Das „EU Joint Programme – Neurodegenerative Disease Research“ (JPND) strebt eine verbesserte Koordination der länder- und disziplinübergreifenden Forschungsanstrengungen an mit dem Ziel, Therapien zu entwickeln und Versorgungsmöglichkeiten für Betroffene zu identifizieren. Die 2019 aufgelegte JPND-Forschungs- und Innovationsagenda zeigt entsprechende Prioritäten auf und stellt die Rahmenbedingungen für zukünftige Investitionen in die Forschung dar.
Das Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, das Verständnis für die grundlegenden Krankheitsmechanismen in frühen und präsympomatischen Stadien neurodegenerativer Erkrankungen zu verbessern sowie den Krankheitsfortschritt besser verfolgen zu können. Diese Arbeiten sollen den Weg für die Entwicklung prädiktiver Krankheitsmodelle und neuer präventiver und therapeutischer Ansätze ebnen.
Um diese multinationale Fördermaßnahme durchzuführen, haben sich Förderorganisationen aus folgenden 19 Ländern zusammengeschlossen: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Israel, Kanada, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn. Die Fördermaßnahme wird zeitgleich durch die Förderorganisationen im jeweiligen Land veröffentlicht und zentral durch ein gemeinsames „Joint Call Sekretariat“ koordiniert. Für die eigentliche Umsetzung der nationalen Teilvorhaben gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.
Die Verbundvorhaben müssen eine oder mehrere der folgenden neurodegenerativen Erkrankungen umfassen:
- Alzheimer-Erkrankung und andere Demenzen;
- Parkinson und mit Parkinson verwandte Erkrankungen;
- Prionenerkrankungen;
- Motoneuronerkrankungen;
- Huntington-Krankheit;
- Spinozerebelläre Ataxie (SCA);
- Spinale Muskelatrophie (SMA).
Die Forschungsansätze sollten interdisziplinär sein und die relevanten wissenschaftlichen Disziplinen einbeziehen, etwa die klinische, epidemiologische und die molekularbiologische Forschung. Es wird empfohlen, einschlägige europäische Infrastrukturen einzubeziehen. Eine Übersicht verschiedener Plattformen bietet ESFRI (European Strategy Forum for Research Infrastructures in Europe). In die Verbünde müssen alle zur Bearbeitung erforderlichen Partner aus Wissenschaft und Praxis einbezogen werden. Dazu gehören auch Betroffene oder ihre Vertretungen.
Forschungsverbünde müssen drei bis sechs reguläre Verbundpartner, die bei einer der beteiligten Förderorganisationen antragsberechtigt sind, umfassen. Diese müssen aus mindestens drei unterschiedlichen Ländern stammen. Forschungsverbünde, die mindestens einen regulären Verbundpartner aus einem EU-13-Land (zum Beispiel Lettland oder Polen) beinhalten, dürfen bis zu sieben reguläre Verbundpartner umfassen. Maximal zwei reguläre Verbundpartner aus dem gleichen Land dürfen sich an einem Verbund beteiligen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den DLR Projektträger, Bereich Gesundheit, beauftragt. Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. Die deutschen Antragsteller der ausgewählten transnationalen Konsortien werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. In der ersten Verfahrensstufe sind dem „Joint Call Sekretariat“, das beim DLR Projektträger angesiedelt ist, bis spätestens 5. März 2024, 12:00 Uhr MEZ zunächst Projektskizzen vorzulegen.