Die Einreichungsfrist wurde per Bekanntmachungsänderung bis zum 30. Juni 2020 verlängert
Ziel der Förderbekanntmachung ist der Aufbau bzw. die Vertiefung der wissenschaftlichen bilateralen Kooperation zwischen deutschen und palästinensischen Forschungseinrichtungen, Universitäten und innovativen Unternehmen im Bereich von Wissenschaft und Forschung.
Im Kern geht es um die Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und der Palästinensischen Autonomiebehörde durch die Unterstützung von gemeinsamen anwendungsorientierten deutsch-palästinensischen Mobilitätsprojekten zur Etablierung gemeinsamer Forschungspartnerschaften in der angewandten Forschung.
Die Bekanntmachung ist offen für Forscherinnen und Forscher aller Disziplinen. Bewerberinnen und Bewerber werden aufgefordert, Projektvorschläge insbesondere in den folgenden Fachgebieten einzureichen:
- Materialwissenschaften
- Landwirtschaftliche Forschung und Management von Natürlichen Ressourcen
- Erneuerbare Energien
- Umweltfragen einschließlich Klimawandel
- Informations- und Kommunikationsmanagement und/oder Digitalisierung
- Gesundheitsforschung
- Interdisziplinäre und Angewandte Geisteswissenschaften einschließlich Kulturerbe
- Bildungs- und Pädagogikwissenschaften
Wert gelegt wird auf gemeinsame Projektvorschläge, die sowohl interdisziplinär angelegt sind als auch sozio-ökonomische Aspekte der vorab genannten thematischen Schwerpunkte untersuchen. Besonderes Augenmerk wird auf die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Partnern im Bereich Forschung und Entwicklung, ihre wissenschaftliche Qualifikation sowie die Beteiligung von Industrie (kleine und mittlere Unternehmen, KMU) und Geschäftspartnern gelegt. Aus diesem Grund sollten die Projektkonsortien nach Möglichkeit Universitäten, Behörden, FuE-Einrichtungen und Unternehmen umfassen, die für die kommerzielle Anwendung der Ergebnisse der angewandten Forschung Sorge tragen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30. Juni 2020 (ursprünglich 30. April 2020) zunächst Projektskizzen vorzulegen.