Gemäß den von der Bundesregierung veröffentlichten „Leitlinien zum Indo-Pazifik“ ist es im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, die multilateralen Beziehungen Deutschlands sowie Europas zu Südostasien in zahlreichen Feldern, unter anderem der Kreislaufwirtschaft, zu stärken. Ziel dieser Förderrichtlinie im Rahmen des "Southeast Asia – Europe Joint Funding Scheme for Research and Innovation" ist es, Kooperationsprojekte aufzubauen, die die existierenden bilateralen Ansätze der Zusammenarbeit zwischen Südostasien und der Europäischen Union (EU) bündeln und erweitern.
Die Förderrichtlinie hat zum Ziel, die gemeinsame Bearbeitung von Forschungsfragen mit dem Schwerpunkt „Kreislaufwirtschaft“ zu fördern. Dies umfasst sowohl Maßnahmen zur Forschungszusammenarbeit als auch Maßnahmen für die Vernetzung und den wissenschaftlichen Austausch. Es werden multilaterale und gleichzeitig bi-regionale Forschungsverbünde gefördert.
Die geförderten Vorhaben sollen auch der Vorbereitung von Antragstellungen für Projekte z. B. in Fördermaßnahmen des BMBF, der EU oder der Förderorganisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) dienen.
Bei gemeinsamen Projekten wird Wert auf eine diverse, interdisziplinäre und ausgewogene Zusammensetzung der geförderten Projektverbünde gelegt. Besondere Bedeutung kommt der Förderung enger Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich sowie der Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu.
Die Liste der teilnehmenden Länder und Förderorganisationen kann der aktuellen multilateralen Förderbekanntmachung „Southeast Asia – Europe Joint Funding Scheme Joint Call for Proposals“ entnommen werden.
Die Rahmenbedingungen dieser multilateralen Fördermaßnahme wurden zwischen den teilnehmenden Förderorganisationen vereinbart. Für die Umsetzung der nationalen Projektförderung gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Southeast Asia – Europe Joint Call Sekretariat bis spätestens zum 15. April 2024 zunächst Projektskizzen durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.