Das "EU Joint Programme − Neurodegenerative Disease Research" (JPND) verfolgt das Ziel, durch verbesserte Koordination der länderübergreifenden Forschungsanstrengungen die Erkrankungsursachen schneller zu verstehen, Therapien zu entwickeln und bessere Versorgungsansätze für Menschen mit neurodegenerativen Erkrankungen zu identifizieren. Die im Jahr 2012 publizierte JPND Forschungs- und Innovationsagenda zeigt entsprechende Forschungsprioritäten auf und bildet den Rahmen für zukünftige Anstrengungen.
Diese multinationale Bekanntmachung wird gemeinsam von Förderorganisationen aus 20 Ländern gefördert. Die Förderrichtlinie wird zeitgleich durch die Förderorganisationen im jeweiligen Land veröffentlicht und zentral vom „Joint Call Sekretariat“ koordiniert. Für die Umsetzung der nationalen Teilvorhaben in einem Verbund gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.
Ziel der Bekanntmachung ist die Förderung einer begrenzten Anzahl ambitionierter, innovativer, multinationaler und multidisziplinärer Verbundprojekte. Sie sollen die Gesundheits- und Sozialversorgung sowohl auf Makroebene (Systeme und Infrastrukturen) sowie auf der Ebene der Betroffenen, ihrer Pflegenden und Familien untersuchen.
Forschungsprojekte zur Gesundheits- und Sozialversorgung können sich auf Patientinnen und Patienten mit den unten genannten neurodegenerativen Erkrankungen beziehen:
- Alzheimer-Erkrankung und andere Demenzen;
- Parkinson und mit Parkinson verwandte Erkrankungen;
- Prionenerkrankungen;
- Motoneuronerkrankungen;
- Huntington-Krankheit;
- Spinozerebelläre Ataxie (SCA);
- Spinale Muskelatrophie (SMA).
Forschungsansätze sollten beispielsweise zu einem oder mehreren der folgenden Themen bearbeitet werden:
- Verbesserung von Versorgungswegen und -leistungen durch das Einbeziehen Betroffener;
- Faktoren, die den Verlauf und die Prognose von Krankheiten beeinflussen;
- Ergebnisparameter mit Relevanz für die Erkrankten und ihre informellen Pflegepersonen;
- Palliativversorgung der Betroffenen;
- Kosteneffektivität und Bezahlbarkeit von Behandlungen einschließlich ethischer Bedenken.
Maßnahmen zur Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern sowie zur Förderung der Mobilität innerhalb des Verbunds (z. B. Austauschprogramme für Studierende sowie Postdoktorandinnen und Postdoktoranden) sind erwünscht.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger − Gesundheit beauftragt. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem "Joint Call Sekretariat" bis spätestens zum 6. März 2018 zunächst eine gemeinsame Projektskizze für das geplante Verbundvorhaben vorzulegen.