vom 15. September 2011
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Deutschland und die National Science und Development Agency (NSTDA), eine Einrichtung des thailändischen Wissenschaftsministeriums zur Förderung von Wissenschaft und Technik in Thailand, unterstützen bilaterale Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die von beidseitigem Interesse sind. Das Programm dient der Unterstützung des Internationalisierungsprozesses von Forschung in beiden Ländern und stützt sich auf das Prinzip der Projektbezogenen Mobilität.
Das Programm fördert die bilaterale Kooperation zwischen deutschen und thailändischen Forschungsgruppen, indem es die Entwicklung gemeinsamer Forschungsprojekte unterstützt. Diese Unterstützung umfasst die Finanzierung von bilateralen Workshops/Seminaren, den Austausch von Wissenschaftlern und Gastaufenthalte von gemischten (Wissenschafts-/ Wirtschafts-) Delegationen.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Internationale Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB/BMBF beim DLR e. V.) und die National Science and Development Agency (NSTDA) des Königreichs Thailand sind die durchführenden Stellen entsprechend für die deutsche und thailändische Seite. Der Schwerpunkt der Maßnahme ist die projektbezogene Förderung von Mobilitätsmaßnahmen zur Anbahnung gemeinsamer Projekte und Initiativen.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Priorität haben Anträge in folgenden Bereichen:
- Gesundheitsforschung (Infektionskrankheiten)
- Ernährung, Landwirtschaft
- Umwelt, Erneuerbare Energien
- Logistik, Massenverkehrsmittel
3 Zuwendungsempfänger
3.1 Auf deutscher Seite:
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU).*
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
3.2 Auf thailändischer Seite:
Antragsberechtigt sind folgende wissenschaftliche Einrichtungen:
- National Science and Technology Development Agency, Thailand (NSTDA)
- Chiang Mai University
- Chulalongkorn University
- Kasetsart University
- Khon Kaen University
- King Mongkut's University of Technology Thonburi
- Mahidol University
- Prince of Songkla University
- Thammasat University
- Suranaree University of Technology
Die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern (Doktoranden und Postdocs) gehört zu den wichtigsten Auswahlkriterien.
4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
4.1 Auf deutscher Seite:
Die Zuwendungen / Verträge können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen/Verträge an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
4.2 Auf thailändischer Seite:
Die Zuwendungen / Verträge werden jährlich für zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben über einen Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Jahren gewährt gemäß den einschlägigen thailändischen Regelungen.
4.3 Allgemeines:
Die im Rahmen dieser Bekanntmachung ausgewählten Projekte haben eine maximale Laufzeit von zwei Jahren.
Die Förderung für den thailändischen Teil des Projekts werden von NSTDA und anderen thailändischen Partnern zur Verfügung gestellt, für den deutschen Teil vom Internationalen Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB/BMBF beim DLR) in Bonn bereitgestellt.
Die Mittel werden für Gastaufenthalte (Mobilitätsförderung) in Verbindung mit den genehmigten Projektteilen unter folgenden Bedingungen gewährt:
Reisekosten
Das Internationale Büro des BMBF trägt die Flugkosten (Economy) inklusive Visagebühren der deutschen Projektwissenschaftler vom Abreiseort in Deutschland zum Ort des thailändischen Partners. Weitere Aufwendungen, wie z. B. Versicherungen und Flughafengebühren, sind vom entsendenden Institut oder Unternehmen zu tragen.
Die thailändische Seite trägt die Flugkosten (Economy) der thailändischen Projekt-wissenschaftler inklusive Visagebühren, Flughafengebühren und Auslandskrankenversicherung.
Es können pro Projekt maximal sechs Reisen (jeweils drei pro Partner) pro Jahr gefördert werden.
Aufenthaltskosten
Der Aufenthalt thailändischer Projektwissenschaftler in Deutschland wird für eine Dauer von maximal drei Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 ¬ pro Tag bzw. 2300 ¬ pro Monat bezuschusst.
Für die Bereitstellung von Tagegeldern für deutsche Projektwissenschaftler in Thailand ist die thailändische Seite zuständig.
5 Verfahren
5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat auf deutscher Seite das BMBF seinen Projektträger beauftragt:
Internationales Büro des BMBF
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
D-53227 Bonn
Internet: www.internationales-buero.de
beauftragt (s. u.).
Anfragen und Projektanträge sind an die unten angegebenen Ansprechpartner zu richten. Alle eingegangenen Anträge werden von beiden Seiten unabhängig vonei-nander begutachtet und bearbeitet.
Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Herr Christoph Elineau
Telefon: +49 (0)2 28 38 21-14 37
Telefax: +49 (0)2 28 38 21-14 44
E-Mail: Christoph.Elineau(at)dlr.de
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Frau Nicole Schmitz
Telefon: +49 (0)2 28 38 21-15 02
Telefax: +49 (0)2 28 38 21-14 44
E-Mail: N.Schmitz(at)dlr.de
5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Anträge für gemeinsame Projekte sind bei den beiderseits für die Durchführung zuständigen zentralen Stellen einzureichen. Berücksichtigt werden nur Anträge, die in beiden Ländern vorgelegt wurden.
Auf deutscher Seite:
Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen - möglichst in elektronischer Form über das elektronische Skizzentool PT-Outline https://www.ptoutline.de/thaigermancoop bis zum 31. Oktober 2011 einzureichen.
Die vorgenannte Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Auf Grundlage der Bewertung der Projektskizzen werden die für eine Förderung geeigneten Projekte ausgewählt und zur Einreichung eines Formantrags mit einer ausführlichen Vorhabensbeschreibung aufgefordert. Das Auswahlergebnis und ggf. die Aufforderung zur Einreichung eines Formantrags wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung (nur für Anträge aus Deutschland) wenden Sie sich bitte an:
Herr Maik Brattan
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft -und Raumfahrt e. V.
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: +49 (0)2 28 38 21-16 51
E-Mail: Maik.Brattan(at)dlr.de
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutach-ter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Bedeutung für deutsche und thailändische nationale Programme sowie für multinationale Programme (z. B. EU-Programme)
- Anbahnung neuer Projekte von beiderseitigem Nutzen in angewandten Wissenschaftsbereichen; Gründe für die Zusammenarbeit
- Qualität und Originalität des Forschungsansatzes
- Qualifikation des Antragstellers und Verfügbarkeit der erforderlichen Infrastruktur
- Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern
- Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwarteten Ergebnisse.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.html abgerufen oder unmittelbar beim Internationalen Büro angefordert werden.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro im Auftrag des BMBF einen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung.
5.3 Voraussichtliche Projektergebnisse
Die geförderten Kooperationsprojekte sollten die Partner in die Lage versetzen, einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen, die praktisch anwendbar sind. Alle Publikationen und Patente aus diesen Projekten müssen in Zusammenarbeit zwischen thailändischen und deutschen Wissenschaftlern ent-standen sein.
5.4 Zeitplan
Frist für die Einreichung der Anträge - 31. Oktober 2011
Beginn des Projekts / der Förderung - voraussichtlich 1. Januar 2012.
6 Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 15. September 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Christian Jörgens
* Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. € beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. € beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm