1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Bereits heute leben mehr Menschen in Städten als in ländlichen Regionen. In wenigen Jahren werden zwei von drei Menschen auf der Erde in Städten leben. Die steigende Stadtbevölkerung geht einher mit wachsendem Energie- und Ressourcenverbrauch in Städten. Städte und urbane Lebensräume haben daher für die Bewältigung der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts eine Schlüsselfunktion. Aufgrund des erheblichen und stetig weiter steigenden Anpassungsbedarfs und auch aufgrund der vielfältigen Betroffenheit der Städte durch den Klimawandel sind alle gesellschaftlichen Akteure und alle Politikfelder disziplinübergreifend gefragt und müssen konzeptionell und praktisch zusammengeführt werden.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in ihrer aktuellen Hightech-Strategie 2020 das Zukunftsprojekt „Die CO2-neutrale, energieeffiziente und klimaangepasste Stadt“ formuliert. Ziel der Hightech-Strategie ist es dabei, einen Leitmarkt für nachhaltige Stadtsysteme für die Zukunft zu schaffen, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu vertiefen und die Rahmenbedingungen für Innovationen weiter zu verbessern.
Vor diesem Hintergrund wurde das Thema Zukunftsstadt im Jahr 2015 bereits als Thema für das nationale Wissenschaftsjahr aufgegriffen. Als internationale Fortführung des nationalen Wissenschaftsjahres widmet sich nun auch die internationale Forschungsmarketingkampagne „Zukunftsstadt“ diesem Thema.
In der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung ist die Werbung für den Innovationsstandort Deutschland als eine Querschnittsaufgabe verankert. Internationale Forschungsmarketingkampagnen sind eine Säule dieser Initiative. Ziel der Kampagnen ist es, durch gezielte Marketingaktivitäten gemeinsam mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, forschungsintensiven Unternehmen und KMU sowie weiteren Akteuren die Stärken Deutschlands im Ausland in Forschung und Entwicklung (FuE) sowie Aus- und Weiterbildung international zu vermarkten.
„Zukunftsstadt“ konzentriert sich im Rahmen dieser Kampagne auf die folgenden vier Themenfelder (in Anlehnung an die strategischen Leitthemen der Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (FINA) Zukunftsstadt):
- Energie, Ressourcen und Infrastruktursysteme
- Mobilität und Warenströme
- Daten, Informationsgrundlagen und Wissensvermittlung
- Schnittstellentechnologien.
Zielländer der Kampagne sind China, die USA, Indien, Vietnam und Kolumbien.
Ziel der Kampagne ist es, das Bild von Deutschland im Ausland als attraktives Land für Forschung, Bildung und Innovation positiv zu beeinflussen, aktiv zu steuern und Alleinstellungsmerkmale herauszustellen (Image) sowie für die Zielgruppe im Ausland relevante Zugänge zum Forschungsstandort Deutschland sichtbar zu machen (Bekanntheit).
Dabei werden zwei Zielrichtungen unterschieden:
- Export deutscher Systemlösungen/Präsentation Deutschlands als Systemanbieter und
- Gewinn internationaler Experten/Fachwissen.
Diese Bekanntmachung richtet sich an Verbünde/Netzwerke, die in den oben genannten Themenfeldern an innovativen Lösungen für die Städte der Zukunft forschen und die mit gezielten Marketingmaßnahmen einen Beitrag zur Erreichung der oben genannten Ziele der Kampagne „Zukunftsstadt“ leisten können.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Zur Erreichung der oben genannten Ziele sollen innovative, zielgruppen- und themenspezifische Marketingmaßnahmen gefördert werden, die in ein gemeinschaftliches Konzept des jeweiligen Verbundes/Netzwerks eingebettet sind.
