Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Förderung der bilateralen Technologiekooperation mit Ungarn in ausgewählten Themenfeldern, insbesondere über Stärkung der engen Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie gegebenenfalls Forschungseinrichtungen beider Länder. Einem nachhaltigen Beitrag zu den Wertschöpfungsketten in Schwerpunktthemen kommt weiterhin besondere Bedeutung zu.
Das ungarische Nationalamt für Forschung, Entwicklung und Innovation (NKFIH) und das BMBF fördern gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) zur Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren. Diese Bekanntmachung wird gemäß den Verfahren von EUREKA durchgeführt. EUREKA ist ein europäisches Netzwerk für grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet technologischer FuE für zivile Zwecke.
Es werden FuE-Projekte gefördert, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in Zusammenarbeit mit Partnern aus Ungarn eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:
- Verfahrenstechnik,
- Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologie,
- Biotechnologie.
Mit der Abwicklung dieser Maßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30. Mai 2018 zunächst EUREKA-Projektanträge beim nationalen EUREKA-Büro einzureichen.