Änderung der Bekanntmachung
Die Richtlinie zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-Net "EuroNanoMed III" "Nanomedizin" im Rahmenprogramm "Vom Material zur Innovation" vom 14. November 2017 (BAnz AT 12.12.2017 B2) wurde in mehreren Punkten geändert.
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Die Förderrichtlinie "Nanomedizin" wird im Rahmen des ERA-Nets EuroNanoMed III veröffentlicht. Ziel des ERA-Nets ist die Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der beteiligten Mitgliedstaaten in der Nanomedizin im Rahmen transnationaler Förderaktivitäten.
Das ERA-Net EuroNanoMed III ist eine gemeinsame Initiative von 25 Partnern aus 19 europäischen und assoziierten Ländern und zwei außereuropäischen Ländern (Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Israel, Italien, Kanada, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Taiwan, Türkei). Im Rahmen der Ausschreibung im ERA-Net EuroNanoMed III steht die Beteiligung an Projekten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus den beteiligten Ländern offen.
Gegenstand der Förderung sind FuE-Aufwendungen im Rahmen industrieorientierter, vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die sich die Anwendung von Nanotechnologien in Produkten und Verfahren für das Gesundheitswesen zum Ziel setzen. Die Forschungsvorhaben sollten dabei einem der drei folgenden Bereiche zuzuordnen sein:
- Gezielter Wirkstofftransport
- Diagnostik und Bildgebung
- Regenerative Medizin
Das nationale Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Durch den Prozess des ERA-Net EuroNanoMed III Call Sekretariat ergibt sich insgesamt ein vierstufiger Prozess.
In der ersten Verfahrensstufe ist dem EuroNanoMed III Call Sekretariat durch den Verbundkoordinator der internationale Projektantrag bis zum 16. Januar 2018 vorzulegen ("pre-proposal"). Bis zum gleichen Termin müssen die beteiligten deutschen Partner zusätzlich dem beauftragten Projektträger (VDI Technologiezentrum) eine gemeinsame Projektskizze vorlegen.