Mögliche Partner für die Verbünde/Netzwerke sind deutsche universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, FuE-orientierte Unternehmen, Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften sowie Medienpartner. Weitere Partner, wie z. B. Stiftungen, Stadtplaner, können ebenfalls eingebunden werden. Es gibt keine Mindestpartnerzahl, jedoch ist es vorteilhaft, möglichst Partner aus den verschiedenen Bereichen (Wissenschaft/Industrie/Gebietskörperschaft/Medien) einzubinden. Eine Bewerbung von exzellenten Netzwerken mit einer reduzierten Partnerstruktur ist ebenfalls möglich. Im Antrag sollte der Netzwerkcharakter sowie der Mehrwert der Zusammenarbeit im Verbund deutlich herausgestellt werden.
Die Marketingmaßnahmen sollten unter Berücksichtigung der beiden Aspekte Image und Bekanntheit des Forschungsstandorts Deutschland auf eine oder beide der definierten Zielrichtungen – Export deutscher Systemlösungen und Gewinn internationaler Experten/Fachwissen – ausgerichtet sein.
Zur Steigerung der Erfolge deutscher Einrichtungen können folgende zielgruppenspezifische Aktivitäten gefördert werden:
- Marketingmaßnahmen zur Präsentation des Verbunds/Konsortiums bei der Zielgruppe im Ausland (z. B. Beteiligung an Fachmessen und Kongressen, Roadshows, Travelling Conferences)
- Maßnahmen zur Identifizierung und gezielten Ansprache geeigneter ausländischer Netzwerke sowie Kooperationspartner im Themenfeld Zukunftsstadt (z. B. Delegationsreisen, Partnering-Events, Workshops, Durchführung von Direktmarketing-Maßnahmen wie Newsletter, Webseiten, Informationsmaterialien)
- Marketingmaßnahmen zur Unterstützung des Auf- und Ausbaus eines eigenen strategischen internationalen Netzwerkes sowie Maßnahmen zur Akquise von anwendungsbezogenen FuE-Projekten
- Marketingmaßnahmen zur Rekrutierung von qualifiziertem Personal für Deutschland.
Netzwerke können Marketingaktivitäten auch nur in einzelnen der in Nummer 1.1 genannten Schwerpunktländer durchführen. Sollten aus inhaltlichen Gründen Marketingaktivitäten darüber hinaus in weiteren Ländern für einzelne Verbünde/ Netzwerke sinnvoll sein, ist unter Umständen auch eine Förderung für Aktivitäten in anderen Ländern möglich. Die Einbindung weiterer Länder sollte im Konzept dargestellt und begründet werden.
Die Antragsteller sollen verschiedene geeignete Maßnahmen zu einem strategischen Marketinggesamtkonzept bündeln. Dieses wird im Rahmen der ausgewählten Projekte während der Kampagnendauer von 18 Monaten umgesetzt.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden keine Maßnahmen zur Exportförderung unterstützt.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die Aktivitäten im Rahmen der Kampagne „Zukunftsstadt“ werden in die übergeordnete Initiative „Research in Germany – Land of Ideas“ eingebunden, mit der für den Innovationsstandort Deutschland in seiner Gesamtheit geworben wird. Hierunter fallen u. a. BMBF-Messegemeinschaftsstände auf ausgewählten Leitmessen und Kongressen sowie die Erstellung übergreifender, zielgruppenspezifischer Marketingmaterialien (Broschüren, Internetportal etc.). Neben den von den Netzwerken geplanten Aktivitäten ist auch eine Einbindung in diese übergeordneten Aktivitäten bzw. eine Zulieferung von Inhalten möglich.
Sowohl bei öffentlichen Auftritten der Netzwerke/Verbünde im Rahmen der Kampagne als auch bei den im Zusammenhang mit der Kampagne erstellten Marketingmaterialien muss erkennbar sein, dass es sich um ein Projekt der BMBF-Kampagne handelt (Verwendung der Wort-Bild-Marke „Research in Germany – Land of Ideas“ sowie gegebenenfalls weiterer Wort-Bild-Marken).
Darüber hinaus wird die Teilnahme an einer Kick-off-Veranstaltung zu Beginn der Kampagne sowie an einem abschließenden Evaluierungsworkshop am Ende der Kampagne vorausgesetzt.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse und in der Regel mit maximal 100 000 Euro je Verbund sowie für die maximale Dauer von 18 Monaten gewährt werden. Ein Partner des Verbundes fungiert als Koordinator. Koordinatoren können Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. Der Koordinator beantragt die Gelder für den Verbund und ist für die korrekte Abwicklung der Zuwendung zuständig.
