StartseiteLänderEuropaEuropa: Weitere LänderBekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Partnern in Donauanrainerstaaten im Rahmen von EUREKA (EUREKA Danube 2022)

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Partnern in Donauanrainerstaaten im Rahmen von EUREKA (EUREKA Danube 2022)

Stichtag: 30.06.2022 Programmausschreibungen

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und des Programms "Stärkung Deutschlands im Europäischen Forschungs- und Bildungsraum (EFR-Förderprogramm)": Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Partnern in Donauanrainerstaaten im Rahmen von EUREKA (EUREKA Danube 2022) vom 14.03.2022 (Bundesanzeiger vom 01.04.2022)

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Stärkung und Erweiterung des Europäischen Forschungsraums (EFR). Ziel der themenoffenen Förderrichtlinie ist die Intensivierung der multilateralen Technologiekooperation mit den Donauanrainerstaaten Kroatien und der Slowakei sowie Albanien und Montenegro (Zielländer), insbesondere über Stärkung der engen Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen sowie gegebenenfalls Forschungseinrichtungen der teilnehmenden Länder.

Zuwendungszweck ist die Förderung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Entwicklung inno­vativer Produkte und Verfahren durch das BMBF gemeinsam mit den jeweils zuständigen Fördermittelgebern der teilnehmenden Länder. Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen sowie Erkenntnisse und in Deutschland verwertbare Forschungsergebnisse erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten oder Dienstleistungen führen. Am Ende des Vorhabens soll der Technologiereifegrad TRL 4 bis 6 erreicht werden. Das Projekt soll einen ersichtlichen Vorteil und Mehrwert aufgrund der Kooperation der Teilnehmer der beteiligten Länder erzielen (beispielsweise eine verbesserte Wissensgrundlage, Zugang zu Forschungs- und Entwicklungs-Infrastruk­turen, neue Anwendungsbereiche etc.).

Antragsberechtigt sind kleinere und mittlere Unternehmen sowie gegebenenfalls als Verbundprojektpartner Hochschulen, Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen. Die Projektskizze muss von einem deutschen Antragsteller gemeinsam mit mindestens einem Kooperationspartner aus den Zielländern – also Kroatien und der Slowakei sowie Albanien und Montenegro – eingereicht werden. Die Teilnahme weiterer Partner aus EUREKA-Ländern an dem Forschungsvorhaben ist erwünscht, sofern dies von Vorteil für das Vorhaben ist und weitere Partner eigene Mittel einbringen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger beauftragt. Es wird ausdrücklich empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Die Projektpartner in den Zielländern müssen ihren Antrag bei ihrem nationalen Fördermittelgeber einreichen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30. Juni 2022 zunächst EUREKA-Projektanträge in elektronischer Form in englischer Sprache über die Internetseite des EUREKA-Netzwerks vorzulegen: SmartSimple eureka. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten EUREKA-Projektanträge aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge vorzulegen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Albanien Kroatien Montenegro Slowakei Eureka Themen: Innovation Wirtschaft, Märkte

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