 oder 20. November 2020 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form ausschließlich über das Skizzentool „easy Skizze“ vorzulegen.

Weitere Informationen finden sich im Bekanntmachungstext.

Quelle: BMBF Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: China Indonesien Japan Malaysia Philippinen Republik Korea (Südkorea) Singapur Thailand Vietnam sonstige Länder Australien Neuseeland Themen: Bildung und Hochschulen Förderung Mobilität

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