Ziel des von der Europäischen Kommission geförderten ERA-NET NEURON (Network of European Funding for Neuroscience Research) ist es, die Forschungsaktivitäten und -programme der beteiligten europäischen Länder auf dem Gebiet der krankheitsbezogenen Neurowissenschaften zu koordinieren (www.neuron-eranet.eu).
Diese transnationale gemeinsame Bekanntmachung wird zum Thema ‚psychische Störungen‘ mit Beteiligung von Förderorganisationen aus 16 Ländern durchgeführt. Die Fördermaßnahme wird zeitgleich durch die Förderorganisationen im jeweiligen Land veröffentlicht und zentral durch ein gemeinsames NEURON-Sekretariat koordiniert. Für die Umsetzung der nationalen Teilvorhaben in einem Verbund gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.
Die Forschungsprojekte sollen mindestens eines der folgenden Gebiete abdecken:
- Grundlagenorientierte Forschungsansätze zu Pathogenese und/oder Ätiologie psychischer Störungen und/oder Erforschung von Resilienz. Dies kann die Entwicklung besonders innovativer oder gemeinsam verwendeter Ressourcen, beispielsweise Daten- und Biobanken, und Technologien zur Diagnose, Prävention oder zur Therapie beinhalten. Der Krankheitsbezug des Forschungsansatzes muss dabei deutlich herausgestellt werden.
- Klinische Forschungsansätze (inklusive der Nutzung neuer und/oder bereits vorhandener klinischer Datensätze) zur Entwicklung neuer Verfahren für die Prävention, (frühe) Diagnose, Patientenstratifizierung, Therapie und/oder Rehabilitationsmaßnahmen bei psychischen Störungen.
Die Forschungsprojekte können Forschungsansätze von der Untersuchung grundlegender Krankheitsmechanismen bis hin zu klinischen Studien (bis zu Phase 2, "proof-of-concept") umfassen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger – Gesundheit beauftragt. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem NEURON-Sekretariat, das für diese Bekanntmachung im "Ministry of Economy, Industry and Competitiveness" (MINECO), Madrid, Spanien, angesiedelt ist, bis spätestens 8. März 2018 zunächst eine gemeinsame Projektskizze des Verbundes vorzulegen.