Das Ziel der Aufforderung besteht in der Förderung des Auf- und Ausbaus transnationaler Kooperationsplattformen von Zentren der beruflichen Exzellenz zur Vernetzung von Zentren, die in einem bestimmten lokalen Umfeld tätig sind, auf europäischer Ebene. Die transnationalen Kooperationsplattformen sollen Zentren der beruflichen Exzellenz zusammenführen, die sich wie folgt auszeichnen:
- gemeinsames Interesse an spezifischen Sektoren oder Berufen (z. B. Luftfahrt, Elektromobilität, Gesundheitswesen, Tourismus usw.) oder
- gemeinsame Entwicklung innovativer Konzepte zur Bewältigung gesellschaftlicher, technologischer und wirtschaftlicher Herausforderungen (z. B. Klimawandel, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, nachhaltige Entwicklungsziele, Integration von Migranten, Unterstützung von Lernenden mit Behinderungen/besonderen Bedürfnissen, Weiterbildung von Menschen mit niedrigem Bildungsstand und/oder geringer Qualifikation usw.).
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf digitalen Kompetenzen, da sie für alle Berufsprofile auf dem gesamten Arbeitsmarkt zunehmend an Bedeutung gewinnen, sowie auf Kompetenzen zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft und ökologischeren Wirtschaft, um den neu entstehenden beruflichen Anforderungen hinsichtlich „grüner“ Kompetenzen und einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung zu tragen.
Mit den Plattformen sollen Referenzpunkte für die Berufsbildung mit weltweitem Vorbildcharakter geschaffen werden. Diese sollen integrativ ausgerichtet sein und bestehende Zentren der beruflichen Exzellenz in verschiedenen Ländern zusammenbringen oder das Modell erweitern, indem etablierte Zentren der beruflichen Bildung in einem Land mit Partnern in einem anderen Land vernetzt werden, die Zentren der beruflichen Exzellenz innerhalb ihrer lokalen Strukturen entwickeln wollen, um dadurch zu einer „Aufwärtskonvergenz“ der Exzellenz in der Berufsbildung beizutragen.
Die Zentren der beruflichen Exzellenz sollen im Hinblick auf Exzellenz nach einem „Bottom-up“-Konzept vorgehen, bei dem Berufsbildungseinrichtungen ihr Qualifizierungsangebot rasch an die sich wandelnden Bedürfnisse vor Ort anpassen können. Sie sollen bestrebt sein, eine Reihe von lokalen/regionalen Partnern, wie z. B. Anbieter beruflicher Erstausbildung und Weiterbildung, tertiäre Bildungseinrichtungen einschließlich Fachhochschulen, Forschungsinstitute, Wissenschaftsparks, Unternehmen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, Kammern und die zugehörigen Verbände, Sozialpartner, Qualifikationsräte, Berufs-/Branchenverbände, nationale und regionale Behörden und Entwicklungsagenturen, öffentliche Arbeitsverwaltungen usw. zusammenzubringen.
Es ist nachzuweisen, dass mit den Projekten enge und dauerhafte Beziehungen sowohl auf lokaler als auch transnationaler Ebene zwischen dem Berufsbildungssektor und Unternehmen aufgebaut werden sollen, die sich durch gegenseitige Beziehungen und Wechselwirkungen zum beiderseitigen Vorteil auszeichnen, und die Aktivitäten miteinander verzahnt und reflexive Beziehungen zwischen den unterschiedlichen Aktivitäten und Dienstleistungen aufgebaut werden sollen. Die Projekte sollen zudem fest in umfassendere Rahmen für regionale Entwicklung, Innovation und/oder intelligente Spezialisierungsstrategien verankert sein. Dabei kann es sich entweder um bereits vorhandene Strategien handeln (die genau zu beschreiben sind) oder um Strategien, die im Rahmen des Projekts noch zu entwickeln sind (zusammen mit einer Beschreibung, wie das Projekt zu diesen Strategien beiträgt).
Die Partnerschaft muss mindestens acht vollwertige Partner aus mindestens vier am Programm Erasmus+ teilnehmenden Ländern umfassen (einschließlich von mindestens zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union). Einzubeziehen sind aus jedem Land:
- mindestens ein Unternehmen oder ein Industrie- oder Branchenvertreter (z. B. Kammern oder Wirtschaftsverbände) und
- mindestens ein Berufsbildungsanbieter (auf sekundärer und/oder tertiärer Stufe).
Folgende Länder nehmen am Programm Erasmus+ teil: Die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern – sowie die am Programm teilnehmende Nicht-EU-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen, Republik Nordmazedonien, Serbien, Türkei.
Die Aktivitäten müssen am 1. Oktober 2020 oder am 1. November 2020 beginnen. Die Laufzeit der Projekte beträgt vier Jahre. Die Aktivitäten müssen in den am Programm Erasmus+ teilnehmenden Ländern stattfinden. Die EU-Finanzhilfe für ein Projekt beläuft sich auf maximal vier Millionen EUR (insgesamt steht ein Förderbuget von 20 Mio. EUR zur Verfügung). Die Anträge müssen bis spätestens 20. Februar 2020 übermittelt werden.