Der Koordinator kann für seinen eigenen Aufwand z. B. Personal-, Sach-, und Reisemittel abrechnen. Die Partner im Verbund erhalten für ihre Aufwände eine Aufwandsentschädigung vom Koordinator erstattet (z. B. festgelegte Stundensätze nach Maßgabe der Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis zur Position 0835 (Honorarvergütungen), Reisemittel nach dem Bundesreisekostengesetz etc.).
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei einer Förderung auf Ausgabenbasis können keine Gemeinkosten beantragt und gefördert werden.
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung des Koordinators und der teilnehmenden Partner.
Da es sich bei der Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht um ein originäres Forschungsvorhaben im Sinne der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis handelt, kann keine Projektpauschale an Universitäten und Universitätskliniken gewährt werden.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“. Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98)“.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Ansprechpartner sind:
Fachliche Ansprechpartnerin:
Hanna Pletziger
Telefon: +49 2 28/38 21-20 06
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: Hanna.Pletziger(at)dlr.de
Administrative Ansprechpartnerin:
Inna Krieger
Telefon: +49 2 28/38 21-20 14
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: Inna.Krieger(at)dlr.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Skizzentool PT-Outline und bei förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem „easy-online“ zu nutzen.
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
7.2 Zweistufiges Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 3. Mai 2016 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über das Skizzentool pt-outline (https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/FMZKST2016) vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Der Skizze ist ein Anschreiben/Vorblatt zur Einreichung beizulegen, auf dem die Vertreter aller Projektpartner (in der Regel die Projektleiter) mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigen.
Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Umfang der Skizze sollte sieben Seiten nicht überschreiten. In der Skizze sollen folgende Aspekte des Projekts dargestellt werden:
- Informationen zum Projektkoordinator und den -partnern
- Darstellung der angestrebten Ziele im Zielland/in den Zielländern und Definition der anvisierten Zielgruppen
- Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik im Projekt (wie Vorarbeiten, vorhandene Erkenntnisse, bisherige Erfahrungen)
- Einschätzung der Verwertungs- und Anwendungsmöglichkeiten
- Überblick der geplanten Marketingaktivitäten im Zielland/in den Zielländern
- Geschätzte Ausgaben/Kosten (voraussichtlicher Zuwendungsbedarf).
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen
- Übereinstimmung mit den Förderzielen der Bekanntmachung und den in Nummer 1 genannten thematischen Schwerpunkten
- Qualität und Originalität des Vorhabens
- Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
- Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen bzw. Empfehlungen aus der Begutachtung der Projektskizze zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.
Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy-online“ (Link wird bei positiver Begutachtung mitgeteilt) zu erstellen. Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden.
Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal. bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.
Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte den Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten und folgende Inhalte darstellen:
- Marketing-Gesamtkonzeption sowie geplante Einzelmaßnahmen zur Erreichung der in Nummer 1 genannten Ziele der Fördermaßnahme
- Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans zur Zusammenarbeit der Partner/Ressourcenplanung
- Mehrwert der internationalen Zusammenarbeit
- Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperation im Zielland/in den Zielländern
- Detaillierter Finanzierungsplan in Tabellenform, gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarten, Festlegung der Höhe der Aufwandsentschädigungen
- Mittel- und langfristige Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der Ziele der Bekanntmachung, Plan zur Verstetigung der Kooperation mit den Partnern im Zielland/in den Zielländern
- Methode zur Evaluierung der durchgeführten Maßnahmen.
Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Beitrag der Maßnahme zur Erreichung der Ziele der Bekanntmachung (Nummer 1)
- Plausibilität, Originalität und Professionalität des Marketingkonzepts und der Marketingeinzelmaßnahmen
- Verstetigung bilateraler/internationaler Partnerschaften, Anbahnung/Aufbau neuer internationaler Partnerschaften
- Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
- Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.
8 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 24. Februar 2016