StartseiteLänderEuropaEuropa: Weitere LänderBekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten zum Thema "Anwendungen in der zivilen Sicherheit"

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten zum Thema "Anwendungen in der zivilen Sicherheit"

Stichtag: für deutsch-österreichische Einreichungen jährlich am 15. März bis 2029 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Anwendungen in der zivilen Sicherheit" im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft" der Bundesregierung vom 23.05.2024 (Bundesanzeiger vom 24.06.2024). Die Förderrichtlinie ist für bilaterale Projekte mit Partnern aus Österreich geöffnet.

Ziel der Förderrichtlinie ist es, innovative und praxistaugliche Sicherheitslösungen durch Unternehmen und Anwenderinnen und Anwender zu realisieren, die innerhalb eines zivilen Sicherheitsszenarios aktuelle Fähigkeitslücken der Anwender und Anwenderinnen schließen oder deren Bedarfen in anderer Weise entsprechen.

Gefördert werden anwender- oder unternehmensgeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte. Die Förderrichtlinie ist für bilaterale Projekte mit Partnern aus Österreich geöffnet. Basis für gemeinsame deutsch-österreichische Projekte ist die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem österreichischen Bundesministerium für Finanzen (BMF) zur Kooperation auf dem Gebiet der zivilen Sicherheitsforschung (2013). Darüber hinaus kann im begründeten Ausnahmefall auch ein ausländischer Partner in das Verbundprojekt einbezogen werden. Antragsberechtigt sind Anwender sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen. 

Den Projekten muss ein ziviles Sicherheitsszenario zugrunde liegen und die angestrebte Lösung muss dazu beitragen, die zivile Sicherheit zu stärken. Geförderte Vorhaben erfordern in der Regel die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft und Anwendern und weisen einen inhaltlichen Bezug zu einem oder mehreren der nachfolgenden Handlungsfelder des Rahmenprogramms "Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft" der Bundesregierung auf. Innerhalb dieses Rahmens ist ein weites Spektrum von Aktivitäten förderfähig – von der anwendungsbezogenen Erforschung neuer Technologien und Konzepte bis hin zur Weiterentwicklung und Qualifizierung vorhandener Lösungen für spezifische, bisher nicht abgedeckte Anwendungsbereiche.

Im Fall einer Kooperation mit einem österreichischen Partner sind das österreichische Sicherheitsforschungsprogramm KIRAS beziehungsweise das etwaige Nachfolgeprogramm einschlägig.

Mit der Abwicklung der Förderrichtlinie hat das BMBF die VDI Technologiezentrum GmbH, Projektträger Sicherheitsforschung, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Es ist regelmäßig möglich, Projektskizzen unter eindeutiger Zuordnung zum "Modul Anwender" oder zum "Modul Unternehmen" einzureichen. Einreichungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. März und der 15. September eines Jahres (erstmalig 15.09.2024; letztmalig 15.09.2029). Die Einreichung von Skizzen im Rahmen der deutsch-österreichischen Kooperation ist jährlich zum 15. März möglich (erstmalig 15.03.2025).

Quelle: BMBF Redaktion: von Julia Arning, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Österreich Themen: Ethik, Recht, Gesellschaft Förderung Sicherheitsforschung

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