Das EU Joint Programme – Neurodegenerative Disease Research (JPND) verfolgt das Ziel, die Erkrankungsursachen neurodegenerativer Erkrankungen besser zu verstehen, wirksame Therapien zu entwickeln und eine effizientere Versorgung der betroffenen Menschen sicherzustellen. Dies soll durch eine verbesserte Koordination der länderübergreifenden Forschungsanstrengungen erreicht werden. Mit der Förderrichtlinie soll die Entwicklung neuer Technologien und Verfahren der Gehirnbildgebung und -stimulation bei neurodegenerativen Erkrankungen vorangetrieben werden. Außerdem soll die Erforschung fortschrittlicher Anwendungsmöglichkeiten dieser Technologien und Verfahren unterstützt werden.
Es soll eine begrenzte Anzahl ambitionierter, innovativer, multinationaler und multidisziplinärer Verbundvorhaben gefördert werden. Die Forschungsansätze müssen translational und patientenorientiert ausgerichtet sein. Der zu erwartende Nutzen für die Betroffenen oder für die alltägliche wissenschaftliche und klinische Anwendung muss dargestellt werden. Hierdurch soll die Forschung dazu beitragen, neurodegenerative Erkrankungen besser zu verstehen, zu diagnostizieren und zu behandeln.
Die Verbundvorhaben können eine oder mehrere der folgenden neurodegenerativen Erkrankungen umfassen:
- Alzheimer-Erkrankung und andere Demenzen;
- Parkinson und mit Parkinson verwandte Erkrankungen;
- Prionenerkrankungen;
- Motoneuronerkrankungen;
- Huntington-Krankheit;
- Spinozerebelläre Ataxie (SCA);
- Spinale Muskelatrophie (SMA).
Vorhaben sollten Forschungsansätze unter anderem in den Bereichen der Bildgebungstechnologien oder Hirnstimulationstechniken bearbeiten.
Förderorganisationen aus folgenden Ländern haben sich zusammengeschlossen, um diese multinationale Fördermaßnahme durchzuführen und hierdurch einen Mehrwert gegenüber bereits bestehenden nationalen Förderaktivitäten zu realisieren: Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn.
Die Fördermaßnahme wird zeitgleich durch die Förderorganisationen im jeweiligen Land veröffentlicht und zentral durch ein gemeinsames „Joint Call Secretariat“ beim DLR-PT (Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt – Projektträger) koordiniert. Für die eigentliche Umsetzung der nationalen Teilvorhaben gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.
Antragstellende sollen, wo dies angebracht ist, sozioökonomische Faktoren, Genderaspekte oder mögliche Komorbiditäten bei der Ausarbeitung der Forschungshypothesen, der Forschungsziele und des Arbeitsplans einbeziehen. Interkulturelle Aspekte und Diversität sollten über die Forschungsanstrengungen hinweg berücksichtigt werden, insbesondere bei der Entwicklung und Implementierung von Instrumenten und Interventionsstrategien.
Maßnahmen zur Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sowie zur Förderung der Mobilität innerhalb des Verbundes (z. B. Austauschprogramme für Studierende sowie Postdoktorandinnen und -doktoranden) sind erwünscht, müssen jedoch mit Blick auf die Fortbildungsmöglichkeiten des Einzelnen und auf das Forschungsfeld gerechtfertigt sein. Es wird erwartet, dass Laboratorien und Kliniken ihre Aktivitäten innerhalb der JPND Partnerländer vernetzen. Es wird empfohlen, einschlägige europäische Infrastrukturen bereits bei der Planung der Projekte einzubeziehen.
Die Einbindung von externem Fachwissen außerhalb der Neurodegenerationsforschung ist erwünscht, sofern hierdurch die Innovationskraft des Ansatzes gestärkt wird. Von der Zusammenarbeit muss ein klarer Mehrwert ausgehen.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Forschungsverbünde müssen drei bis sechs reguläre Verbundpartner, die bei den beteiligten Förderorganisationen antragsberechtigt sind, umfassen. Diese müssen aus mindestens drei unterschiedlichen Ländern stammen. Forschungsverbünde, die mindestens einen regulären Verbundpartner aus einem unterrepräsentierten europäischen Land (Lettland, Polen, Rumänien, Tschechien, Türkei oder Ungarn) beinhalten, dürfen bis zu sieben reguläre Verbundpartner umfassen. Zur Gewährleistung eines Gleichgewichts bei der länderübergreifenden Zusammenarbeit dürfen sich maximal zwei reguläre Verbundpartner aus dem gleichen Land an einem Konsortium beteiligen.
Das Förderverfahren ist mehrstufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt, die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Konsortien werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. Sowohl für die Projektskizzen (pre-proposals) als auch für die ausführlichen Projektbeschreibungen (full proposals) ist ein einziges gemeinsames Dokument von den Projektpartnern eines transnationalen Konsortiums zu erstellen. In der ersten Verfahrensstufe sind dem „Joint Call Sekretariat“, das beim DLR Projektträger angesiedelt ist, bis spätestens 3. März 2020, zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger – Bereich Gesundheit beauftragt.